Full text : Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Wir  sehen  aus  dem  Bisherigen,  daß  die  Ausländsanleihen ­
  entweder  das  Gold  oder  die  Devisen ­
  der  Notenbank  des  Schuldnerstaates  zuführen, ­
  oder  den  Industriellen,  Agrariern  etc.  des
Schuldnerstaates,  um  ihnen  die  Beschaffung  auswärtiger ­
  Waren  zu  ermöglichen  oder  schließlich
Ausländern.  Dabei  kann  auch  der  Fall  Vorkommen,
daß  Gelder,  welche  in  Frankreich  bezogen  wurden,
in  England  zu  Zahlungen  dienen.  Dies  würde
dem  Zinsfuß  in  Paris  eine  steigende,  in  London
eine  sinkende  Tendenz  geben.  Das  insbesondere
von  Rußland  während  des  russisch-japanischen
Krieges  »befolgte  Prinzip,  Ausländsanleihen  zu
Auslandszahlungen  zu  verwenden,  war  bereits
dem  18.  Jahrhundert  bekannt.  Struensee,  ein
Minister  Friedrich  des  Großen,  schreibt  z.  B.*:
«Zuletzt  bleibt  kein  ander  Hilfsmittel,  als
eine  auswärtige  Anleihe  nach  richtigen  Grundsätzen ­
  zu  unternehmen.  Es  wäre  also  immer  unschädlicher ­
  und  mit  geringerem  Verluste  verbunden ­
  gewesen,  wenn  man  sogleich  das  Geld
zu  den  erforderlichen  Ausgaben  in  der  Fremde
aufgenommen  hätte.  Alsdann  wäre  wenigstens
der  Verlust  aus  dem  nachteiligen  Wechselpreise
ganz  weggefallen.  .  .  .  Jeder  sieht  sogleich  ein,
daß  man  in  der  Fremde  nur  mit  dem  Gelde  der
t  Welt,  nicht  mit  Landesmünze  bezahlen  kann.  In
der  Welt  gibt  es  aber  gar  kein  ander  Geld  als
Gold  und  Silber,  wogegen  die  Landesmünze  ohne
allen  Nachteil  Papier  sein  kann.»
Wenn  ein  Staat  in  einem  anderen  eine  Anleihe ­
  aufnimmt,  so  sind  die  Gläubiger  Bankiers
oder  sonstige  Privatleute;  dennoch  muß  mit  der
Regierung  dieser  Geldgeber  verhandelt  werden,
weil  Anleihen  als  ein  Politikum  angesehen
werden.  Die  Regierung  kann  dabei  intervenieren,
indem  sie  auf  die  Bankiers  einwirkt,  sie  kann
aber  auch  der  Anleihe  die  Notierung  an  der
Börse  verweigern,  was  den  Absatz  überaus  reduziert. ­
  Wie  solche  Verhandlungen  durchgeführt
werden,  konnten  wir  in  der  letzten  Zeit  mehrfach ­
  beobachten.  Ich  erinnere  nur  daran,  wie
der  ungarischen  Anleihe  der  Pariser  Markt
verschlossen  wurde,  weil  man  in  Frankreich
die  Rüstungen  des  Dreibundes  nicht,  unterstützen
wollte.  Bekannt  sind  auch  die  Verhandlungen
welche  China  wegen  derFünfmächteanleihe  führen
mußte,  bei  denen  die  Politik  keine  geringe  Rolle
spielte.  Die  Geldmärkte  sind  nicht  frei  miteinander
kommunizierende  Gefäße,  wie  man  sich  das  zuweilen ­
  denkt.  Es  kann  ganz  gut  in  einem  Lande
der  Zinsfuß  hoch,  im  anderen  niedrig  sein,  und
dennoch  strömt  das  Geld  nicht  in  entsprechender
Menge  vom  Markte  mit  niedrigem  Zinsfuß  zum
Markte  mit  hohem  Zinsfuß  hin,  wenn  die  politische ­
  Spannung  zwischen  den  beiden  Ländern
erheblich  ist.  Der  Zinsfuß  kann  z.  B.  hoch  sein,

*  Struensee.  Abhandlungen  über  wichtige  Gegenstände ­
  der  Staatswirtschaft.  I.  Bd.  S.  423.  «Lieber  die
Mittel  eines  Staates  bei  außerordentlichen  Bedürfnissen,
besonders  in  Kriegszeiten,  Geld  zu  erhalten.»

weil  der  Gläubigerstaat  dem  kreditsuchenden
Staat  nicht  entgegenkommen  will.  Umgekehrt
kann  ein  Staat  Geld  billig  bekommen,  weil  der
Gläubigerstaat  dessen  Absichten  fördern  will.  Der
Gläubigerstaat  kann  sich  dabei  gewisse  Rechte
ausbedingen,  die  politisch  von  größter  Bedeutung
sind.  Es  kommt  übrigens  nicht  nur  auf  die  Rechte
an,  sondern  auch  auf  mannigfache  tatsächliche
Beziehungen.  Der  Dreibund  entstand  zum  Teil,
weil  Bismarck  die  Entstehung  eines  französischrussischen ­
  Bündnisses  voraussah.  Das  Ergebnis
des  französisch-russischen  Bündnisses  war,  daß
Rußland  vom  deutschen  Markte  erheblich  unabhängig ­
  wurde.  Rußland  hat  eine  Art  Anleihenallianz
geschlossen.  Dafür  haben  sich  die  Franzosen
mehrfach  um  russische  innere  Angelegenheiten  gekümmert, ­
  insbesondere  haben  sie  die  militärischen
Vorkehrungen  gegen  Deutschland  und  Oesterreich-Ungarn
  einer  Inspektion  unterworfen.  Hat  doch
Rußland  einen  Teil  der  Anleihen  nur  deshalb  zu
günstigen  Bedingungen  bekommen,  weil  Frankreich ­
  durch  die  Kreditgewährung  gewissermaßen
gegen  Deutschland  rüstet.  Ebenso,  wie  der  befreundete ­
  Staat  die  Aufnahme  einer  Anleihe  fördert,
ebenso  erschwert  sie  der  politisch  abgeneigte.
Als  Rußland  1906  in  Deutschland  eine  Anleihe
aufnehmen  wollte,  erklärte  die  deutsche  Regierung
dem  Berliner  Bankhaus,  welches  die  Sache
machen  sollte,  daß  sie  diese  Anleihe  nicht  für
angezeigt  halte.  Als  aber  bekannt  wurde,  daß
einige  Banken  durch  Strohmänner  und  auf  Umwegen ­
  an  der  russischen  Anleihe  partizipieren
wollten,  die  in  Frankreich  aufgenommen  wurde,
da  setzte  die  deutsche  Regierung  ihre  Autorität
dafür  ein,  daß  dies  unterblieb.  Die  Banken  sind
in  mehr  als  einer  Richtung  von  den  Regierungenabhängig, ­
  so  daß  sie  einen  Wunsch  derselben,  wenn
er  mit  genügendem  Nachdruck  vorgebracht  wird,
zu  respektieren  pflegen.
Wir  sehen,  daß  die  Regierungen  in  erheblichem ­
  Ausmaß  die  Geld-  und  Kreditbewegungen
beeinflussen  können.  Man  darf  aber  diese  Beeinflussungsmöglichkeit ­
  wieder  nicht  überschätzen.
So  wurde  z.  B.  der  russisch-japanische  Krieg  von
russischer  Seite  zum  Teil  mit  japanischem  Gelde
geführt.  Die  Japaner  hatten  eine  Schuld  an  die
Vereinigten  Staaten  abzuzahlen.  Die  Vereinigten
Staaten  dagegen  hatten  an  Frankreich  eine  Quote
zu  zahlen,  die  aus  der  Uebernahme  des  Panamakanals ­
  herrührte.  Als  diese  Gelder  in  Paris  ankamen, ­
  wurde  eben  die  russische  Anleihe  begeben, ­
  die  so  einen  günstigen  Absatz  fand.  Es  wäre
sehr  lehrreich,  die  Möglichkeiten  übersichtlich
zusammenzustellen,  welche  einem  Staat  zur  Verfügung ­
  stehen,  um  den  Kreditmarkt  zu  beeinflussen. ­
  Wir  haben  erwähnt,  daß  ein  Staat  seine
Bürger  verhindern  kann,  einem  anderen  Staat  etwas
zu  leihen.  Es  kann  auch  der  umgekehrte  Fall  Vorkommen. ­
  Der  Staat  kann  seine  Bürger  verhindern, ­
  aus  dem  Auslande  in  irgend  einer  Form
Geld  für  Betriebe  hereinzubringen.  In  den  Neunzigerjahren ­
  des  XIX.  Jahrhunderts  verbot  die
            
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