Full text: Der Weltverkehr und seine Mittel

Postwescn im Mittelalter. Das ältere deutsche Postwejen. 751 
Breslau, Bremen, Braunschweig, Lübeck, Rostock, Stettin, Danzig, Königsberg i. Pr., 
Riga u. s. w. Diese sowie die nachher ausgekommenen Lohnkutschen, welche zur Meß 
zeit von einem Orte zum anderen fuhren, waren die Vorläufer unserer postalischen Ein 
richtungen in Deutschland. An einen regelmäßigen Gang der Botenpostzüge und an ein 
Ineinandergreifen derselben durch Herstellung von Anschlüssen zwischen ihnen war jedoch 
zu jener Zeit noch nicht zu denken. Man mußte sich eben behelfen, so gut es ging, und 
es ging, solange das Bedürfnis bessere Verkehrsmittel nicht erheischte. 
Gründung des älteren deutschen Postwesens. Der Familie Taxis gebührt 
das Verdienst, zuerst in Deutschland zu jedermanns Gebrauch größere Postkurse errichtet, 
sie miteinander in Zusammenhang gebracht, sowie eine schnelle und regelmäßige Beförderung 
auf denselben hergestellt zu haben. Nachdem schon Kaiser Friedrich III. in seinem italie 
nischen Kriege durch den aus Italien stammenden Edelmann Roger von Taxis (Ober 
jägermeister der Grafschaft Tirol) 
zur Überbringung von Nach 
richten uniformierte Reitboten 
eingeführt hatte, entstand eine 
regelmäßige, dem gesamten Ver 
kehr dienende Reichspost zu An 
fang des 16. Jahrhunderts. Sie 
war aber keine Staatsanstalt, 
sondern lediglich ein Privat 
unternehmen, das mit Genehmi- 
gung des Kaisers Maximilian I. 
von Franz von Taxis ge 
gründet wurde. Dieser legte um 
das Jahr 1505 einen Postkurs 
zwischen Brüssel und Wien über 
Speier und Augsburg an, wel 
cher gewissermaßen den Grund 
stock der taxisschen Postanlagen 
bildete, an den sich dann später 
weitere Kurse anschlossen. Dem 
kaiserlichen Postmeister lag die 
pünktliche, unentgeltliche Beför 
derung sämtlicher kaiserlichen 
Depeschen ob unter der Gegen 
gewähr des erblichen Eigentums 
rechts der zu jenem Zwecke errichteten, allgemeinem Gebrauche offen gehaltenen Anstalt. 
Um die Reichsposten in ihrer die Erleichterung des Verkehrs bezweckenden Wirksamkeit 
kräftig zu unterstützen, wurden ihnen vom Kaiser verschiedene Vorrechte eingeräumt. So 
durften z. B. die Vorsteher der Postanstalten zu persönlichen bürgerlichen Dienstleistungen nicht 
herangezogen werden. Die Postboten waren unverletzlich, von der Entrichtung von 
Zöllen und Wegegeldern befreit und genossen außerdem mancherlei andere Gerechtsame. 
War man auch anfangs darüber im Zweifel, ob der Unternehmer bei dem Geschäfte 
seine Rechnung finden werde, so lehrte doch die Erfahrung bald, daß er sich damit eine 
ergiebige Quelle reichlichen Gewinns erschlossen hatte, denn die Vorzüge der Schnelligkeit 
und Sicherheit, welche die neue Einrichtung gegen das übliche Botenwesen darbot, brachten 
ihr bald Anerkennung und dem Unternehmer erhöhte Einnahme. Die folgenden Kaiser 
bestätigten die allerdings vielfach bestrittenen Privilegien der Familie Taxis. Kaiser 
Rudolf erteilte 1595 Leonhard von Taxis das Patent als „Reichs-General-Oberst- 
postmeister" und ließ zum Zwecke der Unterdrückung der Neben-, Metzger- und Boten 
posten, welche den Reichsposten erheblichen Abbruch thaten und deren gedeihliche Ent 
wickelung beeinträchtigten, verschiedene Mandate ergehen. Unter dem mächtigen Schutze 
768. Lamorol von Toris, Ueicho-Genevoipostmeistcr.
	        
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