16
Berufszweig
Stadt
Land
Total
Mit | Ohne
Prüfung
Mit J Ohne
Prüfung
Mit | Ohne
Prüfung-
Handel
1
6
58
1
17
7
75
Schneiderei . . .
31
13
18
6
49
19
Näherei
3
12
2
5
5
17
Bureau
—
11
—
3
—
14
Glätterei ....
5
7
1
6
6
13
Modes
2
7
1
4
3
11
Diverse
—
6
1
2
1
8
Total
47
114
24
43
71
157
Also selbst in der Damenschneiderei und Weissnäherei
hatte mehr als ein Drittel aller Arbeiterinnen keine Lehrlings
prüfung bestanden, bei den 14 Modistinnen sind es sogar 11.
Das wirft ein etwas eigenartiges Licht auf den Vollzug des Lehr-
lingsgesetzes, wenn man ja auch annehmen kann, dass einige Ar
beiterinnen aus Kantonen stammen, die keine derartigen Vorschriften
kennen. Man wird vielleicht auch einwenden, dass bei den Per
sonen, die hier in der Enquete befragt wurden, das Lehrlings
gesetz nicht mehr in Betracht kam; allein dies dürfte kaum in so
starkem Masse zur Geltung kommen, da sehr viele der befragten
Arbeiterinnen in jugendlichem Alter sich befinden.
2. Die Arbeitszeit.
Wie wir schon einleitend bemerkt haben, finden wir hier
das einwandfreieste und vollständigste Material der Enquete vor,
und zwar gibt es uns Aufschluss über folgende Punkte: Grösse
des Arbeitstages in der stillen Zeit, sowie in der Saison, weitere
Uberzeit, Beginn und Schluss der Tagesarbeit, Pausen und Ferien.
Arbeitstag. In bezug auf diese Frage musste ein einziger
Bogen (Damenschneiderin) wegen Nichtbeantwortung ausgeschaltet
werden, so dass demnach die Gesamtsumme aller Fälle 339
beträgt.