Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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der  Bodenpreise  wegen  der  vielen  Momente,  die  ans  die  Preisbildung
einwirken,  kaum  möglich  ist,  in  den  einzelnen  Gemeinden  nach  den
Preisen  guter,  mittlerer  und  schlechter  Grundstücke  gefragt.  Als  Durchschnittspreis ­
  kann  man  für  gute  Äcker  1800—3000  Mk.,  für  mittlere
1000—1800  Mk.,  für  schlechte  0—1000  Mk.  pro  La  festsetzen,  die
Wiesen  sind  durchweg  teuerer  als  die  Äcker.  In  der  nachfolgenden
Tabelle  sind  auszugsweise  die  Ergebnisse  der  in  den  letzten  Monaten
in  verschiedenen  Gemeinden  stattgefundenen  Güterstriche  zusammengestellt.
Es  wäre  interessant,  bei  den  Grundstücken  der  Tabelle  dem  erzielten
Preis  den  Ertragswert  gegenüberzustellen.  Man  könnte  daran  denken,  die
Steuerverhältniszahl  des  Grnndsteuerkatasters  zu  verwerten;  das  Ergebnis ­
  würde  jedoch  ganz  unbrauchbar  sein,  nachdem  die  Katasterbonität ­
  der  Einzelgrundstücke  nicht  mehr  mit  den  wirklichen  Verhältnissen
übereinstimmt.  Wir  haben  daher  auf  eine  solche  Gegenüberstellung
verzichtet.  Nachdem  es  bei  den  Bodenpreisen  in  der  Richtung  nach
unten  überhaupt  keine  Grenze  gibt,  haben  wir  in  der  Hauptsache  die
Maximal-Preise  für  Äcker  und  Wiesen  festgestellt.  Bei  Aubstadt  ist  die
Anführung  mehrerer  Grundstückspreise  von  Interesse.  Vgl.  Tabelle  S.  46.
Bei  den  Maximalpreisen  für  Wiesen  in  Aubstadt  und  Saal  kann
man  wohl  schwerlich  von  einem  rentablen  Anlagewert  sprechen.  Für
den  Preis  (7903  M.),  der  in  Aubstadt  für  einen  La  Wiesen  von  der  Art  der
Plannummer  5007  bezahlt  werden  muß,  könnte  man  in  Zimmerau
z.  B.  ein  ganzes  Gütchen  kaufen.  Freilich,  je  kleiner  die  Einzelparzelle
ist,  desto  eher  findet  sie  Absatz,  desto  höher  wird  ihr  Preis  sein,  desto
mehr  wird  aber  auch  der  Einzelne  geneigt  sein,  sie  im  Preis  zu  überschätzen. ­
  Man  wird  mit  Schlußfolgerungen  aus  der  Höhe  der  Grnndstückspreise
  sehr  vorsichtig  zu  Werke  gehen  müssen,  da  in  keiner  Weise
ersichtlich  ist,  welche  Faktoren  bei  dem  Einzelnen  für  den  Grundstllckserwerb
  maßgebend  waren.
Im  allgemeinen  kann  man  sagen,  daß  in  den  dichter  bevölkerten
Gemeinden  die  Bodenpreise  höher  sind,  als  in  den  Gemeinden,  in  denen
das  Verhältnis  zwischen  verfügbarem  Land  und  der  vorhandenen  Zahl
der  Grundbesitzer  ein  ausgeglichenes  ist.

4.
Verschuldung.
Es  ist  leicht  anzusehen,  daß  unter  dem  Einfluß  der  Naturalteilung
der  Schwerpunkt  in  der  Verschuldung  des  Grund  und  Bodens  auf
einem  anderen  Gebiet  liegt  als  in  Anerbenrechtsgegenden.  Während
der  Anerbe  mit  der  Verbindlichkeit,  seine  Geschwister  in  Geld  abzu-
            
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