Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Erweiterung der Befugnisse des Zollamts Windau. 
Durch Verfügung des Finanzministers vom 21. Mai 1907 is't das Zollamt 
Windau in bezug auf die Fristen für die Einreichung der Besichtigungsurkunden 
den in Art. 392, Punkt 1, des Zollreglements genannten Zollstellen (Hauptzoll 
ämter mit Niederlagen und St. Petersburger Landzollamt) gleichgestellt worden. 
Neueinteilung der Zollbezirke des europäischen Russlands. 
Laut Verfügung vom 27. Juni 1910 hat der Finanzminister im Hinblick 
auf Punkt 1 des Gesetzes vom 14. Juni 1910, betreffend Aufhebung des Radzi- 
willowski-Zollbezirks und auf Grund des Artikels 4 des Zollreglements vom 1. Juli 
1910 ab die nachstehende Neueinteilung der Zollbezirke des europäischen Russ 
lands vorgenommen und den Radower Zollbezirk in Südwestlicher Zollbezirk 
um benannt: 
Benennung 
der 
Zollbezirke 
Grenzen der Zollbezirke 
Sitz der 
Bezirks 
verwaltung 
St. Peters- 
Die Grenzlinie des Grossfürstentums Finnland 
St. Peters- 
burger 
und die Küstenlinie längs dem Finnischen und 
Rigaschen Meerbusen und der Ostsee bis zum 
Zollamt Polangen, ohne Einschluss des letzteren. 
Zum St. Petersburger Zollbezirk gehören auch 
die Zollämter auf der Insel Oesel, Dagö, Mohn 
und Worms. 
bürg 
Wilnaer 
Die Landgrenze gegen Preussen vom Zollamt 
Polangen bis zum Nebenzollamt Dombrowa ein-, 
schliesslich. 
Wilna 
W arsehauer 
Die Landgrenze gegen Preussen vom Nebenzoll 
amt Dombrowa bis zur österreich-ungarischen 
Grenze. 
Warschau 
Südwestlicher 
Die Landgrenze gegen Oesterreich-Ungarn. 
Radziwillow 
Südlicher 
Die Grenze gegen Rumänien und die Küstenlinie 
des Asowschen und Schwarzen Meeres bis zum 
Nebenzollamt Temrjuk einschliesslich. 
Odessa 
Veränderungen in der Begrenzung der Wilnacr und Warschauer Zollbezirke. 
(Russische Gesetzsammlung I Nr. 151 vom 10./23. September 1910.) 
,. Laut Verfügung des russischen Finanzministers vom 7. August 1910 sind 
9 i e Wilnaer und Warschauer Zollbezirke in Abänderung der Verfügung vom 
“7. Juni 1910, wie folgt begrenzt worden: 
Der Wilnaer Zollbezirk umfasst die Landgrenze gegen Preussen vom 
Zollamt Polangen bis zum Uebergangspunkt Pelty einschliesslich. 
Sitz der Bezirksverwaltung ist Wilna. 
Der Warschauer Zollbezirk umfasst die Landgrenze gegen Preussen 
vom Uebergangspunkt Pelty bis zur österreichisch-ungarischen Grenze. 
Sitz der Bezirksverwaltung ist Warschau.
	        
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