Full text: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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in diese Kasse zahlen, sondern mit ihrem zugezahlten Betrag machen, 
was sie will." 
Durch diesen Beschluß wurde von Grund auf jede Erbitte 
rung unter der Arbeiterschaft beseitigt. Die Zechenverwaltung 
fand hieran jedoch keinen Gefallen, weshalb Dopiralla sich am 
12. Oktober bei derselben melden mußte. Es wurde ihm erklärt, 
er hätte die Zechenverwaltung beleidigt. Am 16. Oktober wurde 
er wegen der angeblichen Beleidigung entlassen und am 2. No 
vember wurden ihm die Möbel von dem Kolonieverwalter und 
einigen Arbeitern, die unter dem Schutze eines Gendarmen und 
eines Polizeibeamten standen, auf die Straße gesetzt. Eine 
Räumungsklage war gar nicht eingereicht. 
Nachdem Dopiralla entlassen, war die Belegschaft sehr em 
pört. weil die Besucher der Versammlung wissen, daß Dopiralla 
beleidigende Aeußerungen nicht gebraucht hatte. Gegen den 
ziemlich jungen Bureaubeamten Paul Koleppel in Oestrich, 
Hansemannstraße Nr. 10, welcher der Zechenverwaltung mitge 
teilt hat, Dopiralla habe die Verwaltung beleidigt, was er mit 
tels eines Stenogramms beweisen will, ist von Dopiralla Pri- 
vatbeleidigungsklage eingereicht. Worte, die in der Versamm 
lung von keinem Redner gebraucht wurden, aber in dem Stcno- 
grämm zu lesen sind, beweisen, daß das Stenogramm nicht in 
der Versannnlung abgefaßt wurde. Die Belegschaftsmitglieder 
verlangten, durch die Entlassung Dopirallas auf das schlimmste 
gereizt, daß eine Belegschaftsversammlung ani 25. Oktober ein 
berufen werden sollte. Die Genehmigunng für diese Versamm 
lung wurde bei dem Herrn Landrat nachgesucht. Der Herr 
Landrat versuchte nun eine Vermittelung zwischen der Zechen 
verwaltung und Dopiralla, die aber ergebnislos verlief. Auf 
Wunsch des Herrn Landrats sollte die Versammlung am 1. 
November sein. Am 31. Oktober aber bekam D. Bescheid vom 
Amtmann, daß 'die Versammlung auf Anordnung des Landrats 
nicht stattfinden dürfe. Jetzt ist die Belegschaft erst recht auf 
gebracht, besonders auch deswegen, weil der Beschluß der Ver- 
sammlung vom 11. Oktober von der Zechenverwaltung nicht 
anerkannt wird. Vielmehr hat die Verwaltung die gesamte Be 
legschaft dadurch beleidigt, daß sie gesagt hat, die Versammlung 
sei von Schustern, Schneidern und Frauen besucht gewesen. 
Wir bitten nun das Generalkommando dringend, die Ge 
nehmigung zur Abhaltung einer Versammlung für die Beleg 
schaftsmitglieder zu geben. 
Ferner bitten wir, eine Untersuchung unter Hinzuziehung 
des gesamten Arbeiterausschusses der Zeche bezw. Anlage um 
gehend in die Wege zu leiten und dafür zu sorgen, daß Dopi 
ralla, der Familienvater und Ernährer einer neunköpfigen Fa-
	        
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