fullscreen : Weltporto-Reform

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gebracht  werden,  die  in  Wirklichkeit  gar  nicht  mehr  für  jede
Landtransitstrecke  einzeln  ausbezahlt,  sondern  höchst  summarisch
mit  Hülfe  des  Berner  Bureaus  als  Clearing  house  durch  Ausgleich ­
  der  gegenseitigen  Guthaben  und  Barzahlung  des
etwaigen  Schuldüberschusses  verrechnet  werden.
Dazu  kommen  dann  noch  die  bestehenden  subventionierten ­
  Postdampferlinien.  Wenn  z.  B.  Deutschland
auch  für  deutsche  Briefe  von  Havre  nach  New  York  einer
Briefe  und  Drucksachen
Postkarten  u.  dgl.
Frühere  billigere  Sätze  sollten  bestehen
bleiben.
Berner  Konferenz  1876:
über  300  Seemeilen:
a)  nach  und  von  Nordamerika  und  inEuropa  6,50  Fr.  50  Centimes
b)  nach  sonstigen  überseeischen  fernen
Ländern  und  von  da  26,—  „  100  „
Pariser  Kongress  1878:
a)  bis  300  Seemeilen  2,—  Fr.  25  Centimes
jedoch,  wenn  dieselbe  Verwaltung  bereits
Landtransit  erhebt  unentgeltlich
b)  über  300  Seemeilen:
1.  von  und  nach  Nordamerika  5,—  „  50
2.  nach  sonstigen  überseeischen  Ländern
und  von  da  *  1»,—  „  100  „
c)  Auf  rech  terhaltnng  der  bereits  vorhandenen ­
  billigeren  oder  unentgeltlichen  Beförderung. ­


Kongress  zu  Washington  1897:
Der  Satz  von  bisher  .  .  .  .  ,  16,—  „  Fr.
wird  ermässigt  für  die  Jahre  1899  und  1900  auf  14,—  „
1901  „  1902  „  12,—  „
und  von  1903  ab  „  10,—  „

Die  Gewichtsstatistik  von  189H  bleibt
einstweilen  für  die  Vergütungen  massgebend.
Neuester  Beschluss  des  Weltpostkongresses
zu  Rom  1906
(seit  Anfang  1908  in  Kraft):
a)  bis  300  Seemeilen  (666  km)  1,50  Fr.  20  Centimes
Wenn  die  befördernde  Verwaltung
schon  Landtrapsitgebühr  erhält,  ist  die  Seebeförderung ­
  unentgeltlich.
            
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