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Hochstift, welches auch seinerseits Koten besaß. Die Sieder, Wasser
schöpfer wurden mit Naturalien bezahlt.
Die Lüneburger Sülze ist schon vor der Karolingerzeit bekannt
gewesen. Die Stadt Lüneburg verdankt ihr vermutlich ihre Entstehung
und Bedeutung 1 . Die Sülze wurde aus einem Brunnen, Sood genannt,
herausgeschöpft. Darum lagen 5° Siedekoten, seit 1226 53- Von
den Koten waren Abgaben in Salz zu entrichten, welche Chori ge
nannt wurden. Die Eigentümer der Koten und die Choralisten d. i.:
die zum Empfange der Abgaben Berechtigten, waren die Herren der
Saline. Koten sind häufig im Privatbesitz, besonders von geistlichen
Herren gewesen. Ebenso stand das Recht auf die Abgaben häufig
Privaten zu. Ein solches Recht heißt Chorusgut. Ein Chorus beträgt
3 Fuder, 1 Fuder 4 Rumpe und 1 Rump 3 Süß Salz. Auf wessen
Grund und Boden jener Brunnen lag, der den Salzkoten das zu sie
dende Wasser lieferte, weiß man nicht; der Brunnen lag tief in der
Erde.
Kann man annehmen, daß ursprünglich die Kaiser Eigentümer des
Salzbrunnens in Lüneburg waren, so begreift sich, warum unbeschadet
eines solchen Eigentums die Koten im Besitze von Privatpersonen
waren, welche Abgaben entrichteten. Daß die Kaiser schließlich auch
über die von den einzelnen Koten zu entrichtenden Abgaben verfüg
ten, kann gleichfalls nicht auffallen 1 2 .
Die Urkunden bei Böhlau, betreffend das Salzregal
bis zum Jahre 1300.
§ 22. Nachdem es nunmehr möglich sein dürfte, die über Berg
werke handelnden Urkunden richtig zu würdigen, sollen zunächst die
über Salinen handelnden in der Reihenfolge, wie sie am Schlüsse der
Böhlauschen Habilitationsschrift aufgeführt sind, rücksichtlich der Frage
des Bergregals einer Prüfung unterzogen werden.
Die Urkunden 1, 3 und 4 betreffen Schenkungen über Salinen,
Salzpfannen, Salzzehnten und Salzzölle, welche von den Agilolfingern
der Geistlichkeit gemacht sind. Die Urkunde 1 ist vom Jahre 740,
die Urkunde 3 vom Jahre 777. Diese enthalten Schenkungen von
Siedehäusern. Die Urkunde 4 ist aus den Annotationes des Erzbischofs
Arno entnommen und berichtet über Schenkungen der Agilolfinger an
1 Engels, Verfassungsgeschichte der Saline zu Lüneburg, in der Zeitschrift
für Bergrecht Bd. 19 S. 458 ff.
2 Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, 1. Aufl,, S. 572 ff. a. a. O.