Full text : Bankpolitik

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III.  Der  Kapitalmarkt.

frage  aus  den  Erwägungen  der  Bankleitung  fast  vollständig  aus.  Oie
Bank  hat  z.  B.  Kreöite  auf  50  Jahre  mit  einer  bestimmten  jährlichen
Tilgungsquote  gewährt  und  sie  emittiert  zur  Oeckung  derselben  Pfandbriefe ­
  mit  gleicher  Laufzeit  und  gleicher  Tilgungsquote.  Auch  wenn
ein  beliehenes  Gbjekt  zur  Versteigerung  kommt,  benötigt  die  Hypotheken-'
bank  zu  seiner  eventuellen  Erwerbung,  von  Rosten  abgesehen,  keine
neuen  Mittel.  Vas  Geschäft  selbst  wickelt  sich  schematisch  ab:  Oie  Schätzung ­
  des  Dbjekts  nach  Ertrags-  und  verkaufswert  vollzieht  sich  nach
festen  Grundsätzen,  die  Aufgabe  der  Lankleitung  ist  auf  die  Auswahl
der  zu  belehnenden  Dbjekte,  die  Rontrole  der  Schätzung  und  die  Sorge
für  die  Unterbringung  und  den  Rurs  der  Pfandbriefe  beschränkt.  Oie
Auswahl  der  Dbjekte  geschieht  nach  althergebrachten  Grundsätzen  —
Bevorzugung  der  irrt  Zentrum  der  Städte  gelegenen  Grundstücke,  jedoch
nicht  ausschließliche  Ronzentrierung  der  Oarlehen  auf  einen  einzigen
Stadtteil,  auf  dem  Land  nicht  ausschließliche  Ronzentrierung  auf  eine
einzige  Betriebsform  —;  von  der  Gewissenhaftigkeit  der  Schätzung
hängt  das  Schicksal  der  Hypothekenbank  ab,  die  Erfahrungen  des  letzten
Jahrzehnts  haben  zur  Genüge  gezeigt,  daß  statutarische  und  gesetzliche
Begrenzung  auf  50,  60  oder66%%  des  Dbjektwerts  bei  unvorsichtiger
Direktion  ohne  lvert  ist.  Oie  Verlockung  zu  „Schorn  steinhgpotheken"
ist  in  jenen  Zeiten  besonders  groß,  in  welchen  die  Nachfrage  nach  hgpothekarkredit
  hinter  dem  Angebot  lange  Zeit  zurückbleibt,  zumal  infolge
der  Art  der  Rapitalbeschaffung  die  Gefahr  nahe  liegt  den  Wettbewerb
auf  das  Gebiet  der  Belehnungshöhe  zu  konzentrieren.  Oer  Unterschied
im  Pfandbriefkurs  der  einzelnen  Institute  ist  im  allgemeinen  nicht  so
bedeutsam,  daß  er  bei  den  Rreditkonditionen  eine  entscheidende  Rolle
besitzen  könnte,  die  Ronkurrenz  unter  den  Pfandbriefinstituten  spielt
sich  daher  größtenteils  um  die  höhe  des  Betrages  ab,'  fast  in  noch  stärkerem ­
  Grad  kommt  dieses  Moment  in  der  Ronkurrenz  zwischen  den
Pfandbriefinstituten  auf  der  einen,  den  Sparkassen  und  Versicherungsgesellschaften ­
  auf  der  andern  Seite  zur  Geltung,  da  diese  Institute  ihre
Betriebsmittel  billiger  beschaffen  und  die  Pfandbriefbanken  daher  vielfach ­
  nur  durch  höheren  Leihbetrag  sich  einen  Vorsprung  sichern  können.
Oie  Ronsequenzen  dieser  Situation  haben  sich  mehrfach  gezeigt  —  in
Oesterreich  in  der  Rrise  von  1873,  imveutschen  Reich  in  der  Krise  mehrerer
Hypothekenbanken  zu  Beginn  unseres  Jahrhunderts,  Vorgänge,  die
zur  österreichischen  und  zur  deutschen  hgpothekengesetzgebung  geführt
haben  und  deren  Erinnerung  noch  in  der  Gegenwart  mi  wirkt,  die  Verleihung ­
  der  Münüelsicherheit  an  die  Pfandbriefe  in  Preußen  zu  verhindern. ­
  Aber  die  Gefahren,  die  sich  für  die  Pfandbriefinstitute  aus
            
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