Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

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sind  entweder  einmalig ­
  ,  vorübergehend ­
  oder  dauernd.
Unabhängig  hiervon ­
  sind  die  monatlichen ­
  Unterhaltungsbeiträge ­
  ,  die
aus  der  Kasse  der
Gesellschaft  an  die
Witwen  und  Waisen
von  Arbeitnehmern
gezahlt  werden,  und
zwar  in  der  Regel
während  eines  Zeitraums, ­
  der  der  Beschäftigungsdauer ­

des  verstorbenen  Ernährers ­
  entspricht.
HÄUSLICHE
KRANKENPFLEGE. ­
  Die  Familien
der  Arbeitnehmer  in
den  Berliner  Betrie-  Kleinkinderschule,
ben  und  in  Pankow
werden  bei  Wochenbett  oder  Krankheit  der  Ehefrauen  der  Wohltat  häuslicher  Pflege
teilhaftig  gemacht,  um  dem  in  solchen  Fällen  durch  die  Verhinderung  der  Hausfrau
hervorgerufenen  Notstände  abzuhelfen.  Zu  diesem  Zwecke  ist  ein  Abkommen  mit  dem
Verein  „Hauspflege“
getroffen,  welcher
den  Arbeiterfamilien
nach  Bedarf  Krankenpflegerinnen ­
  und
Wirtschaftsfrauen
zur  Verfügung  stellt.
Sämtliche  durch
die  Hauspflege  entstehenden ­
  Kosten
werden  von  der
Gesellschaft  getragen. ­

Um  die  Arbeitnehmer ­
  über  die
Tätigkeit  der  Ausschüsse, ­
  der  Unterstützungskassen ­

usw.  auf  dem  laufenden ­
  zu  erhalten,
erscheint  allmonatlich ­
  eine  Fabrikzeitung, ­
  der  „Schultheiß’ ­
  Bote“,  in  wel-Handarbeitsschule.


            
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