Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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in  diese  Kasse  zahlen,  sondern  mit  ihrem  zugezahlten  Betrag  machen,
was  sie  will."
Durch  diesen  Beschluß  wurde  von  Grund  auf  jede  Erbitterung ­
  unter  der  Arbeiterschaft  beseitigt.  Die  Zechenverwaltung
fand  hieran  jedoch  keinen  Gefallen,  weshalb  Dopiralla  sich  am
12.  Oktober  bei  derselben  melden  mußte.  Es  wurde  ihm  erklärt,
er  hätte  die  Zechenverwaltung  beleidigt.  Am  16.  Oktober  wurde
er  wegen  der  angeblichen  Beleidigung  entlassen  und  am  2.  November ­
  wurden  ihm  die  Möbel  von  dem  Kolonieverwalter  und
einigen  Arbeitern,  die  unter  dem  Schutze  eines  Gendarmen  und
eines  Polizeibeamten  standen,  auf  die  Straße  gesetzt.  Eine
Räumungsklage  war  gar  nicht  eingereicht.
Nachdem  Dopiralla  entlassen,  war  die  Belegschaft  sehr  empört. ­
  weil  die  Besucher  der  Versammlung  wissen,  daß  Dopiralla
beleidigende  Aeußerungen  nicht  gebraucht  hatte.  Gegen  den
ziemlich  jungen  Bureaubeamten  Paul  Koleppel  in  Oestrich,
Hansemannstraße  Nr.  10,  welcher  der  Zechenverwaltung  mitgeteilt ­
  hat,  Dopiralla  habe  die  Verwaltung  beleidigt,  was  er  mittels ­
  eines  Stenogramms  beweisen  will,  ist  von  Dopiralla  Privatbeleidigungsklage
  eingereicht.  Worte,  die  in  der  Versammlung ­
  von  keinem  Redner  gebraucht  wurden,  aber  in  dem  Stcnogrämm
  zu  lesen  sind,  beweisen,  daß  das  Stenogramm  nicht  in
der  Versannnlung  abgefaßt  wurde.  Die  Belegschaftsmitglieder
verlangten,  durch  die  Entlassung  Dopirallas  auf  das  schlimmste
gereizt,  daß  eine  Belegschaftsversammlung  ani  25.  Oktober  einberufen ­
  werden  sollte.  Die  Genehmigunng  für  diese  Versammlung ­
  wurde  bei  dem  Herrn  Landrat  nachgesucht.  Der  Herr
Landrat  versuchte  nun  eine  Vermittelung  zwischen  der  Zechenverwaltung ­
  und  Dopiralla,  die  aber  ergebnislos  verlief.  Auf
Wunsch  des  Herrn  Landrats  sollte  die  Versammlung  am  1.
November  sein.  Am  31.  Oktober  aber  bekam  D.  Bescheid  vom
Amtmann,  daß  'die  Versammlung  auf  Anordnung  des  Landrats
nicht  stattfinden  dürfe.  Jetzt  ist  die  Belegschaft  erst  recht  aufgebracht, ­
  besonders  auch  deswegen,  weil  der  Beschluß  der  Versammlung
  vom  11.  Oktober  von  der  Zechenverwaltung  nicht
anerkannt  wird.  Vielmehr  hat  die  Verwaltung  die  gesamte  Belegschaft ­
  dadurch  beleidigt,  daß  sie  gesagt  hat,  die  Versammlung
sei  von  Schustern,  Schneidern  und  Frauen  besucht  gewesen.
Wir  bitten  nun  das  Generalkommando  dringend,  die  Genehmigung ­
  zur  Abhaltung  einer  Versammlung  für  die  Belegschaftsmitglieder ­
  zu  geben.
Ferner  bitten  wir,  eine  Untersuchung  unter  Hinzuziehung
des  gesamten  Arbeiterausschusses  der  Zeche  bezw.  Anlage  umgehend ­
  in  die  Wege  zu  leiten  und  dafür  zu  sorgen,  daß  Dopiralla, ­
  der  Familienvater  und  Ernährer  einer  neunköpfigen  Fa-
            
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