Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

VI

gemacht.  Bei  den  nur  im  Vertrage  mit  Oesterreich-Ungarn,  also
vorläufig  bis  zum  18./31.  Dezember  1915  gebundenen  Bestimmungen
ist  hinter  „  Vertragsgemäss“  hinzugefügt  „bis  zum  18./31.  Dezember
1915“.  Bei  denjenigen  Vertragsbestimmungen  endlich,  welche  mit
Frankreich  (Fr.),  Portugal  und  Serbien  vereinbart  sind,  und  die
also  zu  jeder  Zeit  mit  einjähriger  Frist  gekündigt  werden  können,
ist  hinter  ,,  Vertragsgemäss“  das  Land  eingesetzt.
An  den  Vertragszollsätzen  nehmen  alle  Länder  teil,  mit
welchen  Russland  im  Meistbegünstigungs-Verhältnis  steht.  Es
sind  das  zurzeit  hauptsächlich:  Belgien,  Brasilien,  Bulgarien,
China,  Dänemark,  England,  Griechenland,  Japan,  Italien,  Niederlande, ­
  Persien,  Schweden-Norwegen,  Schweiz,  Türkei,  die  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika.
Die  Einzelbenennung  der  Waren  ist,  wie  in  den  Zolltarifen
aller  Länder  so  auch  ganz  besonders  in  dem  russischen  Tarif,  nicht
so  weit  durchgeführt,  dass  nicht  bei  sehr  vielen  Exportwaren  es
zweifelhaft  ist,  unter  welchen  Artikel  sie  fallen.  Dem  vorzüglichen ­
  Vorbilde,  welches  C.  Schmidt,  Kanzler-Dragoman  des
Kaiserl.  Deutschen  General-Konsulates  in  St.  Petersburg,  in  seiner
mustergültigen  Ausgabe  des  alten  russischen  Zolltarifes  gibt,
folgend,  haben  wir  daher  alle  in  Betracht  kommenden  Verfügungen
der  zuständigen  Behörden  dem  Tarif  eingefügt.  Es  kommen
hierfür  hauptsächlich  die  Cirkulare  des  Zolldepartements  in  Betracht. ­
  Das  letzte  vollständige  Verzeichnis  der  zurzeit  geltenden
Cirkulare  wurde  im  Juni  1905  ausgegeben.  Dieses  Verzeichnis
konnte,  wenn  auch  bis  zum  1.  März  1906  ergänzt,  nicht  ohne
weiteres  übernommen  werden,  weil  infolge  der  Aenderungen  des
russischen  Zolltarifes  zahlreiche  Cirkulare  in  Fortfall  kommen
oder  geändert  werden  mussten.
Die  Zusammenstellung  dieser  Cirkulare  konnte  das  Zolldepartement ­
  erst  am  23.  Februar/8.  März  dieses  Jahres  herausgeben. ­
  Da  sie  unbedingt  abgewartet  werden  musste,  bevor  wir  das
vorliegende  Zollhandbuch  in  Druck  geben  konnten,  ist  es  leider
nicht  möglich  gewesen,  das  Buch  zum  1.  März,  wie  es  anfangs
beabsichtigt  war,  fertigzustellen.
Insgesamt  mussten  rund  250  Cirkulare  des  Zolldepartements
ausgeschieden  werden.  So  gründlich  demnach  vorgegangen  zu
sein  scheint,  so  haben  sich  bei  näherer  Prüfung  doch  noch  hier
und  da  Widersprüche  gezeigt,  die  erst  durch  weitere  Verfügungen
beseitigt  werden  können.  Auch  sonst  dürften  sich  vereinzelte  Unklarheiten ­
  vorfinden,  die  mangels  eines  amtlichen  Warenverzeichnisses ­
  bei  dem  Uebergang  zu  einem  neuen  Zolltarif  wohl  entschuldbar
sind.  Jedenfalls  ist  alles  vorhandene  Material  zusammengestellt,
durch  welches  die  Möglichkeit  geboten  ist,  zu  bestimmen,  welchem
Zollsatz  eine  Ware  unterliegt.
Auf  der  Geschäftsstelle  des  Deutsch-Russischen  Vereins
werden  sämtliche  Gesetze,  ministerielle  Verfügungen,  Entschei-
            
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