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II. Der Geldmarkt.
c) Sicherung der Unabhängigkeit gegenüber dem
Staat.
Reichsbank: Geschäfte mit dem Reich und den Bundesstaaten
dürfen nur innerhalb der Grenzen von Gesetz und Statut gemacht werden,
müssen zuvor zur Kenntnis der Deputierten gebracht werden und auf
Antrag eines einzigen von ihnen dem Zentralausschuß vorgelegt werden.
Gesterreich-Ungarn: Zum Diskont von Staatswechseln ist
Sitzungsbeschluß des Generalrats erforderlich. Die Lank darf — von
Kassa- und Kommissionsgeschäften abgesehen — mit dem Staat Ge
schäfte nur soweit eingehen als nicht Darlehens- oder Kreditgewährung
damit verbunden ist.
ä) Aktienkapital und Reserven.
Reichsbank: Seit 1899 180 Millionen Mk. Anteilskapital. Don
dem Gewinn über 3%% sind 20% der Reserve zuzuführen, bis sie 60
Millionen Mk. erreicht.
Lank von England: Aktienkapital 14.553.000 £; im letzten
Jahrhundert nur infolge Fusionen mit Provinznotenbanken erhöht.
Lank von Frankreich: Aktienkapital seit 1857 182.5 Mil
lionen Fcs. Reserve zur Ergänzung der Dividende auf sechs Prozent.
Der Reserve ist 1 / 20 des Jahresgewinns zuzuführen, übersteigt der
Reingewinn 5% des Kapitals, so werden aus dem Ueberschuß noch
20% herangezogen.
Ge st erreichisch-Ung arische Lank: Aktienkapital seit
1899 210 Millionen Kronen. hievon haftet für diepfandbriefemission.
Reservedotierung bei über 4% Dividende, bis 20% des Kapitals er
reicht sind. Reserve darf nicht unter 10% des Kapitals sinken.
Ban ca d’Italia: Aktienkapital 180 (Nominal 240) Millionen
Lire. Reservedotierung bis zu 20% des Kapitals. Die Reserve wird in
Staatspapieren angelegt.
Russische Staatsbank: Dotationsfonds 50 Millionen
Rubel.
R e s e r v e b a n k e n der Bereinigten Staaten: Jede
Nationalbank ist verpflichtet, jede andere amerikanische Bank berechtigt
sich am Aktienkapital der Reservebank mit 6% ihres Eigenkapitals zu be
teiligen. Durch Neuhinzutritt von Mitgliedsbanken oder Napitalerhöhung
derselben wird das Kapital erhöht. Die Hälfte des nach Entrichtung
von 6% Dividende verbleibenden Reingewinns ist der Reserve zuzu
führen, bis diese 40% des eingezahlten Aktienkapitals erreicht.