Full text: Weltporto-Reform

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Ohne jede Regel wird also heute die eine Hälfte der Welt 
briefe willkürlich nur mit dem billigen Satz des Inlandsportos 
frankiert und geht über Ozeane und fremde Weltteile in die 
fernsten Fernen; die andere, etwas grossere Hälfte aber muss 
doppelt so viel oder H/2 mal so viel bezahlen, auch wenn sie 
nur in das angrenzende Nachbarland eilt. Dieser Zustand ist 
längst unhaltbar geworden und muss je früher je besser einer 
neuen einheitlichen Regelung weichen, denn seine Verlängerung 
erschwert seine unausbleibliche Abänderung, weil mit dem jähr 
lich wachsenden Verkehr die finanziellen Ausfälle schon nach 
10—12 Jahren wieder doppelt so gross sein würden wie heute, 
so dass selbst eine gebesserte Finanzlage kein leichteres Spiel 
damit hätte. 
Die Inlandstarife der einzelnen Länder sind ja allerdings 
vielfach verschieden, aber im grossen und ganzen wird man 
finden, dass der Satz von 10 Centimes (8,1 Pf.) oder 
2 Dollar-Cents (8,4 Pf.) oder 1 Penny (8,5 Pf.) oder 
10 Pfennigen in der Regel die Taxe der Inlandsbriefe 
darstellt; nur ausnahmsweise sind es mehr, z. B. in Italien 
15 Centimes oder 12 Pf., in Russland 7 Kopeken oder 15 Pf., 
in Australien 2 d oder 17 Pf. und in der Türkei 1 Piaster oder 
18,4 Pf. (vgl. S. 277, 273, 259, 274), selten weniger, z. B. in Japan, 
China, Siam und Indien (vgl.S.272,299,309,260). Der innere Post 
kartensatz beträgt gewöhnlich 5 Centimes oder x /s Penny, 
doch in Frankreich z. B. ist er noch 10 Centimes, also ebenso 
hoch wie der Weltportosatz, in der Türkei V2 Piaster oder 9,2 Pf. 
Auch das Drucksachenporto ist im Innern natürlich meist 
wesentlich billiger. Hier würde als Normaldurchschnitt für 50 g 
vielleicht der Satz von 3 Centimes oder 3 Pf. angenommen werden 
können oder 5 Centimes für 100 g, von manchen starken Ab 
weichungen natürlich abgesehen. Das Gleiche kann von Ge 
schäftspapieren und Warenproben gelten. 
In Zukunft würden also diese inneren Normalsätze 
der Karten, Drucksachen usw. auch für den Weltverkehr 
zu gelten haben, wie sie ja zum Teil schon im Kolonialreichs- 
verkehr in Kraft sind, allerdings nicht im englischen Kolonial 
verkehr, aber doch im deutschen, portugiesischen, amerikanischen, 
japanischen und russischen (vgl. S. 270— 272!. L Wir fassen das
	        
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