Full text : Bankpolitik

18.  D:c  Linlösung;psl-cht  der  Notenbank.

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Oie  Kreditbanken  gelten  auf  dem  Kontinent  als  liquide,  wenn
fie  Aktiven  haben,  die  ihnen  den  Zutritt  zur  Notenbank  öffnen.  Oie
Notenbank  mutz  aus  eigenen  Kräften  liquide  sein.  Oie  Literatur  und
Praxis  sieht  bisher  als  Zahlungsfähigkeit  der  Notenbank  allein  die  (Ein*
lösungsmöglichkeit  der  Noten  in  Metall  an,-  aber  infolge  der  engen  Begrenzung ­
  der  Notenemission  kann  eine  Zahlungsunfähigkeit  sich  auch  in
anderer  Richtung  zeigen,  in  der  Unmöglichkeit  bei  Oepositenabhebungen
Noten  auszugeben.  Dieser  zweite  Liquiditätsbegriff,  der  theoretisch
bisher  Anerkennung  nicht  gefunden  hat,  ist  für  die  nordamerikanischen
Notenbanken  und  für  die  Bank  von  England  von  nicht  geringerer  Bedeutung ­
  als  der  erste.
Oie  Notenbank  erfüllt  die  Liquiditätsforderung,  wenn  sie  auf
verlangen  die  Noten  in  gesetzlichem  Mährungsmetall  einlösen  und
wenn  sie  bei  Abhebung  der  Depositen  Noten  ausgeben  darf.
{8.  Die  EmlSfungspflichl  der  Notenbank.
Zn  den  Goldwährungsländern  hat  in  Zriedenszeiten  die  Zentralbank ­
  die  Noteneinlösungspflicht.  Oie  Einlösung  kann  sowohl  für
Zwecke  des  nationalen  Verkehrs  wie  für  Auslandszahlungen  verlangt
werden;  in  beiden  Zöllen  kann  zum  Normal-  ein  panikbedarf  hinzutreten. ­

Oie  höhe  des  Metallbedarfs  für  Zwecke  der  inneren  Zirkulation
hängt  von  der  Gewöhnung  der  Bevölkerung  ab,  auf  welche  die  Notenbank ­
  aber  durch  die  Stücklung  der  Noten  einen  entscheidenden  Einflutz
üben  kann.  Oie  Aufgaben  der  Notenbank  sind  bei  starker  innerer  Goldzirkulation ­
  aus  zwei  Gründen  autzerordentlich  schwierig:  Oie  Notenbank ­
  kann  die  sich  aus  dieser  Quelle  ergebenden  Bedürfnisse  nur  für
den  Normal-,  nicht  für  Panikfälle  schätzen.  Oer  Goldbestand  der  Reichsbank ­
  deckt  kaum  4%  aller  Einlagen  bei  deutschen  Kreditinstituten  (wobei
die  Einlagen  eines  Kreditinstituts  bei  dem  andern  abgerechnet  sind)  und
in  England  sinkt  die  Relation  auf  nur  l  oder  2%.  Wenn  auch  nur  Besitzer ­
  von  6%  der  bei  den  deutschen  Sparkassen  bestehenden  Einlagen
es  sich  einfallen  lietzen  zu  thesaurieren,  würde  der  Goldbestand  der
Reichsbank  dazu  nicht  ausreichen  —  und  in  andern  Reichen  ist  das
Verhältnis  ähnlich.  Zn  den  vorgeschrittenen  Wirtschaftsgebieten  kann
man  nicht  mehr  von  der  „dünnen  Golddecke"  sprechen  —  das  Gold
kann  als  Grundlage  gar  nicht  mehr  angesehen  werden.  Oa  der  Metallschatz ­
  der  Notenbank  auch  noch  andere  Aufgaben  zu  erfüllen  hat,  würde
die  Abhebung  auch  nur  eines  Prozentes  aller  Einlagen  in  Gold  jede
            
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