Full text: Bankpolitik

146 
II. Der Geldmarkt. 
c) Sicherung der Unabhängigkeit gegenüber dem 
Staat. 
Reichsbank: Geschäfte mit dem Reich und den Bundesstaaten 
dürfen nur innerhalb der Grenzen von Gesetz und Statut gemacht werden, 
müssen zuvor zur Kenntnis der Deputierten gebracht werden und auf 
Antrag eines einzigen von ihnen dem Zentralausschuß vorgelegt werden. 
Gesterreich-Ungarn: Zum Diskont von Staatswechseln ist 
Sitzungsbeschluß des Generalrats erforderlich. Die Lank darf — von 
Kassa- und Kommissionsgeschäften abgesehen — mit dem Staat Ge 
schäfte nur soweit eingehen als nicht Darlehens- oder Kreditgewährung 
damit verbunden ist. 
ä) Aktienkapital und Reserven. 
Reichsbank: Seit 1899 180 Millionen Mk. Anteilskapital. Don 
dem Gewinn über 3%% sind 20% der Reserve zuzuführen, bis sie 60 
Millionen Mk. erreicht. 
Lank von England: Aktienkapital 14.553.000 £; im letzten 
Jahrhundert nur infolge Fusionen mit Provinznotenbanken erhöht. 
Lank von Frankreich: Aktienkapital seit 1857 182.5 Mil 
lionen Fcs. Reserve zur Ergänzung der Dividende auf sechs Prozent. 
Der Reserve ist 1 / 20 des Jahresgewinns zuzuführen, übersteigt der 
Reingewinn 5% des Kapitals, so werden aus dem Ueberschuß noch 
20% herangezogen. 
Ge st erreichisch-Ung arische Lank: Aktienkapital seit 
1899 210 Millionen Kronen. hievon haftet für diepfandbriefemission. 
Reservedotierung bei über 4% Dividende, bis 20% des Kapitals er 
reicht sind. Reserve darf nicht unter 10% des Kapitals sinken. 
Ban ca d’Italia: Aktienkapital 180 (Nominal 240) Millionen 
Lire. Reservedotierung bis zu 20% des Kapitals. Die Reserve wird in 
Staatspapieren angelegt. 
Russische Staatsbank: Dotationsfonds 50 Millionen 
Rubel. 
R e s e r v e b a n k e n der Bereinigten Staaten: Jede 
Nationalbank ist verpflichtet, jede andere amerikanische Bank berechtigt 
sich am Aktienkapital der Reservebank mit 6% ihres Eigenkapitals zu be 
teiligen. Durch Neuhinzutritt von Mitgliedsbanken oder Napitalerhöhung 
derselben wird das Kapital erhöht. Die Hälfte des nach Entrichtung 
von 6% Dividende verbleibenden Reingewinns ist der Reserve zuzu 
führen, bis diese 40% des eingezahlten Aktienkapitals erreicht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.