Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Hochstift, welches auch seinerseits Koten besaß. Die Sieder, Wasser 
schöpfer wurden mit Naturalien bezahlt. 
Die Lüneburger Sülze ist schon vor der Karolingerzeit bekannt 
gewesen. Die Stadt Lüneburg verdankt ihr vermutlich ihre Entstehung 
und Bedeutung 1 . Die Sülze wurde aus einem Brunnen, Sood genannt, 
herausgeschöpft. Darum lagen 5° Siedekoten, seit 1226 53- Von 
den Koten waren Abgaben in Salz zu entrichten, welche Chori ge 
nannt wurden. Die Eigentümer der Koten und die Choralisten d. i.: 
die zum Empfange der Abgaben Berechtigten, waren die Herren der 
Saline. Koten sind häufig im Privatbesitz, besonders von geistlichen 
Herren gewesen. Ebenso stand das Recht auf die Abgaben häufig 
Privaten zu. Ein solches Recht heißt Chorusgut. Ein Chorus beträgt 
3 Fuder, 1 Fuder 4 Rumpe und 1 Rump 3 Süß Salz. Auf wessen 
Grund und Boden jener Brunnen lag, der den Salzkoten das zu sie 
dende Wasser lieferte, weiß man nicht; der Brunnen lag tief in der 
Erde. 
Kann man annehmen, daß ursprünglich die Kaiser Eigentümer des 
Salzbrunnens in Lüneburg waren, so begreift sich, warum unbeschadet 
eines solchen Eigentums die Koten im Besitze von Privatpersonen 
waren, welche Abgaben entrichteten. Daß die Kaiser schließlich auch 
über die von den einzelnen Koten zu entrichtenden Abgaben verfüg 
ten, kann gleichfalls nicht auffallen 1 2 . 
Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal 
bis zum Jahre 1300. 
§ 22. Nachdem es nunmehr möglich sein dürfte, die über Berg 
werke handelnden Urkunden richtig zu würdigen, sollen zunächst die 
über Salinen handelnden in der Reihenfolge, wie sie am Schlüsse der 
Böhlauschen Habilitationsschrift aufgeführt sind, rücksichtlich der Frage 
des Bergregals einer Prüfung unterzogen werden. 
Die Urkunden 1, 3 und 4 betreffen Schenkungen über Salinen, 
Salzpfannen, Salzzehnten und Salzzölle, welche von den Agilolfingern 
der Geistlichkeit gemacht sind. Die Urkunde 1 ist vom Jahre 740, 
die Urkunde 3 vom Jahre 777. Diese enthalten Schenkungen von 
Siedehäusern. Die Urkunde 4 ist aus den Annotationes des Erzbischofs 
Arno entnommen und berichtet über Schenkungen der Agilolfinger an 
1 Engels, Verfassungsgeschichte der Saline zu Lüneburg, in der Zeitschrift 
für Bergrecht Bd. 19 S. 458 ff. 
2 Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, 1. Aufl,, S. 572 ff. a. a. O.
	        
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