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Wichtig ist das Verhältnis zwischen Anlage- und Be
triebsvermögen. Es beträgt nach obiger Bilanz
Das Anlage vermögen 445 000 RM
abzüglich Hypotheken 120 000 „
326 000 RM,
ist also erheblich kleiner als das Betriebs vermögen, das 735 000 NM
beträgt. Ein Blankokredit von 75 000 NM scheint daher unbedenklich und
wird, wie beantragt, gewährt.
UnternehnmngSvermöge».
1. Anlagevermögen. RM
Grundstücke und Gebäude . 410 000
Maschinen 170 000
Mobiliar 16 000
2. Betriebsvermögen.
a) Oreifbar-flüssige Mittel:
Kasse 9 000
Wechsel 15 000
b) Forderungen:
Debitoren (Warenschuld
ner) 83 000
c) Vorräte:
Fabrikate und Halbfabri
kate 192 000
Roh- und Hilssstosfe . . 25 000
920 000
Untcrnehmu»g8kapital.
1. Eigenes Kapital. RM
Geschäftskapital des In
habers (verantwortliches
Kapital) 350 000
Gewinn 40 000
2. Fremdes Kapital.
a) Kurzfristige Schidden:
Kreditoren (Waren
gläubiger) 125 000
Akzepte 70 000
Leihkapital 35 000
b) Langfristige Schulden:
Hypotheken 300 000
920 000
Auf Grund obiger Bilanz wird ein Blankokredit von 90 000 RM be
antragt.
Es betrügt das Anlagevermögen 696 000 NM
abzüglich Hypotheken 300 000 „
296 000 RM.
Demgegenüber steht ein Betriebsvermögen von 324 000 NM. Die kurz
fristigen Schulden betragen 230 000 RM, und unter Hinzurechnung des
Getvinns 270 000 NM. Nach Begleichung dieser bleibt also nur ein Be
triebsvermögen von 54 000 RM.