Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Hochstift,  welches  auch  seinerseits  Koten  besaß.  Die  Sieder,  Wasserschöpfer ­
  wurden  mit  Naturalien  bezahlt.
Die  Lüneburger  Sülze  ist  schon  vor  der  Karolingerzeit  bekannt
gewesen.  Die  Stadt  Lüneburg  verdankt  ihr  vermutlich  ihre  Entstehung
und  Bedeutung 1 .  Die  Sülze  wurde  aus  einem  Brunnen,  Sood  genannt,
herausgeschöpft.  Darum  lagen  5°  Siedekoten,  seit  1226  53-  Von
den  Koten  waren  Abgaben  in  Salz  zu  entrichten,  welche  Chori  genannt ­
  wurden.  Die  Eigentümer  der  Koten  und  die  Choralisten  d.  i.:
die  zum  Empfange  der  Abgaben  Berechtigten,  waren  die  Herren  der
Saline.  Koten  sind  häufig  im  Privatbesitz,  besonders  von  geistlichen
Herren  gewesen.  Ebenso  stand  das  Recht  auf  die  Abgaben  häufig
Privaten  zu.  Ein  solches  Recht  heißt  Chorusgut.  Ein  Chorus  beträgt
3  Fuder,  1  Fuder  4  Rumpe  und  1  Rump  3  Süß  Salz.  Auf  wessen
Grund  und  Boden  jener  Brunnen  lag,  der  den  Salzkoten  das  zu  siedende ­
  Wasser  lieferte,  weiß  man  nicht;  der  Brunnen  lag  tief  in  der
Erde.
Kann  man  annehmen,  daß  ursprünglich  die  Kaiser  Eigentümer  des
Salzbrunnens  in  Lüneburg  waren,  so  begreift  sich,  warum  unbeschadet
eines  solchen  Eigentums  die  Koten  im  Besitze  von  Privatpersonen
waren,  welche  Abgaben  entrichteten.  Daß  die  Kaiser  schließlich  auch
über  die  von  den  einzelnen  Koten  zu  entrichtenden  Abgaben  verfügten, ­
  kann  gleichfalls  nicht  auffallen 1  2 .
Die  Urkunden  bei  Böhlau,  betreffend  das  Salzregal
bis  zum  Jahre  1300.
§  22.  Nachdem  es  nunmehr  möglich  sein  dürfte,  die  über  Bergwerke ­
  handelnden  Urkunden  richtig  zu  würdigen,  sollen  zunächst  die
über  Salinen  handelnden  in  der  Reihenfolge,  wie  sie  am  Schlüsse  der
Böhlauschen  Habilitationsschrift  aufgeführt  sind,  rücksichtlich  der  Frage
des  Bergregals  einer  Prüfung  unterzogen  werden.
Die  Urkunden  1,  3  und  4  betreffen  Schenkungen  über  Salinen,
Salzpfannen,  Salzzehnten  und  Salzzölle,  welche  von  den  Agilolfingern
der  Geistlichkeit  gemacht  sind.  Die  Urkunde  1  ist  vom  Jahre  740,
die  Urkunde  3  vom  Jahre  777.  Diese  enthalten  Schenkungen  von
Siedehäusern.  Die  Urkunde  4  ist  aus  den  Annotationes  des  Erzbischofs
Arno  entnommen  und  berichtet  über  Schenkungen  der  Agilolfinger  an
1  Engels,  Verfassungsgeschichte  der  Saline  zu  Lüneburg,  in  der  Zeitschrift
für  Bergrecht  Bd.  19  S.  458  ff.
2  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte,  1.  Aufl,,  S.  572  ff.  a.  a.  O.
            
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