Schultheiß’ Brauerei, Berlin.
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sind entweder einmalig
, vorübergehend
oder dauernd.
Unabhängig hiervon
sind die monatlichen
Unterhaltungsbeiträge
, die
aus der Kasse der
Gesellschaft an die
Witwen und Waisen
von Arbeitnehmern
gezahlt werden, und
zwar in der Regel
während eines Zeitraums,
der der Beschäftigungsdauer
des verstorbenen Ernährers
entspricht.
HÄUSLICHE
KRANKENPFLEGE.
Die Familien
der Arbeitnehmer in
den Berliner Betrie- Kleinkinderschule,
ben und in Pankow
werden bei Wochenbett oder Krankheit der Ehefrauen der Wohltat häuslicher Pflege
teilhaftig gemacht, um dem in solchen Fällen durch die Verhinderung der Hausfrau
hervorgerufenen Notstände abzuhelfen. Zu diesem Zwecke ist ein Abkommen mit dem
Verein „Hauspflege“
getroffen, welcher
den Arbeiterfamilien
nach Bedarf Krankenpflegerinnen
und
Wirtschaftsfrauen
zur Verfügung stellt.
Sämtliche durch
die Hauspflege entstehenden
Kosten
werden von der
Gesellschaft getragen.
Um die Arbeitnehmer
über die
Tätigkeit der Ausschüsse,
der Unterstützungskassen
usw. auf dem laufenden
zu erhalten,
erscheint allmonatlich
eine Fabrikzeitung,
der „Schultheiß’
Bote“, in wel-Handarbeitsschule.