Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Wieland  &  Cie.,  Messingwerke  in  Ulm  a.  D.

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PENSIONEN  UND  WITWENRENTEN.  Eine  Pensionskasse  mit  Beiträgen  besteht
nicht,  dagegen  werden  Pensionen  und  Witwenrenten  freiwillig,  aber  ohne  Eingehung  einer
Rechtspflicht  von  der  Firma  gewährt,  und  zwar  je  nach  dem  Dienstalter  in  der  Weise,
daß  bei  50  Dienstjahren  etwa  80%  des  Durchschnittsverdienstes  der  letzten  5  Jahre  gewährt ­
  werden,  und  bei  geringerem  Dienstalter  entsprechende  Ermäßigungen  eintreten.  Die
Witwenpensionen  betragen  je  nach  dem  Alter  25—60  %  der  Pension,  welche  der  Mann
erhalten  hätte.  Sind  Kinder  unter  14  Jahren  vorhanden,  so  wird  bis  zum  14.  Jahre  ein
Zuschlag  zur  Witwenpension  gewährt  von  4  %  für  1  Kind  und  von  weiteren  2  %  für  jedes
weitere  Kind.  In  geeigneten  Fällen  wird  statt  der  Witwen-  und  Waisenpension  eine  einmalige ­
  Unterstützung  gewährt.
Die  Aufwendungen  für  die  materiellen  Unterstützungen  bewegten  sich  in  den  letzten
Jahren  zwischen  40  000  und  43  000  M.  im  Jahr.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS  DER  ARBEITER.  Außerdem  wurde  aus  dem  Vermögen ­
  der  bis  1884  bestandenen  privaten  Krankenkasse  und  verschiedenen  bei  besonderen
Veranlassungen  gemachten  Zuwendungen  ein  „Unterstützungsfonds  der  Arbeiter“  in
gegenwärtiger  Höhe  von  28  000  M.  gebildet,  welcher  ohne  Mitwirkung  der  Firma  von  dem
2.  Vorsitzenden  und  den  Arbeitervorstandsmitgliedern  der  Betriebskrankenkasse  verwaltet
wird  mit  der  Bestimmung,  dessen  Zinsen  zu  Unterstützungen  für  in  Not  geratene  Arbeiter
zu  verwenden.
FABRIKSPARKASSE.  Dieselbe  nimmt  Spareinlagen  der  Geschäftsangehörigen  von
1  M.  an  entgegen  und  verzinst  dieselben  bis  zu  einem  Einlagenbetrag  von  5000  M.  zu  4  y 2  %,
einen  etwa  überschießenden  Betrag  zu  3  y 2  %.  Die  Rückzahlung  erfolgt  auf  Verlangen
jederzeit  im  ganzen  oder  in  beliebigen  Teilbeträgen,  stets  aber  beim  Austritt  aus  dem  Geschäft. ­
  Zur  Sicherstellung  dieser  Spareinlagen  ist  ein  dem  Gesamtbetrag  entsprechendes
Kapital  von  der  Firma  in  Staatspapieren  angelegt,  welches  gesondert  verwaltet  wird,  aber
in  Eigentum  der  Firma  bleibt.  Die  Differenz  im  Zinsbetrag  wird  von  der  Firma  getragen.
Die  Summe  der  jährlichen  Einlagen  bewegt  sich  seit  mehreren  Jahren  um  20  000  M.  herum.
Die  Gesamtsumme  aller  Einlagen  betrug  Ende  1911  129  423,75  M.
B.  HYGIENISCHE  EINRICHTUNGEN.  Auf  beiden  Werken  sind  Verbandszimmer
mit  allen  erforderlichen  Einrichtungen,  Verbandszeug,  Medikamenten  und  fahrbarer
Krankenbahre  zur  Hilfeleistung  bei  Unfällen  eingerichtet.  Daselbst  werden  auch  geringfügige, ­
  der  ärztlichen  Behandlung  nicht  bedürftige  Verletzungen  durch  einen  beim  Militär
als  Lazarettgehilfen  ausgebildeten  Beamten  kostenlos  verbunden.
Beide  Werke  sind  mit  Feuerlöschvorrichtungen  ausgestattet.  In  Vöhringen  besteht ­
  eine  regelrechte  Fabrikfeuerwehr.
In  beiden  Werken  bestehen  Badeanstalten,  in  Ulm  mit  5  Wannen  und  12  Brausen,
in  Vöhringen  mit  11  Wannen  und  23  Brausen,  welche  den  Angestellten  und  Arbeitern  abteilungsweise ­
  an  bestimmten  Tagen  der  Woche  nach  Geschäftsschluß  unentgeltlich  zur
Verfügung  stehen.  In  Vöhringen  ist  für  die  Sommermonate  auch  Badegelegenheit  im  Werkkanal ­
  mit  den  nötigen  Ankleideräumen  eingerichtet.
Die  Beleuchtung  ist  durchweg  elektrisch.  FürreichlicheLicht-undLuftzufuhr
ist  in  allen  Arbeitsräumen  gesorgt.  Besondere  Sorgfalt  ist  auf  die  LüftungderGießereien
verwendet.  Die  mit  Exhaustoren  bewirkte  Staub-  und  Rauchabsaugung  in  Verbindung
mit  der  Zuleitung  frischer,  im  Winter  vorgewärmter  Luft  mittels  Ventilatoren  erfordert
beispielsweise  in  den  großen  Vöhringer  Gießereien  10  Elektromotoren  mit  zusammen
120  PS.
Für  ausreichende  Ankleide-  und  Waschräume  ist  überall  gesorgt.
Den  Gießern  und  anderen  Feuerarbeitern  wird  im  Sommer  schwarzer  Kaffee  unentgeltlich ­
  als  Erfrischung  verabreicht.
            
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