Full text : Bankpolitik

19.  Begrenzung  der  Notenemission  der  Notenbank.

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leiten  in  Gold  zu  halten  —  und  sie  war  in  der  kurzen  Zeit,  die  seither
verstrichen  war,  zweimal  der  fast  völligen  Erschöpfung  des  Goldbestandes ­
  gegenübergestanden!  sie  hatte,  kaum  aus  einer  schweren  Krise
befreit,  sich  mit  der  Herabsetzung  des  Lombardsatzes  nicht  genug  beeilen ­
  können.  Ihre  Verwaltung  saß  dem  Committee  gegenüber  auf  der
Anklagebank  und  die  Regierung  Peels  war  zu  einschneidenden  Maßnahmen
  entschlossen.
Im  Gegensatz  zu  einer  vielfach  verbreiteten  Meinung  haben  die
Ansichten,  die  sich  damals  die  Geltung  verschafften,  weder  mit  der
chuantitätstheorie  noch  mit  den  Anschauungen  der  englischen  Klassiker
der  Nationalökonomie  auch  nur  das  geringste  zu  tun,  sie  standen  aber
auch  in  Gegensatz  zu  den  Grundanschauungen  des  Liberalismus,  obwohl ­
  Peel  der  Führer  der  liberalen  Partei  in  England  war.  Samuel
Llogd,  ein  Londoner  Bankier,  der  vor  dem  Committee  sich  am  stärksten
durchzusetzen  wußte,  wies  mit  Geringschätzung  die  Lehren  der  Nationalökonomen ­
  einschließlich  Adam  Smith  und  mit  noch  größerer
Verachtung  die  Ausführungen  der  liberalen  Hauptorganisation,  der
durch  Lodden  vertretenen  Handelskammer  von  Manchester  zurück.
Der  Wert  der  Währung  sollte  nach  seiner  Ansicht  nur  nach  der  Produktion ­
  der  Edelmetalle  und  nach  den  Umständen  schwanken,  welche
die  Verteilung  der  Quantitäten  desselben  auf  die  einzelnen  Reiche
bewirken.  Dieses  Ziel  könnte  nur  durch  Dirigierung  von  einem  Punkt
aus  erreicht  werden  und  daher  wäre  die  Zentralisierung  der  Notenausgabe ­
  anzustreben.  Bei  der  Zentralnotenbank  selbst  aber  müßten  Grundsätze ­
  gesetzlich  durchgeführt  werden,  die  der  Leitung  der  Bank  das  Recht,
den  wert  der  Währung  nach  ihrem  Ermessen  durch  Notenausgabe  zu
bestimmen,  entziehen.  Die  Regel,  %  aller  Verbindlichkeiten  durch  Gold
zu  decken,  wäre  nicht  voll  ausreichend:  wenn  die  Deponenten  Gold  abheben, ­
  dann  würde  bei  dieser  Regel  die  Notenzirkulation  nicht  zusammengezogen ­
  und  daher  auf  Wechselkurse  und  preise  kein  Einfluß
geübt,  worauf  doch  bei  Goldabfluß  alle  Bestrebungen  hinauslaufen
müssen.  —
Diese  Grundsätze  machte  sich  der  Regierungsentwurf  zu  eigen,
der  1844  Gesetzesform  erhielt  und  gewöhnlich  als  peelsche  Bankakte
bezeichnet  wird.  Sein  Ziel  ging  dahin  die  Schwankungen  der  Währung
nach  denselben  Grundsätzen  zu  regeln  wie  dies  bei  einer  Metallwährung
der  Fall  wäre,-  ungedeckte  Noten  sollten  nur  in  jenem  höchstbetrag
ausgegeben  werden  dürfen,  welchen  die  Bank  jederzeit  emittieren  kann,
ohne  daß  eine  Einlösung  erfolgt.  Da  der  Geldbedarf  an  Metall  und
Noten  in  jenen  Tagen  auf  21  Millionen  £  sich  durchschnittlick  belief  und
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