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III. Oer Kapitalmarkt.
abwerfen, ohne jedoch darin einen Matzstab für die neue Unternehmung
zu erblicken, da sich ja diese erst ihren Platz schaffen mutz, erhöhte Acqui-
sitions- und Grganisationsspesen hat, durch ihren Eintritt in den wirt
schaftlichen Wettbewerb eventuell eine preis- und Gewinnreduktion her
beiführt. Bei Unternehmungen, die als outsickers bestehenden Kartellen
gegenüber auftreten, sind die Rosten der ersten Verlustjahre mit ins Nal-
kül zu ziehen und das Napital für diese Verluste ausreichend schon bei
der Gründung zu bemessen. Neue, noch unerprobte Unternehmungs
zweige eignen sich für die Bantfinanzierung nicht. Dieser Standpunkt
mag engherzig erscheinen, aber wer die zahlreichen Kehlkalkulationen auch
bei gründlichster Prüfung eines Unternehmens kennt, wird damit über
einstimmen.
55. Das Aonsortialgeschäft.
Auf dem europäischen Nontinent und in den Vereinigten Staaten
werden weitaus die meisten Neuemissionen durch ein Bankenkonsor-
tium auf den Markt gebracht. Eine Ausnahme bilden zeitweise nur die
Renten einiger ganz grotzer Staaten, welche direkt zur Subskription auf
gelegt werden — aber auch dies geschieht nur in Perioden starker Napital-
flüssigkeit — ferner die Pfandbriefe, deren verkauf zumeist kommissions
weiseübernommen wird. In allen übrigenKällen übernimmt ein von einer
Lank gebildetes Nonsortium die Anleihe oder das Aktienkapital fix, um es
zu einem höheren Nurse an den Markt zu bringen. Bei der Beurteilung
des Charakters des Nonsortiums ist der Zeitraum seiner voraussicht
lichen Dauer von besonderer Wichtigkeit. Das Risiko bei Uebernahme
von Aktien einer eben umgewandelten oder neugegründeten Gesellschaft,
die nach deutschem Gesetz erst ein Jahr später auf den Markt kommen kann,
ist natürlich größer als das Risiko bei Uebernahme einer Anleihe, die
schon wenige Tage später nach Erledigung der Zulassungsbedingungen
herausgebracht werden kann. Immerhin ist auch im letzteren Kall das
Nonsortialgeschäft mit Risiken verbunden, weil der Emissionskurs nur
schätzungsweise angesetzt werden kann, ein Zrrtum in der Beurteilung
der Aufnahmefähigkeit des Publikums sehr leicht ist und alle ungünstigen
Ereignisse in der Zwischenzeit zwischen Abschlutz des Nonsortialgeschäftes
und Emission der Bank zur Last fallen. Aus diesem Grunde kann man
es als Gepflogenheit der Nontinentalbanken bezeichnen, bei Nonsortien
nicht mehr als k0—25% für sich selbst zu nehmen und den Rest abzu
geben. von dieser Regel wurden gelegentlich in sehr kapitalsflüssigen
Zeiten Ausnahmen gemacht,' so hat z. B. der Credit Lyonnais für sich