Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Wieland & Cie., Messingwerke in Ulm a. D., 
mit Zweigniederlassung in Vöhringen a. Iller. 
Die Firma ist keine moderne Gründung, sondern aus einer von dem Vater der jetzigen 
Inhaber, dem nachmaligen Kommerzienrat Philipp Jakob Wieland (1793—1873), im 
Jahre 1820 gekauften Ulmer Glockengießerei emporgewachsen, in welcher im Jahre 1828 
mit der eigentlichen Messingfabrikation begonnen wurde. In schrittweiser Vergrößerung 
hatten die Werke, deren Entwicklungsrichtung noch ihr Gründer durch die im Jahre 1860 
vorgenommene Einrichtung des an einem Kanal der Iller liegenden Vöhringer Werkes 
für die Blech-, Draht- und Stangenfabrikation vorgezeichnet hatte, beim Tode des Gründers 
1873 eine Arbeiterzahl von etwa 300 erreicht. Im Jahre 1892, wo die jetzigen Inhaber, 
Philipp Wieland und Max R. Wieland, das Geschäft von ihrer Mutter übernahmen, die es 
nach dem Tode des Gründers mit Hilfe treuer Ratgeber weitergeführt hatte, betrug die 
Arbeiterzahl etwa 500 und ist bei Beginn des Jahres 1913 auf 157 2 angewachsen, sich an 
nähernd gleich auf das Ulmer und das Vöhringer Werk verteilend. 
Entsprechend dieser Entwicklung der Firma sind auch ihre Wohlfahrtseinrichtungen 
aus ursprünglich von Fall zu Fall geübter Wohltätigkeit allmählich herausgewachsen. 
Daß die Firma aber auch in diesem Punkte mit dem Geist der Zeit fortgeschritten 
ist, mag die folgende Darstellung des jetzigen Standes ihrer Wohlfahrtseinrichtungen zeigen: 
A. MATERIELLE UNTERSTÜTZUNGEN. Den Arbeitern werden Arbeitskleider, 
sowie Brennmaterialien zu Selbstkostenengrospreisen und auf Ratenzahlungen geliefert. 
KANTINE. In der Kantine des Vöhringer Werks werden verabreicht: 
a) Frühstück, bestehend aus % Liter Kaffee mit Milch und 1 Brot für 10 Pf.; 
b) Mittagessen, bestehend aus Suppe, Fleisch und Gemüse und 1 Brot für 40 Pf.; 
c) Abendessen, bestehend aus Suppe, Wurst oder Käse und 1 Brot für 18 Pf.; 
Bier in Flaschen zu y 2 Liter xi Pf. und zu % Liter 16 Pf. 
Außerdem stehen Vorrichtungen zur Erwärmung mitgebrachter Speisen zur freien Verfügung. 
GELDGESCHENK. Zum Andenken an den Gründer erhält alljährlich jeder Ar 
beiter, welcher mindestens 1 Jahr da ist, ein Geldgeschenk, welches je nach Dienstalter 
2., 4., 6., 12. und 18 M. beträgt. Die Auszahlung erfolgte ursprünglich auf den Todestag 
des Gründers, neuerdings auf Weihnachten. 
HOCHZEITSGESCHENK. Jeder Arbeiter, welcher mindestens 1 Jahr da ist, erhält 
im Falle seiner Verheiratung ein Geschenk im Betrage von 5 M. 
KONFIRMATION. Bei der Konfirmation bzw. Schulentlassung der Kinder erhalten 
die Eltern eine Zuwendung, und zwar männliche Arbeiter und Witwen 6 M., verheiratete 
Arbeiterinnen 4 M., Angestellte 10 M. 
WEIHNACHTSBESCHERUNG. Von den Frauen der Firmeninhaber werden alljährlich 
für die Kinder der Arbeiter Weihnachtsbescherungen veranstaltet, wobei dieselben mit 
Kleidungsstücken und anderen nützlichen Sachen, sowie Weihnachtsgebäck beschenkt 
werden. Es handelt sich dabei um ca. 700 Kinder. 
DIENSTALTERSPRÄMIEN UND PENSIONEN. Seit dem 10. April 1899 erhält jeder 
Arbeiter und Angestellte für eine ununterbrochene Dienstzeit: 
a) von 25 Jahren eine goldene Remontoiruhr mit eingravierter Widmung; 
b) von 40 Jahren ein Diplom nebst Sparkassenbuch über 200 M.; 
c) Angehörige mit 50 Dienstjahren werden mit Pension in den Ruhestand versetzt. 
Militärdienstzeit gilt nicht als Unterbrechung der Dienstzeit.
	        
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