274
Gegenüber dem Vorschläge: „que les mines et les minieres sont a
la disposition de la nation“ empfahl Heurtauld-Lamerville * 1 das Prinzip:
„que les mines et minieres font partie de la propri^te fonciere et inviduelle
des citoyens“, indem er zu beweisen suchte, daß die Bergwerksmineralien
rechtliches und faktisches Zubehör zum Grundeigentum seien.
Ausschlaggebend wurde eine Rede Mirabeaus, welcher sich im
wesentlichen auf den Standpunkt der Kommissionsmehrheit stellte.
„Ich sage“, rief er 2 , „dass die Anmassung, die Fossilien als ein
Akzessorium der Oberfläche und ein wirkliches Privateigentum ansehen
zu wollen, gewiss etwas sehr Neues ist; denn ich möchte wohl wissen,
ob es irgend einem Käufer eingefallen wäre, jemals eine Verminderung
des Preises oder eine Aufhebung des Kaufs zu verlangen,
weil er entdeckt hatte, dass eine Lagerstätte unter dem erkauften Grundstücke
abgebaut sei? Endlich sage ich, dass es fast keine einzige Lagerstätte
gibt, welche in physischer Hinsicht mit dem Grund und Boden
eines Eigentümers übereinstimmt. Die schiefe Neigung einer Lagerstätte
von Osten nach Westen macht, dass sie auf einem sehr kurzen
Raume 100 verschiedene Besitzungen trifft.“
Die Nationalversammlung entschied sich gegen die Rechte der
Grundeigentümer und für das Verfügungsrecht der Nation an den Bergwerksmineralien,
trug indes den Ansprüchen der ersteren insoweit Rech-Nach
diesen Prinzipien kann sich niemand Eigentümer eines Bergwerks nennen,
es kann niemand ein anderes Recht auf ein Bergwerk haben, als ein solches, das
eine von der Nation erteilte Konzession gibt.“
1 Seine Rede, welche die Einflüsse der physiokratischen Schule erkennen läßt,
s. daselbst S. 56—61. Darin heißt es: „Wie kann man die Fossilien von der
Oberfläche vom Grundeigentum trennen? Können diese in den Zwischenräumen
der Erde verbreiteten und von der Natur gemengten (?) festen Teile ein besonderes
Eigentum abgeben? Wird die Nation sich für die Eigentümerin der Fossilien
ausgeben können, ohne alle Augenblicke Eingriffe in das Eigentum und die Freiheit
der Individuen vorzunehmen, ohne sie in ihrer Ruhe unaufhörlich zu stören? Wenn
die Nation sich für die Eigentümerin der Fossilien erklärt, so würde sie nicht nur
den Grundeigentümer vertreiben, sondern auch unaufhörlich beunruhigen und verfolgen.
Die Nation würde ein willkürlicher Sachwalter werden, statt ein unparteiischer
Souverän zu sein. Fern müssen von uns die exaltierten Ideen eines Lykurg
und die Träume eines Plato bleiben. Es kann niemals im öffentlichen Interesse
liegen, das Privateigentum zu vermengen und zu einer Gemeinschaft zu machen.
Nur Licht, Wasser und Luft, diese flüchtigen Elemente und unerschöpflichen Reichtümer,
können es sein und sind uns zum Trotz ein allgemeines Eigentum. Das
Recht des ersten Finders wird den Armen kein (Bergwerk) Eigentum schaffen.
Streit unter den Reichen veranlassen und der Schikane ein Feld einräumen“
(letzteres ist tatsächlich eingetreten).
* Seine Rede, s. ebendaselbst S. 62—70.