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II. Der Geldmarkt.
liche "Regulierung der Börseengagements besteht, auch an den europäischen
Börsen; eine besonders bezeichnete Art des täglichen Geldes
ist das für den Liguidationstermin benötigte Ultimogeld.
Oer Effektenkredit wird auf Grund vorhandener Effekten gewährt,-
dem Kapitalmarkt werden damit Gelder, die kurzfristiger Abhebung
unterliegen, zur Verfügung gestellt. Vas ist nur dann gerechtfertigt,
wenn die Rückzahlung nach Ablauf der kurzen Ründigungsfrist
gesichert ist und der Rredit im Rahmen eines Zinsgeschäftes bleibt.
Oie erste Bedingung ist nur dann gegeben, wenn bei Fälligkeit
des Rredits und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sofortiger verkauf
der Effekten möglich ist. Vas trifft nur bei notierten Effekten zu,
die einen größeren Markt haben,- nicht notierte Aktien, Anteile an Gesellschaften
mit beschränkter Haftung, sind als Grundlage für Geldmarktkredit
nicht anzusehen; derartige Rredite sind Anlagekredite unter
Verpfändung eines vermögensobsekts, dessen Realisierung zweifelhaft
ist. Beim Geldmarktkredit, der die visposiiionen für die Einlagenabhebung
sichern muß, kommt es vor allem auf die rasche Realisierbarkeit
der Werte an, und in dieser Beziehung bestehen auch zwischen
den notierten Aktien selbst große Unterschiede. Oie Renten des Staates
haben überall einen ungleich größeren Markt als die kleinen Anleihen
einer Mittelstadt, bei den vioidendenwerten kommt die Ronzentration
des Börseverkehrs auf die Effekten mit großem Rapital noch stärker
zum Ausdruck. An der New Parker Börse, der einzigen, an welcher die
Zahl der Abschlüsse verläßlich aufgezeichnet wird, betrugen nach Reibnitz
im Zahrs 1909 die Gesamtumsätze in Aktien 215 Millionen Stück,
jene in den sechs meist gehandelten Aktien 108 Millionen, somit über
die Hälfte des Gesamtumsatzes; auf Steel commons und Reading commons,
die nicht bevorzugten Aktien des Stahltrust und der Reading-Eisenbahn,
entfielen allein 30 % des Gesamtumsatzes in Aktien. Oie
Größe des Marktes aber hat vom Standpunkt der Bank aus entscheidende
Bedeutung: Bedeutet doch ;. B. der Reportkredit —wenn
er sich auch juristisch in Raufform vollzieht — eine Belehnung zu 100%,
die nur bei sofortiger Veräußerungsmöglichkeit für den Fall der Nichtbezahlung
gerechtfertigt ist.
Durch den Zwang zum sofortigen verkauf übt die Bank einen
Druck auf die Rurse aus; wenn sie große Pakete von Effekten zum
exekutiven verkauf bringen muß, kann der Rurs sehr stark gesenkt werden
und dadurch die Notwendigkeit entstehen, auch bei den Lombardkrediten,
die unter Zugrundelegung dieser Wertpapiere gegeben wurden,
erhöhte Einschüsse zu fordern. Daraus ergeben sich zwei Ronseguenzen: