Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

regle  ergibt,-  da  die  trösten  mit  der  Ausdehnung  des  Geschäftes  fast
proportional  wachsen,  kann  man  mit  einem  bestimmten  Prozentsatz
rechnen;  darin  würde,  auf  die  Dauer  betrachtet,  die  Untergrenze  des
Diskonts  bei  einer  staatlichen  Notenbank,  die  auf  Gewinn  verzichtet,
liegen.  Die  Notenbanken  der  Gegenwart  aber  sind  mit  wenigen  Ausnahmen ­
  Aktienbanken  und  müssen  für  die  Aktionäre  und  meist  auch  für
den  Staat  Nutzen  erbringen.  Mit  Ausnahme  der  Bank  von  England,
die  infolge  ihrer  fast  zentralistischen  Organisation  mit  relativ  niedriger
Ausgabequote  arbeiten  kann,  wäre  keine  Notenbank  imstande,  einen
zweiprozentigen  Satz  längere  Zeit  durchzuhalten.
Die  Reichsbank  hatte  zum  Beispiel  im  Zähre  1913  22.6  Millionen
Mark  verwaltungskosten,  3.2  Millionen  Mark  Ausgaben  für  Anfertigung
von  Banknoten,  1.049  Millionen  Dotierung  der  Vubiosenreserve,  0.4  Millionen ­
  Verlust  aus  Noten,  zusammen  27.2  Millionen  Mark  Ausgaben.
Line  Durchrechnung  der  Wechsel-  und  Lombardbestände  an  den  einzelnen
Ausweisterminen  ergibt,  daß  sie  1.93  %  an  Zinsen  zur  Ausgabendeckung
hätte  berechnen  müssen,-  wollte  sie  aber  auch  nur  eine  Dividende  von
5  %  erzielen  —  das  Minimum  dessen,  was  sie  bei  einer  Verzinsung  der
Renten  mit  über  4%  verteilen  mußte  —,  so  erhöhten  sich  die  Zinsen
auf  ca.  2%%.
Auch  irrt  isolierten  Staat  mit  Zwangskurs  könnte  somit  die  Bankrate
dauernd  unter  2%  nicht  hinabgehen  und  die  in  der  Theorie  vielfach
erörterte  Krage  über  die  Kolgen  des  Wegfalls  des  Leihzinses  ist  darum
gegenstandslos.  Oberhalb  der  Grenze  des  Rostenpreises  ist  die  Notenbank ­
  in  ihren  Entschließungen  nur  durch  die  Rücksichtnahme  aus
ihre  gesetzliche  Liquiditätspflicht  auch  bei  Höchstinanspruchnahme  eingeschränkt. ­
  Innerhalb  dieser  für  die  einzelnen  Notenbanken  nach  Gesetz
und  Geldverkehrsorganisation  verschiedenen  Grenzen  sind  die  Leitungen ­
  der  Banken  aber  frei,-  Rücksichten  auf  starke  Interessen  einflußreicher ­
  wirtschaftlicher  Unternehmerkreise,  in  finanziell  schwächeren
Reichen  auch  die  Anleihebedürfnisse  des  Staates  drängen  innerhalb
dieser  Schranken  zur  Wahl  eines  niedrigen  Diskonts,-  endlich  mag  mitunter ­
  auch  das  —  offiziell  gewöhnlich  abgeleugnete  —  Dividendeninteresse ­
  in  gleicher  Richtung  wirken,  freilich  nicht  so  allgemein,  als  es
die  Literatur  gewöhnlich  annimmt.  Es  wird  meist  behauptet,  die  Notenbanken ­
  hätten,  wenn  sie  nicht  in  die  Grenzen  der  Metalldeckung  der
Noten  gebannt  wären,  zum  Zweck  einer  möglichst  großen  Notenemission
ein  Interesse  an  niedrigem  Diskont.  Diese  These  aus  den  dreißiger
Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  ist  heute  noch  eominuiüs  opinio  und
scheint  auf  den  ersten  Blick  sehr  einleuchtend  zu  sein.  Niedriger  Banksatz
            
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