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in diese Kasse zahlen, sondern mit ihrem zugezahlten Betrag machen,
was sie will."
Durch diesen Beschluß wurde von Grund auf jede Erbitte
rung unter der Arbeiterschaft beseitigt. Die Zechenverwaltung
fand hieran jedoch keinen Gefallen, weshalb Dopiralla sich am
12. Oktober bei derselben melden mußte. Es wurde ihm erklärt,
er hätte die Zechenverwaltung beleidigt. Am 16. Oktober wurde
er wegen der angeblichen Beleidigung entlassen und am 2. No
vember wurden ihm die Möbel von dem Kolonieverwalter und
einigen Arbeitern, die unter dem Schutze eines Gendarmen und
eines Polizeibeamten standen, auf die Straße gesetzt. Eine
Räumungsklage war gar nicht eingereicht.
Nachdem Dopiralla entlassen, war die Belegschaft sehr em
pört. weil die Besucher der Versammlung wissen, daß Dopiralla
beleidigende Aeußerungen nicht gebraucht hatte. Gegen den
ziemlich jungen Bureaubeamten Paul Koleppel in Oestrich,
Hansemannstraße Nr. 10, welcher der Zechenverwaltung mitge
teilt hat, Dopiralla habe die Verwaltung beleidigt, was er mit
tels eines Stenogramms beweisen will, ist von Dopiralla Pri-
vatbeleidigungsklage eingereicht. Worte, die in der Versamm
lung von keinem Redner gebraucht wurden, aber in dem Stcno-
grämm zu lesen sind, beweisen, daß das Stenogramm nicht in
der Versannnlung abgefaßt wurde. Die Belegschaftsmitglieder
verlangten, durch die Entlassung Dopirallas auf das schlimmste
gereizt, daß eine Belegschaftsversammlung ani 25. Oktober ein
berufen werden sollte. Die Genehmigunng für diese Versamm
lung wurde bei dem Herrn Landrat nachgesucht. Der Herr
Landrat versuchte nun eine Vermittelung zwischen der Zechen
verwaltung und Dopiralla, die aber ergebnislos verlief. Auf
Wunsch des Herrn Landrats sollte die Versammlung am 1.
November sein. Am 31. Oktober aber bekam D. Bescheid vom
Amtmann, daß 'die Versammlung auf Anordnung des Landrats
nicht stattfinden dürfe. Jetzt ist die Belegschaft erst recht auf
gebracht, besonders auch deswegen, weil der Beschluß der Ver-
sammlung vom 11. Oktober von der Zechenverwaltung nicht
anerkannt wird. Vielmehr hat die Verwaltung die gesamte Be
legschaft dadurch beleidigt, daß sie gesagt hat, die Versammlung
sei von Schustern, Schneidern und Frauen besucht gewesen.
Wir bitten nun das Generalkommando dringend, die Ge
nehmigung zur Abhaltung einer Versammlung für die Beleg
schaftsmitglieder zu geben.
Ferner bitten wir, eine Untersuchung unter Hinzuziehung
des gesamten Arbeiterausschusses der Zeche bezw. Anlage um
gehend in die Wege zu leiten und dafür zu sorgen, daß Dopi
ralla, der Familienvater und Ernährer einer neunköpfigen Fa-