Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

47 
234o—237 c. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
234 o. 
Alabaster und Marmor, roh oder bloß roh behauen, auch gesägt, jedoch 
an nicht niehr als 3 Seiten, oder in nicht gespaltenen, nicht gesägten 
(geschnittenen) Platten. 
l ) 234 b. 
Alabaster und Marmor, gemahlen, auch gepulvert. 
(234 c/e) Steine (mit Ausnahme von Schiefer, Alabaster, Marnior 
und Pflastersteinen) sowie Lava, poröse und dichte, roh oder bloß 
roh behauen, auch gesägt, jedoch an nicht mehr als 3 Seiten, oder 
in nicht gespaltenen, nicht gesägten (geschnittenen) Platten) auch 
gemahlene Steine, vorstehend nicht genannt: 
234 c. 
Rohblöcke aus harten Steinen (Granit, Syenit, Labrador usw.) sowie 
aus Lava, poröser und dichter, gespalten, auch an nicht mehr als 
3 Seiten gesägt; nicht gespaltene, nicht gesägte (geschnittene) Platten 
aus diesen Steinen. 
234 d. 
Rohblöcke aus Sand- und anderen nicht harten Steinen, gespalten, 
auch an nicht mehr als 3 Seiten gesägt; nicht gespaltene, nicht ge 
sägte (geschnittene) Platten aus diesen Steinen. 
234 c. 
Findlinge, Schotter, Stücksteine; gemahlene Steine; Diamantpulver, 
Edelsteingrus. 
23» a. 
Edelsteine, roh. 
Au. D nur für Dia 
manten. 
235 b. 
Halbedelsteine, roh. 
Au.OnurfürRoh- 
') 23k a. 
achate. 
Borarkalk (borsaurer Kalk, Borkalk, Borarkreide, Borocalcit), auch 
2 ) 236 b. 
3 ) 236 c. 
borsaurer Natronkalk (Boronatrocalcit, Tinkalzit). 
A, v 
Monazitsand. 
A, 0 
Asphalt-, Walker- (Walk-) Erde, auch Fleckkugeln und sonstige Erden 
und rohe mineralische Stoffe, anderweit nicht genannt oder inbe 
griffen, auch gebrannt, geschlämmt, gemahlen oder gereinigt; bitu 
minöser Mergelschiefer, roh oder gemahlen; Kreidemasse (aus 
A, D 
237 a. 
Kreide, anderen Erden, Leim und dergleichen) zu Formerarbeiten. 
8. erze, Schlacken, 8scken. 
(237 a/q) Erze, auch aufbereitet: 
Antimonerze sowie Antimonmatte. 
A, D 
4 ) 237 b. 
Arsenerze. 
A, D 
237 c. 
Bleierze. 
A, D 
Ausfuhr: ') 234 o, 2 ) 236, ') 36, *) 237 o,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.