Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Henkel & Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf. 
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Schutze gegen die Unbilden der 
Witterung Gummimäntel oder Le 
deranzüge. 
Die Persilarbeiterinnen erhal 
ten im Betriebe BERUFSKLEI 
DUNG, die entsprechend ihrer Tä 
tigkeit schneeweiß ist. Die Mädchen 
machen mit dem kunstgerecht ver 
schlungenen Kopftuche einen blitz 
sauberen Eindruck. Jeder beim 
Werk beschäftigten Person ist im 
Umkleideraum ein VERSCHLIESS- 
BARER SCHRANK angewiesen, 
der zur Aufbewahrung abgelegter 
Kleidungsstücke und Kaffee- und 
sonstiger Trinkgeschirre dient. 
Spielplatz der Arbeiterinnen. J e nac h der Jahreszeit hält die 
Firma den ganzen Tag über kosten 
los kalten oder warmen Tee bereit. Das Frühstück wird in den für jeden Betrieb ein 
gerichteten ERFRISCHUNGSRÄUMEN eingenommen. Milch wie Mineralwasser werden 
zum Selbstkostenpreis abgegeben. Das Reinigen der Gefäße besorgen besondere hierfür ver 
pflichtete Personen. 
Diejenigen, die sich ihr Mittagsbrot von Angehörigen bringen lassen, nehmen ihr Mahl 
mit diesen in dem geräumigen FREUNDLICHEN SPEISESAAL ein. 
Den nötigen Trank spenden sogenannte HYGIENISCHE BRUNNEN, die den Gebrauch 
von Trinkgefäßen überflüssig machen. Mehrere DAMPFWÄRMESCHRÄNKE dienen zum 
Anwärmen oder Warmhalten der Speisen. 
Nach dem Essen kann die noch verbleibende Zeit nach Belieben ausgefüllt werden. 
Wer sein Pfeifchen, oder dem Zuge der Zeit folgend seine Zigarette rauchen will, bleibt 
nach dem Essen im Saale, wo Zeitungen und Zeitschriften in reicher Auswahl aufliegen. 
Zieht jemand den Aufenthalt im Freien vor, so bieten die drei SPIELPLÄTZE, je einer 
für männliche, weibliche und jugendliche Arbeiter, mit den mannigfachsten Spiel- und Turn 
geräten reichlich Gelegenheit zum Austoben. 
Einrichtungen zur Förderung 
der Reinlichkeit sind naturgemäß 
reichlich vorhanden. Einmal er 
fordert die Herstellung von Persil 
wegen seiner hygienischen Bedeu 
tung peinliche Sauberkeit, dann 
liegt dies auch im Gesundheits 
interesse der arbeitenden Personen. 
An Wascheinrichtungen man 
gelt es nicht, aber auch zum 
BADEN ist hinreichende Gelegen 
heit vorhanden. Nach der Haus 
ordnung ist jeder Arbeiter und 
jede Arbeiterin verpflichtet, wö 
chentlich ein Bad zu nehmen. 
Gebadet wird während der Ar 
beitszeit, jedoch findet ein Lohn 
abzug nicht statt; Seife und Teil der Wasch- und Ankleideräume für das Arbeiterpersonal.
	        
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