Marmelade und andere Fruchtkonserven,
Milcherzeugnisse, darunter fallen: kondensierte Milch, kondensierte Sahne, sterilisierte Milch,
sterilisierte Sahne, homogenisierte Milch, Milchpulver, Sahnepulver, ferner Nahrungsmittel,
die in der Hauptsache aus kondensierter Milch usw. bestehen, aber bei
Zusetzung eines anderen Nahrungsstoffes z. B. Kakao eine den Hauptbestandteil nicht
ausdrückende Bezeichnung tragen?)
Rohzucker und Verbrauchszucker,
Schal- und Krustentiere und Zubereitungen aus diesen Tieren,
Tee,
ViehH,
Walfische, Robben, Tümmler und andere Seesäugetiere und Fleisch von diesen Tieren,
Wild (Rot- und Damwild, Renntiere, Rehe, Schwarzwild, Hasen, wilde Kaninchen),
Salpeter (Kalium-, Natrium-, Ammoniak-, Kalk-, Chilesalpeter),
Salpetersäure,
Wolle aus dem besetzten Belgien und Nordfrankreich,
Waren der Nrn. 97a bis c, 250 a, 254 bis 256, 341 bis 345, 13 bis 17, 46a u. b, 126
bis 132, 166 bis 172, 205 a u. b.
d) mit Luxemburg?)
Ohne Genehmigung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung können die folgenden
dem Ausfuhrverbot unterliegenden Waren nach Luxemburg ausgeführt werden:
Bedarfsartikel für bakteriologische Diagnostik,
Bittersalz (Magnesiumsulfat),
Därme,
Eisen (Stahl) und Eisen- (Stahl-) Waren des Abschnitts 17 A des Zolltarifs (Etat. Warenverzeichnisses)
und zwar folgende der Ausfuhrnummern des Statistischen Warenverzeichnisses:
Nr. 783 e
„ 783 f
aus Nr. 783 g Herde, Ofen, Ofenteile, Kessel für Zentralheizung und Warmwasserversorgung,
bearbeitet, aus nicht schmiedbarem Gusse, anderweit nicht genannt,
„ 783 h
aus „ 793 Röhrenformstücke, roh und bearbeitet,
1) Einer besonderen Durchfuhrerlaubnis bedarf es nicht, sofern die Waren an die Österreichische Zentraleinkaufsgesellschaft
in Wien oder an die Kriegsprodukten-Aktien-Gesellschaft in Budapest gerichtet sind. Für lebendes
Vieh auch an die k. k. Schlachtviehsammelstelle in Bodenbach.
2 ) Außer den hier genannten Ausnahmen sind noch weitere erlassen, über die jedoch nur vertrauliche Auskunft
seitens der Handelskammern erteilt werden kann.