Full text : Bankpolitik

31.  Die  Wirksamkeit  der  Notenbanken  in  Krisen»  und  Kriegszeiten.  139
trauen  in  die  Geschäftsführung  der  Bank  van  größerer  Wichtigkeit
als  eine  bestimmte  Deckungsziffer  und  das  eigene  Land  hat  sich  über
die  zeitweise  Verletzung  der  Oeckungsbestimmungen  nach  niemals  beunruhigt. ­
  In  unserer  Zeit  starker  zeitlich  kanzentrierter  Ansprüche
an  die  Notenbank  ist  die  starre  Begrenzung  der  Notenemission  eine
schwere  Kessel;  die  Notwendigkeit  gerade  in  Tagen  der  Aufregung
ein  Gesetz  zu  suspendieren  erhöht  die  Unruhe  und  es  wäre  zu  erwägen,
ob  nicht  den  auf  dem  Kontinent  unter  staatlichem  Einfluß  stehenden
Bankleitungen  unter  bestimmten  Voraussetzungen  die  Möglichkeit  der
Unterschreitung  der  Notendeckung  gegeben  werden  sollte.  Das  Eingreifen ­
  des  Gesetzgebers  ist  überflüssig,  da  er  in  solchen  Fällen  in  einer
Zwangslage  sich  befindet.  Oer  Mißbrauch  der  Suspensionsbestimmung
in  Belgien,  dem  einzigen  Reich,  dessen  Bankgesetzgebung  eine  derartige
Norm  kennt,  spricht  nicht  gegen  die  Einführung  eines  solchen  Suspensionsrechts,
  sondern  nur  für  die  Schaffung  besonderer  Vorsichtsmaßnahmen ­
  bei  seiner  Anwendung.
Manche  Statistiker  haben  die  Ansprüche,  die  sich  in  Krisenzeiten
an  die  Notenbank  wenden  könnten,  zusammengerechnet  und  ihren  Zweifel ­
  an  der  Möglichkeit  der  Erfüllung  aller  Verpflichtungen  ausgesprochenin
  der  Öffentlichkeit  ist  die  Anschauung  weit  verbreitet,  daß  die  Zentralbanken ­
  bei  Zusammenbruch  des  Scheckzahlungssgstems  selbst  zugrunde
gehen  müßten.  Diese  Ansichten  sind  völlig  haltlos:  Das  starke  Anwachsen
der  Depositen  hat  in  Paniken  nur  die  eine  Wirkung,  die  Einführung  des
Zwangskurses  zu  beschleunigen.  Die  Notenbank  wird  mit  dem  Zwangskurs ­
  nur  so  lange  warten  dürfen  als  der  ihr  nach  Deckung  des  Thesaurierungsbedarf ­
  verbleibende  Metallbetrag  zur  Bestreitung  der  Auslandserfordernisse ­
  hinreicht,-  und  diese  Grenze  ist  derzeit  bei  einer  im  Verhältnis ­
  zu  den  Gesamtdepositen  geringen  (Quote  von  Thesaurierungen
erreicht.  Nach  Einführung  des  Zwangskurses  ist  es  aber  gleichgiltig,
ob  die  Zentralbank  die  Notenemission  verdoppeln  oder  verzehnfachen
muß.  Darum  bedeutet  der  Kriegsbedarf  im  Lande  für  die  Notenbank
geringere  Schwierigkeit  als  eine  Panik  in  Friedenszeiten:  denn  in  diesem
Fall  muß  die  Notenbank  im  Interesse  der  Aufrechthaltung  des  internationalen ­
  Kredits  die  Einführung  des  Zwangskurses  soweit  als  möglich
hinauszuschieben  trachten.
Weit  größere  Anforderungen  als  der  innere  Verkehr  stellt  im  Krieg
und  bei  Paniken,  die  das  vertrauen  des  Auslands  mindern,  der  Geldbedarf ­
  für  auswärtige  Zahlungszwecke.  Zwar  ist  die  Höhe  der  Goldansprüche ­
  des  Auslands  ungleich  geringer  als  jener  aus  dem  innern
Verkehr:  die  Einleger  in  Deutschland  haben  zum  Beispiel  Forderungen
            
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