Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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Berufszweig 
Stadt 
Land 
Total 
Mit | Ohne 
Prüfung 
Mit J Ohne 
Prüfung 
Mit | Ohne 
Prüfung- 
Handel 
1 
6 
58 
1 
17 
7 
75 
Schneiderei . . . 
31 
13 
18 
6 
49 
19 
Näherei 
3 
12 
2 
5 
5 
17 
Bureau 
— 
11 
— 
3 
— 
14 
Glätterei .... 
5 
7 
1 
6 
6 
13 
Modes 
2 
7 
1 
4 
3 
11 
Diverse 
— 
6 
1 
2 
1 
8 
Total 
47 
114 
24 
43 
71 
157 
Also selbst in der Damenschneiderei und Weissnäherei 
hatte mehr als ein Drittel aller Arbeiterinnen keine Lehrlings 
prüfung bestanden, bei den 14 Modistinnen sind es sogar 11. 
Das wirft ein etwas eigenartiges Licht auf den Vollzug des Lehr- 
lingsgesetzes, wenn man ja auch annehmen kann, dass einige Ar 
beiterinnen aus Kantonen stammen, die keine derartigen Vorschriften 
kennen. Man wird vielleicht auch einwenden, dass bei den Per 
sonen, die hier in der Enquete befragt wurden, das Lehrlings 
gesetz nicht mehr in Betracht kam; allein dies dürfte kaum in so 
starkem Masse zur Geltung kommen, da sehr viele der befragten 
Arbeiterinnen in jugendlichem Alter sich befinden. 
2. Die Arbeitszeit. 
Wie wir schon einleitend bemerkt haben, finden wir hier 
das einwandfreieste und vollständigste Material der Enquete vor, 
und zwar gibt es uns Aufschluss über folgende Punkte: Grösse 
des Arbeitstages in der stillen Zeit, sowie in der Saison, weitere 
Uberzeit, Beginn und Schluss der Tagesarbeit, Pausen und Ferien. 
Arbeitstag. In bezug auf diese Frage musste ein einziger 
Bogen (Damenschneiderin) wegen Nichtbeantwortung ausgeschaltet 
werden, so dass demnach die Gesamtsumme aller Fälle 339 
beträgt.
	        
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