Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Waffenfabrik  Mauser,  A.-G.,  Oberndorf  am  Neckar  (Württemberg).

225*

andererseits  dem  Bedürfnis  genügt,  geht
daraus  hervor,  daß  ihre  Leistungsfähigkeit
nicht  voll  ausgenutzt  wird.

SPEISEANSTALT.  In  der  Arbeiterherberge ­
  befindet  sich  ferner  noch  die  von
der  Fabrik  unterhaltene  Speiseanstalt,  in  der
der  Mann  für  10  Pf.  Frühstück  (Kaffee
und  1  Brot),  für  30  Pf.  Mittagessen  (Fleisch
und  Gemüse,  für  40  Pf.  mit  Suppe)  und  für
25  Pf.  Abendessen  (Wurst  mit  Salat)  erhalten ­
  kann.  Die  Teilnehmerzahl  wechselt
je  nach  dem  Betrieb  stark.  Im  Vollbetrieb  Arbeiterwohnhäuser,
nehmen  bis  300  Mann  am  Essen  teil,
während  bei  eingeschränktem  Betrieb  durchschnittlich  etwa  188  Portionen  jeden  Tag
verabreicht  werden.  Auch  ihre  Leistungsfähigkeit  ist  bei  weitem  noch  nicht  ausgenutzt.
Erzielte  Überschüsse  kommen  wieder  der  Einrichtung  zugute.
Lange  vor  der  gesetzlichen  Regelung  der  Arbeiterfürsorge,  wie  sie  durch  die  Reichsversicherungsordnung ­
  seit  1912  und  durch  das  Versicherungsgesetz  für  Angestellte  von
1911  ihren  letzten  Ausdruck  erhalten  hat,  hat  die  Fabrik  ihre  Fürsorge  kranken,  invaliden
und  altersschwachen  Arbeitern  gewidmet  und  ebenso  auch  ihren  Beamten  eine  Pension
durch  folgende  Einrichtungen  sichergestellt:

ARBEITERPENSIONSKASSE.  Schon  seit  1873  besteht  eine  Arbeiterpensionskasse,
aus  der  zurzeit  78  männliche  und  130  weibliche  Personen  eine  feste  Rente  beziehen,  die
jährlich  im  ganzen  den  Betrag  von  32  700  M.  erreicht.  Zu  dieser  Kasse  tragen  die  Arbeiter
durch  Lohnabzüge  von  gegenwärtig  2  %  bei.  Die  Kasse  würde  aber  nicht  zu  hohen  Leistungen
befähigt  sein,  wenn  sie  nicht  durch  persönliche  Stiftungen  des  Mitbegründers  und  Generaldirektors ­
  der  Fabrik,  Geheimen  Kommerzienrats  Dr.-Ing.  h.  c.  Paul  von  Mauser  (bisher
54  747  M.),  und  der  Aktiengesellschaft  Waffenfabrik  Mauser  (bisher  60  000  M.)  dauernd
unterstützt  würde.  Das  Gesamtvermögen  beträgt  zurzeit  519  000  M.  Bis  1885,  also  bis
zum  Inkrafttreten  der  staatlichen  Krankenversicherung,  war  diese  Kasse  zugleich  auch
KRANKENKASSE.  Diese  ist  nun  abgetrennt  und  als  Fabrikkrankenkasse  selbständig
gemacht  worden.  Die  Leistungen  der  Arbeiterpensionskasse,  die  also  unabhängig  von
staatlichen  Renten  diesen  einen  Zuschuß  gibt,  werden  durch  einen  Arbeiterausschuß  von
12  Mann  unter  Vorsitz  eines  Mitgliedes  des  Vorstandes  der  Fabrik  bestimmt.  Den  Kassierer
bezahlt  die  Firma.  Besondere
SPRECHZIMMER  FÜR  ÄRZTE  in  der
Fabrik  sollen  den  Arbeitern  schnellen  und
unentgeltlichen  ärztlichen  Rat  sichern,
ebenso  ist  eine  allen  Anforderungen  der
Neuzeit  entsprechend  ausgestattete
UNFALLSTATION  mit  eigenem  ärztlichen ­
  Personal  in  der  Fabrik  eingerichtet
worden.
BEAMTENPENSIONSVERSICHERUNG.
Für  die  Beamten  besteht  eine  Beamtenpensionsversicherung ­
  seit  1905.  Sie  wurde
mit  rückwirkender  Kraft  bis  zu  12  Dienst
jahren  ausgestattet.  Die  Fabrik  übernahm
*iS

Arbeiterwohnhäuser.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.