Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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74 b.—75 f. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
(74 d/e) weich: 
74 d. 
Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- fauch Aspen-, Espen-, 
A,D 
Zitterpappel-), Roßkastanien-, Weidenholz usw.). 
74 e. 
Nadelholz. 
A, D 
*) 74 f. 
Grubenholz der Zolltarifnummer 74. 
A, D 
') 74. 
Bau- und Nutzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit 
Anrn. 
Art oder Sage bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen 
Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten 
eingeht oder mit Zugtieren gefahren wird, unter Überwachung der 
Verwendung und mit Beschränkung auf 10 (vertragsmäßig 12) Fest- 
meter in einem Kalenderjahre für jeden Bezugsberechtigten. 
(75 a/e) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Art 
vorgearbeitet oder zerkleinert (vertragsmäßig in der Längsrichtung 
beschlagene, nicht gehobelte Kanthölzer (Balken, Bohlen und der 
gleichen) nur mit Zapfenlöchern, Zapfen, Schlitzen, Falzen oder 
Bohrlöchern versehen); auch gerissene Späne und in anderer Weise 
als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch gedämpft, 
getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt: 
(75 a/c) hart: 
A, D 
75 a. 
Eichenholz. 
A, D 
2 ) 75 b. 
Nußbaumholz. 
A, D 
a ) 75 c. 
Buchen- und anderes hartes Holz. 
(75 d/e) weich: 
A, D 
4 ) 75 d. 
Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- fauch Aspen-, Espen-, 
A, D 
75 e. 
Zitterpappel-), Roßkastanien-, Weidenholz usw.). 
Nadelholz. 
A, D 
6 ) 75 s. 
Telegraphenstangen aller Art (auch gedämpft, getränkt (imprägniert) 
A, D 
oder sonst auf chemischem Wege behandelt). 
(76 a/g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, 
nicht gehobelt (vertragsmäßig auch in der Längsrichtung gesägte 
oder in anderer Weise vorgerichtete, nicht gehobelte Kanthölzer 
(Balken, Bohlen und dergleichen) nur mit Zapfenlöchern, Zapfen, 
Schlitzen, Falzen oder Bohrlöchern versehen sowie durch bloßes 
Sägen genutete Schindelbretter): 
*) Für die Einfuhr in den freien Berkehr. Ausfuhr: 3 ) 74 b, 3 ) 74 c, *) 74 b, 6 ) Für die Ausfuhr.
	        
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