424. —432C.
70
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
424.
Streichgarn, roh, auch Grisaillegarn (Garn aus Kunstwolle).
A, D
425.
Streichgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt.
A, D
426.
Garn aller Art aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanz
lichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Baumwolle,
gemischt, in Aufmachungen für den Einzelverkauf.
Waren aus Gespinsten von Wolle oder anderen Tierhaaren, auch
mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten gemischt.
(427/8) Fußbodenteppiche, im Stück als Meterware oder abgepaßt
(ohne Näharbeit), auch bedruckt:
A, D
427.
aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-,
Schweine- oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch gemischt mit
Jute, Manilahanf, Agave-, Ananas- oder Kokosfasern ohne Rück
sicht auf das Mischungsverhältnis, dergleichen mit Beimischung von
anderen pflanzlichen Spinnstoffen, falls die Garne aus Rindvieh-
usw. Haaren vorherrschen; auch aus Tuchenden geflochtene Fußb öden-
teppiche.
A, D
428 a.
andere Fußbodenteppiche: geknüpft.
A, D
428 b.
—: gewebt.
(429/30) Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit
Ausnahme »on Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen
Geweben), gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt:
A, D
429.
im Stück als Meterware.
A, D
430.
abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.), auch mit Besatz oder
Fransen.
A,D
431.
Sammet und Plüsch, samniet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten
oder nicht aufgeschnitten), ungemustert oder gemustert,
i) (432 a/c) Gewebe, nicht unter 427 bis 431 fallend:
A, D
432 a.
im Gewichte von: mehr als 700 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebe
fläche; Preßtücher, Gurte, Scheiben und Tafeln aus Garnen von
Ziegen- oder groben Tierhaaren, zum Pressen von Ol oder Fetten;
Steifstoffe (Anm. 2); rohe Filztücher, endlos gewebt, zur Holzstoff-,
Zellstoff-, Strohstoff- oder Papierbereitung.
A, D
432 b.
—: mehr als 200 bis 700 Gramm auf 1 Quadratmeter Gewebefläche.
A, D
432 c.
—: 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter Geweböfläche.
A, D
Ausfuhr x ) 432,