Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Ich  habe  damit  schon  einen  anderen  Ausdruck  gebraucht,  der  an
Stelle  eines  heute  noch  in  den  Konsumgenossenschaften  fälschlich  angewandten ­
  Terminus  treten  sollte,  den  des  B  e  d  a  r  f  s  g  u  t  s.  Von  W  a  r  e
^alleinstehend  oder  in  Zusammensetzungen,  wie  in  Warenkreis,  Warenbestand, ­
  Warenhaus),  kann  im  Konsumverein  keine  Rede  sein,  denn
Ware  ist  Handelsobjekt,  sie  ist  für  den  M  a  r  k  t  produziert.
Die  Konsumgenossenschaft  kennt  nur  G  e  b  r  a  u  ch  s  g  ü  t  e  r,  für  deren
Beschaffung  die  Konsumenten  Vertrauensleute  beauftragt  haben.  Für
die  Aufbewahrung  der  erworbenen  Gebrauchsgüter  errichten  diese  Vertrauensleute ­
  eine  zentrale  Vorratskammer,  von  wo  aus  die
Auftraggeber  direkt  oder  unter  Benutzung  von  Zwischenstellen  je  nach
Bedarf  versorgt  werden.  Die  beauftragten  Vertrauensleute  dagegen
kaufen  Waren  ein,  sie  treten  mit  der  Außenwelt  in  Verbindung
und  wenden  alle  Einkaufspraktiken  an  wie  die  Händler.
Der  Verkehr  mit  der  E  i  n  k  a  u  f  s  z  e  n  t  r  a  l  e  nimmt  in  bezug
auf  die  Sprache  eine  Sonderstellung  ein.  Die  Einkaufszentrale  ist
nicht  nur,  wie  man  annehmen  möchte,  Vermittlerin  von  Bedarfsgütern, ­
  sondern  sie  vertreibt  auch  in  sehr  starkem  Maße  Waren.
Nur  zirka  die  Hälfte  der  Abnehmer  der  Großeinkaufsgesellschaft  in
Hamburg  sind  Gesellschafter  des  Unternehmens.  Die  Nichtgesellschafter ­
  erhalten  nur  halbe  Rückvergütung  ausbezahlt.  Die  Gesellschafter ­
  machen  deshalb  an  ihnen  einen  Gewinn,  indem  sie  die
.Hälfte  der  auf  den  Umsatz  jener  Abnehmer  entfallenden  Rückvergütung
für  sich  behalten.  Aber  auch  bei  denjenigen  Vereinen,  die  Gesellschafter
der  Einkaufszentrale  sind,  wird  der  reine  Gebranchsgntcharakter  stark
beeinträchtigt,  schon  dadurch,  daß  die  Einkanfszentrale  nicht  allen
Vereinen  unter  gleichen  Umständen  die  gleichen  Preise  gewährt.  Sie
läßt  mit  sich  handeln.  Auch  zeigt  sie  sich  noch  in  mancher  anderen
Beziehung  als  „Kaufmann",  wenn  sic  auch  in  einzelnen  Dingen
wesentlich  vom  erwerbsmäßigen  Warenverkehr  abweicht?)
Wie  dem  auch  im  einzelnen  Falle  sein  mag,  sobald  der  Kauf  abgeschlossen ­
  ist,  tritt  der  Warencharakter  zurück.  Was  vorher  Ware  war,
tritt  ein  in  das  Bereich  des  organisierten  Konsums  und  wird  zum
Gebrauchsgut.  Die  Räume,  wo  diese  Gebrauchsgüter  lagern,  unterscheiden ­
  sich  nur  dadurch  von  den  Vorratsräumen  des  einzelnen  Hauskeinen
  Anspruch  auf  Rückvergütung  haben.  Das  ist  aber  infolge  der  gesetzlichen ­
  Schranken  nur  in  ganz  geringem  Maße  der  Fall.  (Siehe  Seite  159  f.)
6 )  Da  der  Warencharakter  bei  den  von  der  G.  E.  G.  vermittelten  Bedarfsgütern ­
  noch  sehr  stark  zum  Ausdruck  kommt,  konnte  ich  auch  in  den
bez.  Abschnitten  über  den  Einkauf  ebensogut  das  Wort  Ware  wie  Gebrauchsgut
anwenden.
            
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