Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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überließ.  Die  patella  lag  überdies  in  einem  königlichen  Orte:  „Mediano ­
  nostro“,  wo  dem  Könige  gehörige  Salinen  betrieben  wurden 1 .
Die  Urkunde  u  vom  23.  Dezember  845  enthält  eine  der  vielen
Schenkungen,  welche  die  Könige  dem  Kloster  zu  Eresburg  (Nova
Corbeja)  machten 1  2 .  Sie  betrifft  einen  raansus  dominicatus,  zu  dem
salinarii,  dem  Könige  Ludwig  untertänige  und  ihm  abgabepflichtige
Salzarbeiter  gehören.
In  der  Urkunde  12  vom  Jahre  888  widmet  König  Arnulf  der  Abtei ­
  Corvey  unter  anderem  in  Delhem  sextam  partem  salinarum.  Der
Ort  Delhem  wurde  im  Jahre  1001  vom  Könige  cum  silvis,  venationibus
  et  piscationibus  dem  Bischof  zu  Hildesheim  geschenkt 3 .  Wie  die
Urkunden  11  und  12  die  Zugehörigkeit  der  Salinen  zu  Grund  und
Boden  erweisen  sollen,  ist  nicht  ersichtlich.
Die  Urkunde  13  enthält  eine  Schenkung  Arnulfs  zu  Gunsten  des
Bistums  zu  Freising.  Dieses  wurde  durch  die  Agilolfinger  im  Jahre
724  gegründet 4 .  Der  Ort  war  schon  eine  Römerstadt,  in  der  wahrscheinlich ­
  auch  schon  zur  Römerzeit  Salinen  betrieben  wurden.  Das
Bistum  zu  Freising  befand  sich  von  alters  her  durch  königliche  Verleihungen ­
  im  Genüsse  vieler  Regalien.  Im  Jahre  1009  bestätigte  Kaiser ­
  Konrad  seine  Besitzungen:
„cum  mercatis,  theloneis,  et  percussura  propria  numismatis  et
salinis  et  sartaginibus  ac  locis  sartaginum“ 5 .
Die  Urkunde  13  vom  13.  Dezember  898  enthält  die  Erteilung  der
Zoll-  und  Mauthfreiheit  für  alle  Salzstätten  des  Bistums  durch  König

1  S.  über  diese  alte  königliche  Saline  Koch  in  der  Zeitschrift  für  Bergrecht
Bd.  15  S.  159  ff.  und  Calmet,  Notice  de  la  Lorraine  1756  a.  a.  O.
2  Das  Kloster  Eresburg  wurde  durch  Karl  den  Großen  errichtet  und  826
durch  Ludwig  den  Frommen  und  seinen  Sohn  Lothar  dem  Kloster  zu  Korvey
geschenkt  (Urkunde  2  in  Seibertz’  Urkundenbuch  zur  Landes-  und  Rechtsgeschichte ­
  des  Herzogtums  Westfalen  I.  Band,  Arnsberg  1839).  Eresburg  besaß
verschiedene  Regalien,  kraft  kaiserlicher  Verleihung  „immunitatem  ab  omnibus
publicis  vectigalibus“,  sowie  eine  Markt-,  Münz-  und  Zollstätte  in  Horotohusum
(Urkunden  1  —10  bei  Seibertz).
”  J.  F.  Pfeffinger,  Vitriarii  institutionum  juris  publici  pp.,  Gothae  1725,  III
P-  1370.
1  Meichelbeck,  Historia  Frinsingensis.  Aug.  Vind.  et  Graecii  1724  in  den
prima  prolegomena.  Wenn,  was  hier  dahingestellt  sein  mag,  die  Urkunde  eine
Fälschung  ist,  so  beweist  sie  nicht  minder  oder  vielmehr  erst  recht  die  Bergregalität; ­
  denn,  wenn  dies  nicht  bestanden  hätte,  lag  kein  Grund  zur  Fälschung
der  Urkunde  vor.
5  Meichelbeck  tom.  I  p.  223.
            
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