Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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bildet  wird  und  das  Gesamtgehalt  solcher  Gewebe  an  Seide  in  der  V  eise  zu  ermitteln ­
  ist,  dass  einerseits  der  Gehalt  der  Pole,  andererseits  der  Gehalt  von  Kette
und  Schuss  an  Seide  gesondert  gerechnet  wird,  wonach  die  halbe  Summe  dieser
Prozentualbeträge  den  Gesamtgehalt  an  Seide  bildet  (C.  06,  Nr.  13  420).
Da  einige  Zollämter  die  in  P.  8  der  Anmerkungen  zu  den  Art.  183  bis  209
des  Zolltarifs  vorgesehenen  prozentualen  Zuschläge  auch  bei  den  nach  Art.  205
zu  verzollenden  Waren  in  Anwendung  bringen,  hat  das  Zolldepartement  erklärt,
dass  infolge  der  vertragsmässigen  Bestimmung  in  der  Anm.  zu  Art.  205  des  Tarifs
und  gemäss  einem  bestätigten  Beschlüsse  der  Tarifkommission  vom  4.  Mai  1906,
Nr.  169,  der  P.  8  der  Anm.  zu  den  Art.  183  bis  209  auf  die  Waren,  die  nach  Art,  205
eingelassen  werden,  keine  Anwendung  zu  finden  hat  und  dass  die  in  Art,  205
genannten  Erzeugnisse,  auch  wenn  sie  gesäumt  und  mit  dem  Besatz  versehen  sind,
nach  den  entsprechenden  Punkten  und  Buchstaben  dieses  Artikels  ohne  alle
Zuschläge  zu  verzollen  sind;  wenn  indessen  der  Besatz  Seide  enthält,  so  sind  die
Erzeugnisse  gemäss  P.  6  der  Anm.  zu  den  Art.  183  bis  209  nach  den  entsprechenden
Punkten  und  Buchstaben  des  Art.  205  mit  einem  Zuschläge  von  20  v.  H.  zu  verzollen ­
  (C.  06,  Nr.  24  604).
Schalldämpfer  für  Motoren,  einfache  gusseiserne  Gefässe
darstellend  —  nach  den  für  das  Material  in  Frage  kommenden  Tarifartikeln
<C.  07,  Nr.  626,  P.  12).
Teppiche  sind  als  Erzeugnisse  zu  betrachten,  die  unter  die  Bestimmung
der  Anm.  8  zu  den  Art.  183—209  fallen  (C.  07,  Nr.  626,  P.  19).
Laut  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1908,  Nr.  8669  sind  automatische ­
  Türverschlüsse,  die  aus  gusseisernen  Hebeln  und  einer
gusseisernen  Hülse,  worin  eine  Feder  enthalten  ist,  bestehen,  nach  dem  Material
zu  verzollen  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  52).
Laut  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1908,  Nr.  10  508  sind  kupferne
Röhren,  die  zur  Ueberleitung  des  Dampfes  aus  dem  Kessel  in  die  Dampfmaschine ­
  dienen,  und  eiserne  Dampfschiffsräder,  als  nicht  zur
Konstruktion  der  Dampfmaschine  gehörend,  nach  dem  Material  zu  verzollen
(C.  09,  Nr.  5962,  P.  53).
Laut  Ukas  des  Dirigierenden  Senats  von  1908,  Nr.  10  845  sind  Fleischhackmaschinen, ­
  die  nicht  für  gewerbliche  und  Handelsanstalten  bestimmt ­
  sind,  und  Kopierpressen,  ah  Küchen-  resp.  Kanzleizubehör,  nach
dem  Material  zu  verzollen  (C.  09,  Nr.  5962,  P.  54).
Durch  vom  Finanzminister  bestätigten  Beschluss  der  Besonderen  Tarifkommission ­
  vom  16.  Juli  1909,  Nr.  280  ist  bestimmt  worden,  dass  Papierhalter ­
  je  nach  ihrem  Material  nach  den  betreffenden  Artikeln  des  Tarifs  zu
verzollen  sind.  Das  C.  86,  Nr.  604,  betr.  Papierhalter,  wird  aufgehoben  (C.  09,
Nr.  18  782).
Rodelschlitten  von  jeder  Grösse  sind  nach  dem  Material  zu  verzollen ­
  (C.  09,  Nr.  34  801).
Destilliertes  Wasser  in  Glasballons  —  das  Wasser
zollfrei;  die  Ballons  —-  nach  Beschaffenheit  des  Materials  (C.  10,  Nr.  529).
Erzeugnisse  aus  Knochen,  Weissblech,  Kupfer  und
anderen  Materialien,  zur  Herstellung  von  Knöpfen  dienend,  aber  nicht  endgültig
dazu  vorgerichteb,  wenn  zur  Vereinigung  der  einzelnen  Teile  sachverständige
Arbeit  erforderlich  ist,  wobei  es  ungewiss  ist,  zu  welcher  Art  von  Knöpfen  (genannt
in  Art.  212,  P.  1  und  2)  sie  bestimmt  sind  —  je  nach  dem  Material  nach  den
entsprechenden  Artikeln  des  Tarifs  (C.  10,  Nr.  520).
Vorrichtungen  verschiedene;  Art,  die  aus  Pampen  und  Einrichtungen ­
  zum  Festhalten  deä  Staubes  bestehend,  zwar  zur  Erreichung
desselben  Zweckes  wie  die  eigentlichen  Staubreinigung3apparate  (Art.  167,  P-  1»
            
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