Full text : Bankpolitik

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IX.  Der  Geldmarkt.

die  Leistungsfähigkeit  der  Lank,  sondern  durch  die  Angst  vor  der  Möglichkeit ­
  der  Erreichung  der  Notenemissionsgrenze  veranlaßt.  Und  heute
nach  einem  Menschenalter  gesunder  Leitung  der  großen  europäischen
Notenbanken  beunruhigt  eine  Verletzung  der  Oeckungsbestimmungen
ungleich  weniger  als  die  starre  Zesthaltung  an  den  gesetzlichen  Grenzen.
Oie  einzelnen  lvirtschasten  können  sich  valutarisches  Geld  so  weit
ihnen  dies  die  Zirkulation  nicht  zuführt,  nur  bei  der  Notenbank  beschaffen,
und  zwar  entweder  durch  Abhebung  vom  Konto  oder  durch  Diskontierung ­
  und  Lombardierung.  Seit  sieben  Jahrzehnten  haben  in  Krisenzeiten
  Kreditbanken  und  Industrie  die  Oiskontierungspflicht  der  Notenbank ­
  als  Konsequenz  des  Notenmonopols  erklärt,  während  die  Leiter
der  Zentralbanken  diese  Auffassung  mit  Entschiedenheit  ablehnten.  Allerdings ­
  enthält  kein  Bankgesetz  die  Oiskontierungspflicht  und  es  mag  taktisch ­
  im  Interesse  vorsichtiger  Zurückhaltung  der  Kreditbanken  geboten
sein,  das  Sehlen  dieser  formellen  Pflicht  in  Zeiten  starker  Spekulation
zu  betonen.  Aber  die  pflichten  der  Notenbank  gegenüber  der  Volkswirtschaft ­
  gehen  über  die  Normen  der  Lankgesetze  weit  hinaus.  Oie
Verweigerung  der  Abgabe  von  Zahlungsmitteln  an  das  Ausland  macht
die  Schuldzahlung  unmöglich  und  ist  geeignet  den  internationalen  Kredit
des  Landes  herabzusetzen  und  falls  andere  Zahlungsmittel  nicht  sofort
herbeigeschafft  werden  können,  ein  Agio  herbeizuführen.  Oie  Verweigerung ­
  der  Hergäbe  von  lvährungsgeld  vor  starken  Zahlungstagen  in
Hochkonjunktur-  oder  Panikzeiten  führt  eine  Situation  herbei,  die  herkömmlicherweise ­
  als  Geldkrise  bezeichnet  wird.
Man  muß  hier  zwischen  den  wirklichen  Ansichten  der  Notenbankleiter
  und  den  für  die  Öffentlichkeit  bestimmten  Aeußerungen  unterscheiden. ­
  Keine  der  Zentralbanken  kann  im  Fall  eines  langdauernden
wichtigen  Krieges  bei  gleichzeitiger  Absperrung  der  Auslandsmärkte  an
die  Aufrechthaltung  der  für  Sriedenszeiten  geltenden  Oeckungsbestimmungen
  denken,  wenn  sie  alle  Ansprüche  nach  Zirkulationsmitteln  befriedigen ­
  soll  —  und  eine  reiche  Sülle  von  Erfahrungen  zeigt  die  Unbedenklichkeit ­
  der  Suspension  dieser  Normen  im  Kriegsfall.  Oie  innere
Krise  erfordert  aber  das  gleiche  Vorgehen.  Zn  der  Literatur  spielt  die
Suspension  der  peelschen  Bankakte  eine  große  Nolle  —  meines  Erachtens ­
  mit  Unrecht.  Gerade  die  Verschiedenheit  der  Oeckungsvorschriften
  der  einzelnen  Notenbanken  zeigt  die  relative  Bedeutung  dieser
Begrenzung.  Oie  Neichsbank  soll  ihre  Deckung  nicht  unter  33%%
sinken  lassen  —  aber  wenn  sie  einmal  vorübergehend  auf  30%  fallen
sollte,  wäre  das  Unglück  nicht  eben  groß.  Sür  die  Beurteilung  des
Auslands  ist  die  absolute  Höhe  des  Metallbestands  und  das  ver-
            
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