Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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W.  Spindler,  Berlin-Spindlersfeld.
BETRIEBSKRANKENKASSE  erhebt  von  den  Mitgliedern  2  %  %  des  wirklichen  Arbeitsverdienstes, ­
  und  gewährt  über  die  gesetzlich  vorgeschriebenen  Mindestleistungen:  %  des
Arbeitsverdienstes  als  Krankengeld  bis  zu  26  Wochen,  Sterbegeld  im  40  fachen  Betrage
des  ortsüblichen  Tagelohnes,  sowie  ein  Sterbegeld  für  die  Frauen  und  Kinder  der  Mitglieder.
Vermögensbestand  Ende  1911:  90201  M.
ZUSCHUSS  ZUM  KRANKENGELD  zahlt  die  Firma  in  Krankheitsfällen  den  mit  über
30  M.  Wochenlohn  oder  130  M.  Monatsgehalt  angestellten  Arbeitern  bez.  Beamten  eventuell
bis  zu  26  Wochen,  die  Hälfte  der  Differenz  zwischen  obigen  Beträgen  und  dem  höheren
Lohn  oder  Gehalt.
KRANKENPFLEGE.  Zu  derselben  stehen  zwei  Diakonissen  des  Paul-Gerhardt-Stiftes
auf  Kosten  der  Firma  den  Angestellten  und  deren  Angehörigen  in  Krankheitsfällen  zur  Seite.
INVALIDENFONDS.  Seit  1871  ist  ein  Invalidenfonds  eingerichtet,  welcher  nur  von  der
Firma  dotiert  wird.  Dieser  gibt  nach  mindestens  x  2  jähriger  Tätigkeit  im  Geschäft  Unterstützungen ­
  an  invalide  Arbeiter  und  Beamte,  oder  an  Witwen  und  Waisen  verstorbener
Arbeiter  und  Beamten  in  Höhe  von  %  bis  zur  Hälfte  des  zuletzt  bezogenen  Lohnes  oder
Gehaltes.
Vermögensbestand  Ende  1911  :  x  451  216  M.
Im  Jahre  1911  wurden  92035  M.  Unterstützungen  aus  dem  Invalidenfonds  an  127  Invaliden, ­
  148  Witwen  mit  16  Kindern,  sowie  an  1  Waise  gezahlt.
SOMMERURLAUB  wird  gewährt  an  Arbeiter,  die  nach  dem  24.  Lebensjahre  12  Jahre
und  darüber,  Arbeiterinnen,  die  nach  dem  20.  Lebensjahre  6  Jahre  und  darüber  im  Geschäft
tätig  sind.  Sie  erhalten  y 2  bis  2  Wochen  Sommerurlaub  bei  Fortzahlung  des  vollen  Lohnes,
ebenso  erhalten  über  20  Jahre  alte  männliche  Beamte,  die  über  5  Jahre,  weibliche  Beamte,
die  über  3  Jahre  im  Geschäfte  sind,  Sommerurlaub  von  %  bis  zu  3  Wochen,  bei  Zahlung
des  vollen  Gehaltes  für  die  Urlaubszeit.
Im  Jahre  1911  wurde  Sommerurlaub  erteilt  an  289  männliche  und  weibliche  Beamte,
und  an  522  männliche  und  weibliche  Arbeiter  mit  zusammen  1068  Wochen.
ERHOLUNGSHAUS.  In  demselben  wird  den  im  Betriebe  beschäftigten  Personen,  die

keinen  Familienanschluß  haben,  ein  billiger
MITTAGSTISCH  verabreicht.
Für  Arbeiterinnen  und  Arbeiter  zu  25,  30,  40  Pf.
Für  weibliche  und  männliche  Beamte  zu  50,  60  ,,

Es  speisen  etwa  120  Personen  zu  Mittag,  Zuschuß  der  Firma  jährlich  2—3000  M.
WARMBADEANSTALT.  In  derselben  werden  den  im  Betriebe  beschäftigten  Personen
und  deren  Angehörigen  Brausebäder  für  10  Pfg.,  Wannenbäder  für  20  Pfg.  verabreicht;
auch  alle  sonstigen  Bäder,  medizinische,  russische  und  römische,  Dampfkastenbäder  usw.
sowie  Massagen  werden  gegeben,  für  die  den  Krankenkassen  angehörenden  Personen  auf
Kosten  der  Kassen.
            
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