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VII. Kap.: Selbsthilfe
Den immerhin recht befcheidenen Erfolgen der Genoffen fchaften in der
deutfchen Hausinduftrie gegenüber fcheinen dieöfterreichifchen Be-
ftrebungen auf diefem Gebiete mehr erreicht zu haben. 1 ) Es läßt fich jedoch
daraus nicht leicht ein Rückfchluß auf die deutfchen Verhältniffe machen.
Entfprechend der ganz verfchieden gearteten fozialen und wirtschaftlichen Ent
wicklung des Donaureiches fpielt die Hausinduftrie dort eine viel bedeutendere
Rolle als in Dcutfchland. Es lag darum nahe, ihr auch in viel umfaffenderer
Weife öffentliche Unterftützung zuteil werden zu laffen. So wurden durch
Lehrkurfe, durch Werkftätten, Bereitftellung von Mafchinen, Kapital u. a. die
Kleininduftric felbft wie auch ihr genoffenfchaftlichcr Zufammenfchluß be-
fonders von feiten der Abteilung für Gewerbeförderung im k. k. Handels
ministerium kräftig gefördert. Soweit nicht fchon eine monopolartige Stellung
auf dem Abfatzmarkte gegeben war, fuchte eine auf Schutz der Hausinduftrie
zielende Zollpolitik wenigftens den inländifchen Markt zu fichern.
Sieht man jedoch von allen Staatlichen und privaten Hilfsaktionen ab,
fo bleiben als Bedingung für ein Gedeihen der Genoffen-
fchaften: Ausfchlujz oder doch erfolgreiches Begegnen
der Fabrikkonkurrenz, Ausfchluß der Lohnkonkur
renz unter den Arbeitern felbft. Die erfte Bedingung kann erfüllt werden
in Arbeitszweigen, die faft ganz auf Handfertigkeit angewiefen find, wie in
der Schnitzerei, wo auch am leichteften Qualitätsarbeit geleiftet werden kann,
oder aber durch günftigere Lieferungsbedingungen feitens der Heimarbeit.
Hier liegt freilich eine ftete Gefahr der Ausbeutung durch Überarbeit und Unter
löhnung vor, die nur fchwer ohne völligen Ruin des Gewerbes befeitigt werden
kann. Der befte Weg fcheint noch nach dem Beifpiel der bergifchen Band
wirker im monopolartigen Zufammenfchlujz der Heimarbeiter der ganzen
Branche, womöglich für das gefamte Wirtfchafts- bzw. Zollgebiet zu liegen.
Die zweite Bedingung, Ausfchlujz der Lohnkonkurrenz, iftnurzu löfen durch
Erziehung der Heimarbeiter zu ftändifcher Solidarität. Ortsgeiftliche, Lehrer,
Verwaltungsbeamte können hier den Heimarbeitern eine außerordentlich
große Wohltat erweifen,
Q Vgl. Hausinduftriepfiege, Schriften des II. Internationalen Mittelftandskon-
greffcs, Wien 1908.