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hemmen würde, so lastet auch das Weltpostvereinsporto von
25 Centimes oder 20 Pf. auf dem Auslandsverkehr. Es ver
langsamt ihn, es hindert den Privatmann in der Häufigkeit der
Korrespondenz und den Greschäftsmann an der massenweisen
Aussendung von Propagandahriefen, wie sie der rege Wett
bewerb von heute unbedingt erfordert.
Die Portoermässigung für die schwereren Briefe (vom
1. Oktober 1907 ab) war gewiss an sich erwünscht, aber die
einfachen Briefe bilden sicherlich 90—95 °/o der Ausländsbriefe.
Deshalb bedarf es auch für diese einer allgemeinen Herabsetzung
auf den Inlandssatz, auf 10 Centimes oder 1 Penny oder 10 Pf.
Das Pennyporto muss auch zum internationalen Welt
porto werden. Es ist nun hohe Zeit, dass das endlich ge
schieht. Denn schon seit 1875, d. h. seit 34 Jahren, ist
der alte teure Satz von etwa 25 Centimes in Kraft. Das
ist heutzutage eine sehr lange Zeit, ja eine halbe Ewigkeit für
eine Brieftaxe, die noch nicht bei einem ganz billigen, allgemein
erschwinglichen Satze, wie dem des Inlandsportos, angelangt ist.
Stephans Denkschrift von 1868 schlug bereits 20 Centimes
(16 Pf.) vor, und 1885 erklärte er die Herabsetzung bis auf den
Inlandssatz als sein Ideal und künftiges Ziel, wie lange vor
ihm schon andere das getan.
Es wird nicht leicht sein, in verkehrsreichen, gut ver
walteten Ländern eine Briefportotaxe der neueren Zeit seit
Rowland Hill zu finden, die 34 Jahre lang unverändert ge
blieben wäre, wofern sie nicht schon einen gewissen äussersten
Satz der Wohlfeilheit dar stellte.
Selbst das englische Pennyporto von 1840 (Id oder 8*/2 Pf.
für Ya Unze = 14,17 g) wurde durch nachträgliche Erhöhung
des einfachen Briefgewichts — wie vorher schon bemerkt —
zuerst auf 1 Unze, dann (1897) auf 4 Unzen (113,36 g) noch
weiter verbilligt; Dänemark und die Schweiz (1. Dezember 1891)
sind damit längst bis auf 250 g gegangen (bei einem Porto von
8 — später 10 — Oere und 10 Centimes).
Die schon erwähnte preussische Brieftaxe von 1824 (21 Zonen;
1—19 Sgr.) wurde 1844 (8 Zonen; 1—6 Sgr.), dann wieder 1849
(3 Zonen; 1—3 Sgr.) und schliesslich im Korddeutschen Bund
1868 (Einheitsporto 1 Sgr.) ermässigt, am 1. April 1900 wurde