Full text : Kaufmanns Herrschgewalt

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XVIII.  Was  für  Tarife  würde  ich  aufstellen,

Scheidung  zu  beeinflussen,  weil  wir  die  Zahlen,  die  die  wirkliche
Lage  der  Dinge  beweisen,  zur  Verfügung  haben.  Niemand  könnte
dem  widersprechen.  Die  eigentliche  Frage  würde  sich  dahin  zuspitzen, ­
  ob  der  einheimische  Fabrikant  endlich  den  Beweis  dafür
geliefert  hat,  daß  er  den  betreffenden  Artikel  selbst  erzeugen
könne,  so  daß  die  Produktionsbedingungen  im  Vergleich  zu  denen,
unter  welchen  er  von  ausländischen  Quellen  zu  beziehen  ist,  günstig
erscheinen.  Wenn  der  für  die  Tarifrevision  eingesetzte  Ausschuß
zu  der  Überzeugung  gekommen  wäre,  daß  die  Herstellung  des
fraglichen  Artikels  für  diesen  Teil  der  Welt  (Amerika)  nicht  geeignet ­
  ist,  dann  wäre  damit  erwiesen,  daß  man  diesen  Artikel
nicht  länger  zu  schützen  brauche  und  ihn  entweder  ganz  von
Abgaben  frei  zu  halten  oder  nur  mit  Rücksicht  auf  das  Staatseinkommen ­
  einzuschätzen  habe.
Die  Haltung,  in  der  sich'  ein  solcher  Ausschuß  *  der  Tarifrevision ­
  nähert,  sollte  der  eines  Liebhabers  des  Landlebens  entsprechen, ­
  welcher  sich  fragt,  ob  ein  Baum  zu  fällen  sei.  Der  Ausschuß ­
  müßte  es  sich  immer  vor  Augen  halten,  gleich  dem  Liebhaber ­
  des  Landlebens,  wie  schnell  ein  von  ihm  geschätzter  Baum
niedergeschlagen  und  wie  unmöglich  es  ist,  ihn  wieder  aufzurichten. ­
  Es  bleibt  ganz  unwichtig  für  das  Land,  ob  5  oder  10  Prozent ­
  mehr  Steuern  auf  einen  ausländischen  Artikel  gelegt  werden
müssen,  als  wirklich  nötig  sind,  besonders  wenn  dergleichen  nur
für  wenige  Jahre  geschieht.  Allein  es  macht  einen  großen  Unterschied, ­
  ob  5  oder  10  Prozent  zu  wenig  auf  erlegt  werden,  so  daß
der  einheimische  Produzent  nicht  mehr  zu  Bemühungen  fähig  ist,
die  vielleicht  zu  guter  Letzt  in  einen  Sieg  für  ihn  endigten.  Bei
der  Tarifgesetzgebung  sollte  es  Regel  sein,  in  allen  zweifelhaften
Fällen  das  Schlimmste  in  Rechnung  zu  ziehen.  In  einem  solchen
Ausschuß  für  Festsetzung  der  Abgaben  wäre  wenig  Spielraum!
für  Parteilichkeit,  da  seine  Funktionen  einen  richterlichen  Charakter
annehmen  würden.  Der  letzte  Endzweck  bestände  darin,  eine
heimische  Produktion  solcher  Artikel  für  allgemeinen  Gebrauch
zu  erhalten,  die  schließlich  unter  unserer  eigenen  Flagge  produziert ­
  werden  können;  vielleicht  bei  zeitweiligem  Schutzzoll,  doch
so,  daß  das  Angebot  die  Nachfrage  unter  geradeso  günstigen  Bedingungen ­
  decken  könnte,  wie  die,  welche  mit  einer  Einfuhr  von
            
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