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Übersicht 32
.Gesamteinkommen und festgesetzte Steuer nach Körperschaftsarten im Deutschen Reich
Körperschaftsarten
1925
Alle Körperschaftsarten ....
davon
A. Erwerbsgesellschaften ‚...........00
B. Betriebe und Verwaltungen von Körper-
schaften des öffentlichen Rechts .....
5. Alle übrigen Körperschaften und Ver-
mögensmassen des bürgerlichen Rechts
1926
Alle Körperschaftsarten ....
davon
A, Erwerbsgesellschaften ...............
B. Betriebe und Verwaltungen von Körper-
schaften des öffentlichen Rechts .....
J. Alle übrigen Körperschaften und Ver-
mögensmassen des bürgerlichen Rechts
1927
Alle Körperschaftsarten ....
davon
A, Erwerbsgesellschaften ...............
3. Betriebe und Verwaltungen von Körper-
schaften des öffentlichen Rechts .......
7. Alle übrigen Körperschaften und Ver-
mögensmassen des bürgerlichen Rechts |
Einkommen und zu ver-
steuerndes Mindesteinkommen
Festgesetzte Steuer
Pflichtige | Betrag
vH der| x vH der
ale Im 009 Reichs-
summe summe
. vH der vH
;n.1000 (de der
RM | summel Spalte 4
1
5
BB
40 076! 100,00| | 908 437| 200,00| 371 003] 200,00
19.44
35899 89,58| ı 886 333| 98,84
367 863! 99,.75|
19,50
294| 0,78) 9565| 0,50| 1876| 0,51 19.61
3083| 9,69] 12 520) 0,66
z6 102! 700,00\ ı 849 525| 200,00}
359 944| 200,00| 19,46
31411] 87,07) 1813 886| 98,07|
604 2,67) 25578| 1,38
4087) 11,82) 6] 0,55 10061 0.28] 10,00
41 299!
100,00'
2667 6641 100,00)
521 419
100.00
19,55
34 682}
83,98! 2 600 762| 97 4”
2 482) 6,07! 54 209'
4 136] 00 12 eo]
509 3323|
97.68|
19,58
10839| 2,08)
19,99
wol pl 9,82
Den weitaus größten Teil der Körperschaftsteuerpflichtigen und nahezu das gesamte
steuerpflichtige Körperschaftseinkommen stellen die Erwerbsgesellschaften. Doch ist ihre
elative Bedeutung seit 1925 alljährlich zurückgegangen. Sehr wesentlich an Bedeutung
Sewonnen haben dagegen die Betriebe und Verwaltungen der Körperschaften des öffent-
lichen Rechts. Daraus darf jedoch nicht ohne weiteres eine Zunahme der Betätigung der
Öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben gefolgert werden. Vielmehr erklärt sich diese
Steigerung hauptsächlich aus dem Ablauf der Schonfrist ($ 32 Körp.St.G.) für ehedem
Steuerfreie Körperschaften dieser Art (Übersicht 32).
Wie in den Reichs-, so ist auch in den Länderzahlen der Einfluß der Konjunktur
deutlich sichtbar. 1926 nehmen die Pflichtigen in fast allen Ländern absolut ab, um
dann aber 1927 überall, außer in Hamburg und Mecklenburg-Strelitz, sogar den Stand
von 1925 wieder zu übersteigen. Das Einkommen nimmt 1926 nur in Preußen, Hamburg,
Bremen, Hessen, Lübeck und Braunschweig zu, 1927 in allen Ländern, mit Ausnahme von
Mecklenburg-Strelitz. Eine stark überdurchschnittliche Steigerung weist es in Preußen,
Hamburg und Bremen auf. Die Entwicklung der Steuer entspricht im ganzen jener des
Einkommens, wenn auch der mittlere Steuersatz in den einzelnen Ländern geringe
Schwankungen aufweist, die jedoch mehr als 1 vH nur.in Mecklenburg-Strelitz
ausmachen (Übersicht 33).