klingen und zur Widerlegung des historischen Materialismus beigefügt. Der
überzeugte katholische, christgläubige Bergarbeiter und der freigewerkschaftlich
und sozialdemokratisch organisierte Bergarbeiter des Ruhrbezirks oder auch
Oberschlesiens gehört genau dem gleichen sozialen Milieu und derselben Umwelt
an,'unter genau den gleichen ,wirtschaftlichen Bedingungen schaffen Leide
im Produktionsverhältnis, ihr gesellschaftliches „Sein" ist idas Gleiche, aber
trotzdem ist ihr „Bewußtsein" in jeglicher Hinsicht himmelweit verschieden.
Unmöglich,kann also, Me es Marx weint, ihr wirtschaftliches Sein,, ihr
„Bewußtsein" schaffen! Weiter die Industriearbeiter des vielsprachigen
Oesterreichs gehören der gleichen sozialeii Schicht, nämlich dem gewerblichen
Proletariat an, diese Gleichheit ihrer LebensLediingUngen hat nun
aber auch in Oesterreich keineswegs dazu geführt, sie zu einer einheitlichen
politischen Partei zusammenzuschließen. Selbst soweit.sie dem Sozialismus
und der Sozialdemokratie zuneigen und soweit sie nicht — was in weitem
Umfang der Fall — den christlich-sozialen sich angeschlossen haben — gibt es
dort eine Reihe sozialdemokratischer Parteien der verschiedenen Rationalitäten,
deutsche, polnische, ruthenische Und tschechische Sozialdemokraten. Wie
im Deutschen Reich das religiöse Empfindungsleben die angeblich in letzter
Linie allein maßgeblichen wirtschaftlichen Bedingungen überwog, so gab
eben in Oesterreich in letzter Linie das nationale Moment und das absondernde
Bewußtsein der Rassenzusammengehörigkeib den Ausschlag.
Und hart an das Komische grenzt es doch an, wenn Marx, Engels und
ihre Schüler, insbesondere Karl Kautsky, auch die Religion restlos auf
die Einwirkungen der jeweiligen Wirtschaft und auf den Stand der Technik
zurückführen wollen. Was soll man beispielsweise dazu sagen, wenn Engels
in einem viel beachteten Aufsatz ip der offiziellen Halbmonatsschrift der
deutschen Sozialdemokratie „Die neue Zeit", Jahrgang 1892/93, Band l,
S. 43, die Behauptung aufstellt: Ealvins Ansichten über die Gnadenivähl
seien der religiöse Ausdruck der Tatsache, daß in der Handelswelt der Konkurrenz
Erfolg oder Bankrott nicht abhängt von der Tätigkeit odsr^dem
Geschick des EiUzelnen, sdndern von Umständen, die von ihm Unabhängig
sind. Mit vollstem Recht sagt hierzu der berühmte Wiener Staatsrechtslehrer
Anton Meng er in seiner „Reuen Staatslehre" (Jena, 1903): „Wer
die Geschichte des Christentums kennt, der weiß, daß jeder wichtigere Ausspruch
Christi oder der Apostel auf das religiöse Bewußtsein der Christen einen
ungleich größeren Einfluß ausgeübt hat als die gange wirtschaftliche Entwickelung."
(S. 290.) Und im Rechtsleben wie in der Staatengeschichte spielen
nicht die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern — wenigstens sehr oft —
die realen Machtfaktoren die entscheidende Rolle. Hundertfach in der Weltgeschichte
ist eine neue dauernde Rechtsordnung durch gewalttätige Enteignung
ohne jede Entschädigung begründet worden. Heute noch wirkt nach
Jahrhunderten auf das kräftigste nach die Verteilung des englischen Bodens
durch die Normannen unter Wilhelm dem Eroberer (1066), die massenhaften
Konfiskationen des Kirchengutes in Deutschland seit dem 16.
Jahrhundert, die Einziehung eines großen Teils der böhmischen Wüter nach
der Schlacht am Weißen Berge (8. November 1620) Und die Einziehung der
Nationalgüter während der französischen Revolution. Schwerlich wird man in
diesen weltgeschichtlichen Ereignissen nur einen Ausfluß der damaligen „Pro-