Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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am  14.  September,  um  Vermittelung  in  der  Frage  des  Aerztevertrages,
  der  Ummeldung  von  Knappschaftsmitgliedern  zu  einem
anderen  Knappschaftsarzt,  sowie  der  Erhöhung  des  Krankengeldes ­
  im  Allgemeinen  Knappschaftsverein  zu  Bochum.
Begründung:
Am  12.  Mai  1914  stellte  der  Verein  der  Knappschaftsärzte
durch  seinen  Vorsitzenden  Herrn  Dr.  Beckhaus  in  Wattenscheid
den  Antrag  an  den  Vorstand  des  Allg.  Knappschaftsvereins  zu
Bochum,  das  Aerztehonorar  von  4  auf  5  Mark  zu  erhöhen.
Der  Ausbruch  des  Krieges  störte  die  Verhandlungen  über  diesen
Antrag  und  konnte  man  der  Meinung  sein,  daß  dieser  bis  zur
Beendigung  des  Krieges  zurückgestellt  sei.
Im  Herbst  1916  legte  aber  die  Knappschaftsverwaltung  einen
neuen  Aerztevertrag  vor,  nach  dem  das  Honorar  der  Herren
Knappschaftsärzte  von  4  auf  6  Mark,  also  um  1  Mark  zu  erhöhen ­
  sei.  Die  Hälfte  der  Erhöhung  sollte  in  bar  gezahlt  werden,
während  60  Pf.  benutzt  werden  sollten,  um  den  Aerzten  ein
Ruhegehalt  und  Hinterbliebenenfürsorge  zu  gewähren.  Es
waren  Ruhegehälter  von  2000  bis  4600  Mark  vorgesehen,  je  nach
der  zurückgelegten  Beschäftigungsdauer  der  Herren  Knappschaftsärzte. ­
  Das  jährliche  Witwengeld  sollte  800  bis  1800  Mark  betragen. ­
  Dazu  kam  nach  für  die  Kinder  Erziehungsbeihilfe  bis
zum  18.  Lebensjahre  von  160  bis  360  Mark.  Wir  erlauben
uns,  sowohl  die  Forderung  der  Aerzte  auf  Honorarerhöhung,  sowie ­
  den  Aerztevertrag  beizulegen,  ferner  eine  Abschrift  einer
Notiz  der  „Aerztlichen  Mitteilungen",  dem  Organ  des  Leipziger
Aerzteverbandes,  die  sich  gegen  den  Entwurf  des  Aerztevertrages
der  Bochumer  Knappschaftsverwaltung  wandte.
In  der  Vorstandssitzung  des  Allg.  Knappschaftsvereins  vom
9.  März  1916  wurde  der  vorgelegte  Aerztevertrag  von  den  Vorstandsältesten ­
  abgelehnt,  ebenfalls  in  der  Vorstandssitzung  vom
13.  April  1916.
Die  Ablehnung  erfolgte  unter  Hinweis  darauf,  daß  die
Herren  Knappschaftsärzte  keine  Angestellte  des  Vereins  seien,
daß  sie  vielmehr  außer  der  knappschaftlichen  Praxis  eine  ausgedehnte ­
  Privatpraxis  haben  und  daß  viele  von  ihnen  auch  für
Familien-Unterstützungskassen  der  Zechen,  für  Orts-  und  Fabrik-(Betriebs-)Krankenkassen,
  sowie  als  Bahn-  oder  Schularzt  praktizieren. ­
  Der  Knappschaftsverein  dürfe  nicht  den  Aerzten  Ruhegeld
  zahlen,  die  ihre  Tätigkeit  nur  zu  einem  Teile  dem  Dienste
des  Vereins  widmen.  Unter  den  Bergarbeitern  herrsche  Empörung ­
  darüber,  daß  der  Knappschaftsverein  den  Knappschaftsärzten ­
  im  Anschluß  an  die  knappschaftliche  Pensionskasse  Invaliden- ­
  und  Hinterbliebenenfürsorge  gewähren  wolle.  Durch
den  vorgelegten  Vertrag  würden  die  Aerzte  noch  mehr  an  die
            
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