Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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finden, das ganze Gnt erhält, und so durch die Erbabfindungspflicht 
zur Verschuldung gezwungen ist, bekommt jedes Kind bei der Natural 
teilung einen meist schuldenfreien Teil des elterlichen Anwesens. Sind 
Schulden in kleinerem Betrage vorhanden, und ist das Hans wertvoll 
genug, um sie alle tragen zn können, so werden sie bei der Teilung 
auf das Haus gewälzt, was natürlich bewirkt, daß die anderen Ge 
schwister vom Übernehmer des Hauses wenig oder nichts von ihrem 
Anteil am Hans heransbezahlt bekommen. Bei einer größeren Anzahl 
von Schulden hilft man sich dadurch, daß ein Teil der Grundstücke 
zur Abstoßung der Last verstrichen wird. In manchen Fällen läßt es 
sich nicht vermeiden, daß auch der mäßige Anteil der einzelnen Kinder 
an Grundstücken mit Hypotheken belastet wird. Ist beim Anerben mit 
der Gutsübernahme auch zugleich der Verschuldungsgrund gegeben, so 
ist er bei der Naturalteilung abgesehen von der Übernahme des Hauses 
erst mit dem der Teilung folgenden Erwerb von Grundstücken vorhanden. 
Der Bauer kann mit seinem bei der Abteilung erhaltenen Grund 
besitz in den wenigsten Fällen ein Auskommen finden, er ist genötigt, 
durch Zukauf von Grundstücken sein Anwesen wieder auf eine solche 
Größe zu bringen, daß er sich und seine Familie ernähren kann. Der 
Einfluß der Naturalteilung muß sich daher iu der Belastung mit Kauf 
und Strichschilliugshypotheken konzentrieren. An der Verschuldung mit 
Kauf- und Strichschillingshypotheken ist naturgemäß in der Hauptsache 
der Kleiugrundbesitz und Mittelgrundbesitz beteiligt. Da das Hans nur 
von einem Kind unter der Verpflichtung, die Anteile der anderen Ge 
schwister in Geld hinanszubezahlen, übernommen wird, so kommt auch 
noch die Belastung des Übernehmers des Hauses mit Hypotheken für 
Hinauszahlungen in Betracht. Besonders mißlich wird diese Ab 
findungspflicht da empfunden, wo der Wert des Hauses unverhältnis 
mäßig höher ist als der Wert der zuiu Haus gehörigen Grundstücke. 
Es ist dies meist in Orten der Fall, wo früher bei den geschlossenen 
Gütern größere Häuser für die Aufnahme eines zahlreicheren Haus 
halts erforderlich waren, während die dann eingefiihrte Sitte der Natural 
teilung nicht so recht diese großen Gebäulichkeiten verwerten konnte. 
Eine Statistik der Kauf- unb Strichschillings- und der Hinaus 
zahlungshypotheken, ausgeschieden aus die einzelnen Besitzgruppen, ist 
auch für den kleinen Bezirk des Grabfeldes mit fast unüberwindlichen 
Schwierigkeiten verknüpft; ihr Resultat würde zudein mit der aufge 
wendeten Mühe in gar keinem Verhältnis stehen, nachdem der Inhalt 
der Hypothekenbücher nicht in allen Fällen mit der tatsächlichen Ver- 
schnldung übereinstimmt. Wir müssen uns daher mit dem vorhandenen 
statistischen Material begnügen. Es wurden iu Bayern zwei Versuche 
gemacht, die Jmmobiliarschuldeu der Landwirtschaft statistisch zn erfassen.
	        
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