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Grundsätze verdankte schon die nachteilige Binnenportotaxe
ihren Ursprung. Als 1803 eine neue reitende Post zwischen
Magdeburg und Hamburg angelegt worden war, wurde
das Porto für die mit dieser Post zu befördernden
Briefe um 1 guten Groschen erhöht.“ Und als auf Antrag
des Stettiner Handelsstandes neue Rehposten von Stettin nach
noch bestehen, zu erwägen, ob es nicht richtiger wäre, statt eines Gewichtstarifs
einen Raumtarif anzuwenden (nach Kubikmetern), da das Gewicht
der transitierenden fremden Briefbeutel und Briefpakete in den
Eisenbahnwagen der Bahnposten und auf den heutigen
Dampfern auch nicht die allergeringste Rolle spielt (gegenüber
der toten .Schiffs- oder Wagenlast und im Hinblick auf den Kohlenverbrauch),
dagegen bloss der vorhandene Raum z. B. im Bahnpostwagen
darüber entscheidet, ob neue Eisenbahnabteile mit
neuen Kosten hinzugemietet werden sollen oder nicht.
Nach den Beschlüssen von 1906 soll die Veranstaltung einer Transitstatistik
fortan bloss alle sechs Jahre (in Russland und der Mandschurei
wegen des wachsenden Durchgangsverkehrs alle drei Jahre) stattfinden, und
die nächste Transitermittelung (1. bis 28. November 1907) sollte für die
Jahre 1908 bis 1913 massgebend sein. Die alte Bestimmung, dass die bisher
schon unentgeltlichen oder wohlfeileren Land- und Seetransite beibehalten
werden, blieb für Strecken bis 3000 km bestehen. Die Transitguthaben von
höchstens 1000 Franken, die sich bei der Abrechnung zwischen zwei Ländern
ergeben, sollen unberttcksicht bleiben und nicht mehr zur Auszahlung gelangen.
Bis Ende 1907 erfolgten die Transitzahlungen noch auf Grund der
Statistik von 1896. Nach Artikel 4, § 7 des Weltpostvertrages werden seit
1907 alle 6 Jahre neue Nachweisungen während eines 28tägigen Zeitraums
aufgestellt. Bisher rechnete man 100 Briefe auf 1 kg. Jetzt sind es vielleicht
etwas weniger.
Die obigen Taxsätze bezogen sich nur auf den sog. geschlossenen
Transit (transit en depeohes closes).
Der offene Transit (transit a decouvert, Artikel 4. § 4 des Weltpostvertrages
vom 26. Mai 1906), also Briefschaften, die fremden Posten
unverpackt und unbearbeitet als lose einzelne Stücke zum Durchzug und
zur Weiterbeförderung übergeben werden, unterliegt nach den letzten Beschlüssen
in Rom ohne Rüksicht auf Gewicht und Bestimmungsland
folgendem auffallend hohen Tarif:
Briefe, für jedes Stück 6 Centimes (4,86 Pf.);
Postkarten und andere Sendungen
für jedes Stück ■ . . . . 2V2 >1 (2,025 „ ).
Wenn Zwischenländer offene Transitsendungen überhaupt nicht befördern
wollen, so muss davon abgesehen werden. Die sibirische und die
japanisch-mandschurische Eisenbahn befördern nur geschlossene Transite.