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erbe galt als die direkte Fortsetzung der gesamten vermögensrechtlichen Per
sönlichkeit des Erblassers, .überzeugend weist er dann nach, wie das alt
germanische Erbrecht in der Vorstellung wurzelte, daß die gesamte Fa
milie und nicht der gegenwärtige Inhaber Eigentümer des Vermögens sei.
Da heute diese alten Auffassungen längst verschwunden seien, so bedürfe
das private Erbrecht einer grundlegenden Umgestaltung. Das heutige Er-
recht beruhe auf „der Familie als Staatsinstitution", auf „dem die Ver
mögenshinterlassenschaften regelnden allgemeinen Willen des Staats." Da
her sei heute „Regelung der Hinterlassenschaft von Sozietätswegen" Natur
recht. (S. 586, Band V, 2. Teil.) In diesem selben Werke sucht dann Lassalle
auch den Nachweis zu erbringen, daß mit dem Fortschritt der menschlichen
Kultur die Sphäre des Privateigentums immer mehr eingeengt werde und
kommt dann zu dem Schluß „in sozialer Beziehung steht die Welt vor der
Frage, ob heute, wo es kein Eigentum an der unmittelbaren Benutzbarkeit
eines anderen Menschen mehr gibt, ein solches auf seine mittelbare Aus
beutung existieren T^Ite; d. h. gründlich, ob die freie Betätigung und Ent
wickelung der eigenen Arbeitskraft ausschließliches Privateigentum des Be
sitzers vom Arbeitssubstrat und Arbeitsvorschuß (Kapital) sein und ob folge
weise dem Unternehmer als solchem und abgesehen von der Remuneration
seiner geistigen Arbeit, ein Eigentum am fremden Arbeitswerte (Kapital
prämie, Kapitalprofit), der sich bildet durch die Differenz zwischen dem Ver
kaufspreise des Produkts und der Summe der Löhne und Vergütungen sämt
licher, auch geistiger Arbeiten, die in irgendwelcher Weise zum Zustandekom
men der Produkte beigetragen haben, zustehen solle."
Hier finden sich also allerdings starke Anklänge an das strengfozialistische
Endziel des Wegfalls des Privateigentums an den Produktionsmitteln, aber
auch hier wieder wird ganz und gar unmarxistisch es als eine diskutable
Frage bezeichnet, ob es wünschenswert sei, solches Privateigentum beizube
halten oder, abzuschaffen, während Marx und sein Schüler den naturnotwen
digen Fortfall des Privateigentums an den Produktionsmitteln als von
selbst eintretend voraussagen.
Im übrigen aber hat Lassalle in seinem gesamten öffentlichen Auftreten
stets „in diametralem Gegensatz zu Marx . . . den idealistischen, staats-
sozialistischen, sozialreformerischen Standpunkt im Gegensatz zu dem mate
rialistischen, antistaatlichen und revolutionären Programm von Karl Marx
vertreten". (Diehl, Sozialismus, Kommunismus und Anarchismus S. 402.)
Immer und immer wfeder rief >er zwecks Verwirklichung der von ihm ge
iorderten Reformen die Hilfe des Staates an,, insbesondere, wie wir noch
sogleich sehen, zur Durchführung seiner P r o d u k t i v a s s o z i a t io n e n.
Mit dem Staatsgedanken trieb er förmlichen Kultus. „Das aber ist gerade
die Aufgabe und Bestimmung des Staates, die großen Kulturfortschritte der
Menschheit zu erleichtern und zu vermitteln. Dies ist sein Beruf. Dazu
existiert er, hat immer dazu gedient und dienen müssen." (Offenes Ant
wortschreiben an das Zentralkomitee zur Berufung eines Allgemeinen Deut
schen Arbeiterkongresses in Leipzig, Liafsalles Ges. W. Band l S. 25.) Der
Staat hütet nach ihm „das heilige Vestafeuer der Kultur."