Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Urkunde  dürfte  die  Schenkung  oder  Bestätigung  Arnulfs  vom  20.  November
890  sein 1 .
In  dieser  Urkunde  schenkt  der  Kaiser  dem  Erzstifte  zu  Salzburg
unter  anderem:
„unam  fossam  ruderis  in  monte  gamanara  (am  Gamernigberge)
semper  per  totum  annum  habendam 1  2 .
In  der  Schenkungsurkunde 3  Arnulfs  für  das  Bistum  Passau  vom
Jahre  898  sagt  der  Kaiser:
„aurifices  autem  eorum,  quoscunque  permiserit  praefatae  Ecclesiae
Antistes  non  aliter,  quam  nostri  omnibus  fluminum  arenis  sine
contradictione  utantur.  “
Hieraus  folgt,  daß  es  einer  besonderen  Vergünstigung  des  Kaisers
bedurfte,  damit  der  Bischof  Gold  waschen  lassen  konnte.  Es  folgt
aus  der  Urkunde  ferner,  daß  der  Kaiser  sein  Recht,  Gold  waschen  zu
lassen,  und  die  von  ihm  mit  diesem  Rechte  begnadeten  Personen  solches
durch  Arbeiter  ausüben  ließen,  von  denen  sie  wahrscheinlich  sich  Abgaben ­
  zahlen  ließen.  Endlich  folgt  daraus,  daß  nicht  jeder  Arbeiter
das  Recht  hatte,  gegen  Abgaben  Gold  zu  waschen;  denn  es  heißt;
„quoscunque  permiserit“.  Der  aurifex  (aurilegulus)  muß  also  erst  die
Erlaubnis,  um  Gold  in  Flüssen  zu  suchen,  vom  Kaiser  oder  einem  von
diesem  mit  dem  Gewinnungsrechte  Beliehenen  erhalten  haben.  Gewiß
beweist  jene  Urkunde  eher  für  ein  Goldregal,  dies  erst  recht  dann,
wenn  sie  gefälscht  ist;  denn  sonst  läge  kein  Grund  für  eine  Fälschung
vor.  Dies  würde  auch  bezüglich  der  Urkunde  vom  20.  November
890  gelten.
Die  Schenkungsurkunde  Ludwig  des  Kindes  vom  17.  Dezember
908  für  das  Erzbistum  Salzburg  ist  schon  oft  erwähnt  und  dabei  nachgewiesen ­
  worden,  daß  die  Schenkung  der  omnes  census  in  auro  et
in  sale  zwischen  den  Flüssen  Sala  und  Salzach  sich  auf  ein  Gebiet
erstreckte,  das  weder  dem  Geschenkgeber  noch  dem  Geschenknehmer
gehörte.  Das  Eigentum  an  dem  Golde,  das  durch  jene  Urkunde
Salzburg  übertragen  war,  wurde  mittels  der  census  nutzbar  gemacht,
die  von  den  Bergleuten  zu  entrichten  waren.  Die  Schenkung  der
census  wird  der  der  Bergwerke  selbst  gleichgestellt.
1  Juvavia,  Anhang  p.  H2seq.,  und  im  Urkundenbuche  des  Herzogtums
Steiermark,  bearbeitet  von  Zahn,  Graz  1875,  S.  12.
5  S.  hierüber  v.  Muchar,  Geschichte  des  Herzogtums  Steiermark  3.  Teil  S.  104.
3  Hundii,  Metropolis  Salisburgensis  I  p.  232  seq.  Das  Zitat  bei  Wagner,
Beilage  II  p.  III  ist  falsch.
            
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