Henkel & Co., Fabrik chemischer Produkte, Düsseldorf.
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Schutze gegen die Unbilden der
Witterung Gummimäntel oder Le
deranzüge.
Die Persilarbeiterinnen erhal
ten im Betriebe BERUFSKLEI
DUNG, die entsprechend ihrer Tä
tigkeit schneeweiß ist. Die Mädchen
machen mit dem kunstgerecht ver
schlungenen Kopftuche einen blitz
sauberen Eindruck. Jeder beim
Werk beschäftigten Person ist im
Umkleideraum ein VERSCHLIESS-
BARER SCHRANK angewiesen,
der zur Aufbewahrung abgelegter
Kleidungsstücke und Kaffee- und
sonstiger Trinkgeschirre dient.
Spielplatz der Arbeiterinnen. J e nac h der Jahreszeit hält die
Firma den ganzen Tag über kosten
los kalten oder warmen Tee bereit. Das Frühstück wird in den für jeden Betrieb ein
gerichteten ERFRISCHUNGSRÄUMEN eingenommen. Milch wie Mineralwasser werden
zum Selbstkostenpreis abgegeben. Das Reinigen der Gefäße besorgen besondere hierfür ver
pflichtete Personen.
Diejenigen, die sich ihr Mittagsbrot von Angehörigen bringen lassen, nehmen ihr Mahl
mit diesen in dem geräumigen FREUNDLICHEN SPEISESAAL ein.
Den nötigen Trank spenden sogenannte HYGIENISCHE BRUNNEN, die den Gebrauch
von Trinkgefäßen überflüssig machen. Mehrere DAMPFWÄRMESCHRÄNKE dienen zum
Anwärmen oder Warmhalten der Speisen.
Nach dem Essen kann die noch verbleibende Zeit nach Belieben ausgefüllt werden.
Wer sein Pfeifchen, oder dem Zuge der Zeit folgend seine Zigarette rauchen will, bleibt
nach dem Essen im Saale, wo Zeitungen und Zeitschriften in reicher Auswahl aufliegen.
Zieht jemand den Aufenthalt im Freien vor, so bieten die drei SPIELPLÄTZE, je einer
für männliche, weibliche und jugendliche Arbeiter, mit den mannigfachsten Spiel- und Turn
geräten reichlich Gelegenheit zum Austoben.
Einrichtungen zur Förderung
der Reinlichkeit sind naturgemäß
reichlich vorhanden. Einmal er
fordert die Herstellung von Persil
wegen seiner hygienischen Bedeu
tung peinliche Sauberkeit, dann
liegt dies auch im Gesundheits
interesse der arbeitenden Personen.
An Wascheinrichtungen man
gelt es nicht, aber auch zum
BADEN ist hinreichende Gelegen
heit vorhanden. Nach der Haus
ordnung ist jeder Arbeiter und
jede Arbeiterin verpflichtet, wö
chentlich ein Bad zu nehmen.
Gebadet wird während der Ar
beitszeit, jedoch findet ein Lohn
abzug nicht statt; Seife und Teil der Wasch- und Ankleideräume für das Arbeiterpersonal.