Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Name
des
Zollamts

Bestehender
oder  neuer  Rang
des  Zollamts

Waren,  deren  Zollabfertigung  für
das  Zollamt  besonders  vereinbart
worden  ist

8

Dombrowo

Nebenzollamt

Leinen-,  Wollen-  und  Baumwollengarn;
Steinkohlen,  Koks.

9

Karw

Nebenzollamt

Heringe;
Kalk;
Steinkohlen,  Koks.

10

Osieck

Zollamt  III.  Klasse

Gewebe  und  Zeugstoffe  aus  Wolle  und
Baumwolle.

11

Dobrzyn

Zollamt  II.  Klasse

Wie  zu  Nr.  10.

12

Radziejewo

Zollamt  III.  Klasse

Schwefelsaures  Ammoniak,  Kali;
Wollene  Gewebe;
Männerhüte,  wie  sie  in  Art.  210,  Punkt  1
und  3  des  russischen  Zolltarifs  aufgeführt ­
  sind.

13

Wilczyn

Zollamt  III.  Klasse

Wie  zu  Nr.  12.

14

Peisern

Zollamt  III.  Klasse

Wollene  Gewebe  und  Kleider.

15

Gola

Zollamt  III.  Klasse

Getreidemähmaschinen  mit  Garbenbindern; ­
  Getreidemähmaschinen  mit  selbsttätiger ­
  Ablegevorrichtung;  Maschinen
zur  Verteilung  von  Dünger;  Müllereimaschinen, ­
  Transmissionen  aller  Art;
Wollene  und  baumwollene  Gewebe.

16

Podlenka

Zollamt  III.  Klasse

Wie  zu  Nr.  15;
ausserdem:  Ziegelpressen.

17

Gniazdow

Nebenzollamt

Brennholz;
Steinkohlen,  Koks.

18

Nezdara

Nebenzollamt

Brennholz,  Balken,  Faschinen,  Heu,  Kalk,
Steinkohlen,  Koks;  emailliertes  eisernes
Geschirr  und  emaillierte  eiserne  Geräte.

19

Czeladz

Nebenzollamt

Wie  zu  Nr.  18;
ausserdem:  Fische  und  Krebse.

20

Modrzejewo

Zollamt  II.  Klasse

Wie  zu  Nr.  15.

In  bezug  auf  die  Liste  und  die  Befugnisse  der  russischen  Zollämter  sind
nachstehende  Verfügungen  des  russischen  Finanzministers  ergangen:
Umwandlung  und  Errichtung  von  Zollstclicn.
Durch,  eine  Verfügung  des  Finanzministers  vom  28.  Februar  1906  sind
die  Etats  der  Zollstellen  festgesetzt,  die  auf  Grund  des  Zusatzvertrages  zum
deutsch-russischen  Handelsverträge  neu  errichtet  oder  umgestaltet  werden  sollen.
Diese  Zollstellen  sind  folgende:
            
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