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Ich habe damit schon einen anderen Ausdruck gebraucht, der an
Stelle eines heute noch in den Konsumgenossenschaften fälschlich ange
wandten Terminus treten sollte, den des B e d a r f s g u t s. Von W a r e
^alleinstehend oder in Zusammensetzungen, wie in Warenkreis, Waren
bestand, Warenhaus), kann im Konsumverein keine Rede sein, denn
Ware ist Handelsobjekt, sie ist für den M a r k t produziert.
Die Konsumgenossenschaft kennt nur G e b r a u ch s g ü t e r, für deren
Beschaffung die Konsumenten Vertrauensleute beauftragt haben. Für
die Aufbewahrung der erworbenen Gebrauchsgüter errichten diese Ver
trauensleute eine zentrale Vorratskammer, von wo aus die
Auftraggeber direkt oder unter Benutzung von Zwischenstellen je nach
Bedarf versorgt werden. Die beauftragten Vertrauensleute dagegen
kaufen Waren ein, sie treten mit der Außenwelt in Verbindung
und wenden alle Einkaufspraktiken an wie die Händler.
Der Verkehr mit der E i n k a u f s z e n t r a l e nimmt in bezug
auf die Sprache eine Sonderstellung ein. Die Einkaufszentrale ist
nicht nur, wie man annehmen möchte, Vermittlerin von Bedarfs
gütern, sondern sie vertreibt auch in sehr starkem Maße Waren.
Nur zirka die Hälfte der Abnehmer der Großeinkaufsgesellschaft in
Hamburg sind Gesellschafter des Unternehmens. Die Nichtgesell
schafter erhalten nur halbe Rückvergütung ausbezahlt. Die Gesell
schafter machen deshalb an ihnen einen Gewinn, indem sie die
.Hälfte der auf den Umsatz jener Abnehmer entfallenden Rückvergütung
für sich behalten. Aber auch bei denjenigen Vereinen, die Gesellschafter
der Einkaufszentrale sind, wird der reine Gebranchsgntcharakter stark
beeinträchtigt, schon dadurch, daß die Einkanfszentrale nicht allen
Vereinen unter gleichen Umständen die gleichen Preise gewährt. Sie
läßt mit sich handeln. Auch zeigt sie sich noch in mancher anderen
Beziehung als „Kaufmann", wenn sic auch in einzelnen Dingen
wesentlich vom erwerbsmäßigen Warenverkehr abweicht?)
Wie dem auch im einzelnen Falle sein mag, sobald der Kauf ab
geschlossen ist, tritt der Warencharakter zurück. Was vorher Ware war,
tritt ein in das Bereich des organisierten Konsums und wird zum
Gebrauchsgut. Die Räume, wo diese Gebrauchsgüter lagern, unter
scheiden sich nur dadurch von den Vorratsräumen des einzelnen Haus-
keinen Anspruch auf Rückvergütung haben. Das ist aber infolge der gesetz
lichen Schranken nur in ganz geringem Maße der Fall. (Siehe Seite 159 f.)
6 ) Da der Warencharakter bei den von der G. E. G. vermittelten Be
darfsgütern noch sehr stark zum Ausdruck kommt, konnte ich auch in den
bez. Abschnitten über den Einkauf ebensogut das Wort Ware wie Gebrauchsgut
anwenden.