Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Übersicht 32 
.Gesamteinkommen und festgesetzte Steuer nach Körperschaftsarten im Deutschen Reich 
Körperschaftsarten 
1925 
Alle Körperschaftsarten .... 
davon 
A. Erwerbsgesellschaften ‚...........00 
B. Betriebe und Verwaltungen von Körper- 
schaften des öffentlichen Rechts ..... 
5. Alle übrigen Körperschaften und Ver- 
mögensmassen des bürgerlichen Rechts 
1926 
Alle Körperschaftsarten .... 
davon 
A, Erwerbsgesellschaften ............... 
B. Betriebe und Verwaltungen von Körper- 
schaften des öffentlichen Rechts ..... 
J. Alle übrigen Körperschaften und Ver- 
mögensmassen des bürgerlichen Rechts 
1927 
Alle Körperschaftsarten .... 
davon 
A, Erwerbsgesellschaften ............... 
3. Betriebe und Verwaltungen von Körper- 
schaften des öffentlichen Rechts ....... 
7. Alle übrigen Körperschaften und Ver- 
mögensmassen des bürgerlichen Rechts | 
Einkommen und zu ver- 
steuerndes Mindesteinkommen 
Festgesetzte Steuer 
Pflichtige | Betrag 
vH der| x vH der 
ale Im 009 Reichs- 
summe summe 
. vH der vH 
;n.1000 (de der 
RM | summel Spalte 4 
1 
5 
BB 
40 076! 100,00| | 908 437| 200,00| 371 003] 200,00 
19.44 
35899 89,58| ı 886 333| 98,84 
367 863! 99,.75| 
19,50 
294| 0,78) 9565| 0,50| 1876| 0,51 19.61 
3083| 9,69] 12 520) 0,66 
z6 102! 700,00\ ı 849 525| 200,00} 
359 944| 200,00| 19,46 
31411] 87,07) 1813 886| 98,07| 
604 2,67) 25578| 1,38 
4087) 11,82) 6] 0,55 10061 0.28] 10,00 
41 299! 
100,00' 
2667 6641 100,00) 
521 419 
100.00 
19,55 
34 682} 
83,98! 2 600 762| 97 4” 
2 482) 6,07! 54 209' 
4 136] 00 12 eo] 
509 3323| 
97.68| 
19,58 
10839| 2,08) 
19,99 
wol pl 9,82 
Den weitaus größten Teil der Körperschaftsteuerpflichtigen und nahezu das gesamte 
steuerpflichtige Körperschaftseinkommen stellen die Erwerbsgesellschaften. Doch ist ihre 
elative Bedeutung seit 1925 alljährlich zurückgegangen. Sehr wesentlich an Bedeutung 
Sewonnen haben dagegen die Betriebe und Verwaltungen der Körperschaften des öffent- 
lichen Rechts. Daraus darf jedoch nicht ohne weiteres eine Zunahme der Betätigung der 
Öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben gefolgert werden. Vielmehr erklärt sich diese 
Steigerung hauptsächlich aus dem Ablauf der Schonfrist ($ 32 Körp.St.G.) für ehedem 
Steuerfreie Körperschaften dieser Art (Übersicht 32). 
Wie in den Reichs-, so ist auch in den Länderzahlen der Einfluß der Konjunktur 
deutlich sichtbar. 1926 nehmen die Pflichtigen in fast allen Ländern absolut ab, um 
dann aber 1927 überall, außer in Hamburg und Mecklenburg-Strelitz, sogar den Stand 
von 1925 wieder zu übersteigen. Das Einkommen nimmt 1926 nur in Preußen, Hamburg, 
Bremen, Hessen, Lübeck und Braunschweig zu, 1927 in allen Ländern, mit Ausnahme von 
Mecklenburg-Strelitz. Eine stark überdurchschnittliche Steigerung weist es in Preußen, 
Hamburg und Bremen auf. Die Entwicklung der Steuer entspricht im ganzen jener des 
Einkommens, wenn auch der mittlere Steuersatz in den einzelnen Ländern geringe 
Schwankungen aufweist, die jedoch mehr als 1 vH nur.in Mecklenburg-Strelitz 
ausmachen (Übersicht 33).
	        
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