Full text : Die Schweiz

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

liehe  Dornenkrone  des  Erlösers  verpfänden.  Noch  im  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  kann  Schweden  nur  unter  der  Bedingung  eine
Schuld  kontrahieren,  daß  es  die  Stadt  Wisnar  verpfändete.  Auch
im  Weltkriege  treten  diese  primitiven  Formen  wieder  auf.  England
gibt  seinen  Verbündeten  nur  unter  der  Bedingung  Kredite,  daß
dieselben  Gold  deponieren.  In  Ungarn  kam  es  häufig  vor,  daß
Städte  oder  Staatseinnahmequellen,  ja  selbst  die  Krone  des  heiligen
Stefan  verpfändet  wurde.  Der  Kirchenstaat  war  zu  Zeiten  so  verschuldet, ­
  daß  die  Zinsen  3 / 4  der  gesamten  Einnahmen  in  Anspruch
nahmen  (Banke,  Päpste  III.  Bd.,  8.  10).  Die  Schulden  wurden  oft
abgeleugnet,  ja  oft  wurden  die  Gläubiger  verfolgt  und  sogar  ihres
Lehens  beraubt  Der  ungarische  Gesetzartikel  22  vom  Jahre  1608
setzt  fest,  daß  diejenigen,  die  auf  königliche  Güter  aus  Gewinnsucht ­
  Geld  leihen,  ihres  Geldes  verlustig  werden  sollen.  Nach
Paine  trat  von  Heinrich  IV.  bis  Lomenie,  dem  Minister  Ludwig  XVI.
sechsundfünfzigmal  Repudiation  der  Staatsschulden  ein  1 ).
Die  langsame  Entfaltung  des  eigentlichen  Staatskredites  beweist ­
  nichts  besser,  als  dessen  primitiver  Zustand  bis  in  das  19.  Jahrhundert.
  Einige  interessante  Beispiele  für  den  unvollkommenen
abenteuerlichen  Zustand  des  Staatsschuldenwesens  finden  wir  in  der
Finanzgeschichte  des  österreichischen  Staates.  Unter  den  verschiedensten ­
  Titeln  kamen  Staatsschulden  vor:  Tempelsilberschulden,
Naturalheferungsschulden;  zu  einer  Zeit  gab  es  101  verschiedene
Schulden  mit  16  verschiedenen  Zinsfüßen.  Unter  den  Darleihern
werden  unter  Ferdinand  erwähnt:  Horvath*  *  (Augsburg),  Perenyi,
Seredy;  in  einem  eigenhändigen  Schreiben  fordert  der  Kaiser  (1622)
die  Großen  des  Reiches  auf,  an  einem  freiwilligen  „Cavalieranlehen“
teilzunehmen.  Viele  gaben  abschlägige  Antwort;  Montecuculli  antwortet ­
  nicht  einmal,  da  er  eben  ausfährt.  Herzog  Portia  öffnet
nicht  einmal  das  kaiserliche  Schreiben,  da  er  ohnedies  weiß,  was
es  enthält 2 ).
Im  18.  Jahrhundert  war  der  Staat  oft  genötigt  sich  an  einzelne
Reiche  zu  wenden.  Im  Jahre  1701  gibt  jemand  dem  österreichischen ­
  Staate  ein  Darlehen  von  50  000  Gulden  unter  der  Bedingung,
daß  im  Falle  der  Vakanz  das  Oberzollamt  mit  ihm  besetzt  werde.  In
Holland  werden  Anlehen  aufgenommen  gegen  Verpfändung  der
')  Einen  interessanten  Fall  teilt  Bogers  (Economic  interpretation  of  history
8.  434)  mit,  daß  in  unseren  Tagen  ein  Nachkomme  einer  fiorentinischen  Familie
vom  englischen  Staate  die  Anerkennung  einer  Schuld  verlangte,  die  Eduard  III.
von  einem  seiner  Vorfahren  aufnahm  und  nicht  beglich.
*)  Thorsch:  Materialien  zu  einer  Geschichte  der  österreichischen  Staatsschulden ­
  vor  dem  18.  Jahrhundert;  Müntz,  Zur  Geschichte  der  Finanzen  Österreichs ­
  (Finanzarchiv  IV.  Bd.).
            
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