31. Die Wirksamkeit der Notenbanken in Krisen» und Kriegszeiten. 139
trauen in die Geschäftsführung der Bank van größerer Wichtigkeit
als eine bestimmte Deckungsziffer und das eigene Land hat sich über
die zeitweise Verletzung der Oeckungsbestimmungen nach niemals beunruhigt.
In unserer Zeit starker zeitlich kanzentrierter Ansprüche
an die Notenbank ist die starre Begrenzung der Notenemission eine
schwere Kessel; die Notwendigkeit gerade in Tagen der Aufregung
ein Gesetz zu suspendieren erhöht die Unruhe und es wäre zu erwägen,
ob nicht den auf dem Kontinent unter staatlichem Einfluß stehenden
Bankleitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der
Unterschreitung der Notendeckung gegeben werden sollte. Das Eingreifen
des Gesetzgebers ist überflüssig, da er in solchen Fällen in einer
Zwangslage sich befindet. Oer Mißbrauch der Suspensionsbestimmung
in Belgien, dem einzigen Reich, dessen Bankgesetzgebung eine derartige
Norm kennt, spricht nicht gegen die Einführung eines solchen Suspensionsrechts,
sondern nur für die Schaffung besonderer Vorsichtsmaßnahmen
bei seiner Anwendung.
Manche Statistiker haben die Ansprüche, die sich in Krisenzeiten
an die Notenbank wenden könnten, zusammengerechnet und ihren Zweifel
an der Möglichkeit der Erfüllung aller Verpflichtungen ausgesprochenin
der Öffentlichkeit ist die Anschauung weit verbreitet, daß die Zentralbanken
bei Zusammenbruch des Scheckzahlungssgstems selbst zugrunde
gehen müßten. Diese Ansichten sind völlig haltlos: Das starke Anwachsen
der Depositen hat in Paniken nur die eine Wirkung, die Einführung des
Zwangskurses zu beschleunigen. Die Notenbank wird mit dem Zwangskurs
nur so lange warten dürfen als der ihr nach Deckung des Thesaurierungsbedarf
verbleibende Metallbetrag zur Bestreitung der Auslandserfordernisse
hinreicht,- und diese Grenze ist derzeit bei einer im Verhältnis
zu den Gesamtdepositen geringen (Quote von Thesaurierungen
erreicht. Nach Einführung des Zwangskurses ist es aber gleichgiltig,
ob die Zentralbank die Notenemission verdoppeln oder verzehnfachen
muß. Darum bedeutet der Kriegsbedarf im Lande für die Notenbank
geringere Schwierigkeit als eine Panik in Friedenszeiten: denn in diesem
Fall muß die Notenbank im Interesse der Aufrechthaltung des internationalen
Kredits die Einführung des Zwangskurses soweit als möglich
hinauszuschieben trachten.
Weit größere Anforderungen als der innere Verkehr stellt im Krieg
und bei Paniken, die das vertrauen des Auslands mindern, der Geldbedarf
für auswärtige Zahlungszwecke. Zwar ist die Höhe der Goldansprüche
des Auslands ungleich geringer als jener aus dem innern
Verkehr: die Einleger in Deutschland haben zum Beispiel Forderungen