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finden, das ganze Gnt erhält, und so durch die Erbabfindungspflicht
zur Verschuldung gezwungen ist, bekommt jedes Kind bei der Natural
teilung einen meist schuldenfreien Teil des elterlichen Anwesens. Sind
Schulden in kleinerem Betrage vorhanden, und ist das Hans wertvoll
genug, um sie alle tragen zn können, so werden sie bei der Teilung
auf das Haus gewälzt, was natürlich bewirkt, daß die anderen Ge
schwister vom Übernehmer des Hauses wenig oder nichts von ihrem
Anteil am Hans heransbezahlt bekommen. Bei einer größeren Anzahl
von Schulden hilft man sich dadurch, daß ein Teil der Grundstücke
zur Abstoßung der Last verstrichen wird. In manchen Fällen läßt es
sich nicht vermeiden, daß auch der mäßige Anteil der einzelnen Kinder
an Grundstücken mit Hypotheken belastet wird. Ist beim Anerben mit
der Gutsübernahme auch zugleich der Verschuldungsgrund gegeben, so
ist er bei der Naturalteilung abgesehen von der Übernahme des Hauses
erst mit dem der Teilung folgenden Erwerb von Grundstücken vorhanden.
Der Bauer kann mit seinem bei der Abteilung erhaltenen Grund
besitz in den wenigsten Fällen ein Auskommen finden, er ist genötigt,
durch Zukauf von Grundstücken sein Anwesen wieder auf eine solche
Größe zu bringen, daß er sich und seine Familie ernähren kann. Der
Einfluß der Naturalteilung muß sich daher iu der Belastung mit Kauf
und Strichschilliugshypotheken konzentrieren. An der Verschuldung mit
Kauf- und Strichschillingshypotheken ist naturgemäß in der Hauptsache
der Kleiugrundbesitz und Mittelgrundbesitz beteiligt. Da das Hans nur
von einem Kind unter der Verpflichtung, die Anteile der anderen Ge
schwister in Geld hinanszubezahlen, übernommen wird, so kommt auch
noch die Belastung des Übernehmers des Hauses mit Hypotheken für
Hinauszahlungen in Betracht. Besonders mißlich wird diese Ab
findungspflicht da empfunden, wo der Wert des Hauses unverhältnis
mäßig höher ist als der Wert der zuiu Haus gehörigen Grundstücke.
Es ist dies meist in Orten der Fall, wo früher bei den geschlossenen
Gütern größere Häuser für die Aufnahme eines zahlreicheren Haus
halts erforderlich waren, während die dann eingefiihrte Sitte der Natural
teilung nicht so recht diese großen Gebäulichkeiten verwerten konnte.
Eine Statistik der Kauf- unb Strichschillings- und der Hinaus
zahlungshypotheken, ausgeschieden aus die einzelnen Besitzgruppen, ist
auch für den kleinen Bezirk des Grabfeldes mit fast unüberwindlichen
Schwierigkeiten verknüpft; ihr Resultat würde zudein mit der aufge
wendeten Mühe in gar keinem Verhältnis stehen, nachdem der Inhalt
der Hypothekenbücher nicht in allen Fällen mit der tatsächlichen Ver-
schnldung übereinstimmt. Wir müssen uns daher mit dem vorhandenen
statistischen Material begnügen. Es wurden iu Bayern zwei Versuche
gemacht, die Jmmobiliarschuldeu der Landwirtschaft statistisch zn erfassen.