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Verbände könnte ferner auch versucht werden, für die Friedenszeit
ähnliche dauernde Lohnabmachungen zu treffen, wie sie in
vielen Berufen schon feit Jahren, ja Jahrzehnten, zur beiderseitigen^
Zufriedenheit eingeführt sind und gehandhabt werden.
Selbstredend sind wir auch damit einverstanden, wenn die
beiden Vereine der Kaliinteressenten die Angelegenheit in die
Hand nehmen würden, um mit den Verbänden der Arbeiter
eine wünschbare Verständigung zu erzielen. Da aber auch die
beiden Herren Vorsitzenden der beiden Vereine der hohen Kommission
mit angehören, welche die Plenarversammlung des Kalisyndikats
vom 16. April 1917 wählte, dürfte es u. E. ratsam
erscheinen, wenn die letztere Kommission die Verhandlungen mit
den ergebenst Unterzeichneten weiter führten.
Einer geneigten Entschließung und Benachrichtigung entgegensehend,
zeichnet
mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Unterschrift.)
Entschädigung der Arbeiterausschüsse bei Vertretungen ihrer
Belegschaften vor den Schlichtungsstellen des vaterländischen
Hilfsdienstes.
Essen, Bochum, Wanne, den 27. Juni 1917.
An das Kriegsamt zu Berlin.
Das Gesetz betreffend den vaterländischen Hilfsdienst verpflichtet
die Arbeiterausschüsse der im vaterländischen Hilfsdienst
tätigen Betriebe, bei Streitigkeiten über die Lohn- und sonstigen
Arbeitsbedingungen, bei denen es zwischen dem Arbeitgeber und
dem Arbeiterausschusse nicht zu einer Einigung kam, zur Vertretung
der Interessen der Belegschaftsmitglieder bei den zur
Schlichtung dieser Streitigkeiten berufenen Ausschüssen. Den
Ausschußmitgliedern entstehen dadurch vielfach Lohnausfälle- Sie
können diese aber nicht tragen. Es ist auch ungerecht, den Ausschußmitgliedern
bei der gewissenhaften Erfüllung der ihnen im
Interesse des Vaterlandes durch Gesetz auferlegten Pflichten noch
finanzielle Lasten aufzubürden. Die meisten Zechenverwaltungen
weigern sich, die Ausschußmitglieder für entgangenen Arbeitsverdienst
in solchen Fällen zu entschädigen. Wir bitten deshalb,
diese Entschädigung aus der Reichskasse gewähren zu wollen und
bei der Regelung der Frage auch die schon zurückliegenden Fälle
einzubeziehen.
' Mit hochachtungsvollem Glückauf!
(Unterschriften-)
# * *
Das Kriegsamt ersuchte durch Rundschreiben die Zechenverwaltungen,
auch den Arbeiterausschußmitgliedern die Lohnausfälle
zu vergüten.