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haben wir sie nur noch in einer zu Schemnitz befindlichen, aus dem
14. Jahrhundert herrührenden deutschen Übersetzung. Ein Abdruck
dieser Übersetzung findet sich in Wagners Corpus Juris Metallici
Seite 163 ff.
Die Übersetzung hat folgende Überschrift 1 :
„Gemaine Statt und Pergrecht der Erbern und löblichen Stat
Schebnitz, von etlichen Durchlauchtigsten Herren und Kunigen von
Hungarn etc. den got gnädig sey, begabt und begnadet, und
nachmalen von dem Allerdurchlauchtigsten Fürsten und Herren
Bela auch König zu Hungarn etc. löblicher gedechtnis aus be-
sunderen gnaden der eegedachten Stat Schebnitz und allen Inwonern
daselbenes zu merung und ewigen aufnehmen genadiglich bestatt
und confirmirt.“
Es herrscht kein Zweifel, daß der König Bela, von welchem hier
die Rede ist, der von 1235 bis 1270 1 2 regierende Bela IV. war. Da
Bela IV. diese Bergrechte nicht gegeben, sondern nur bestätigt hat,
und sie vor ihm von mehreren anderen ungarischen Königen bestätigt
worden sind, so wird man das Alter der Schemnitzer Bergordnung,
wenn auch nicht das ihrer Abfassung 3 , spätestens in das 12. Jahrhundert
zu setzen haben.
Der wesentliche Inhalt des Schemnitzer Bergrechts ist der folgende 4 :
Das Bergrecht fängt mit der Bestimmung an, daß Berge und Stollen
nach Lachtern und Lehen gemessen werden sollen, daß I Berglachter
gleich 3 Schemnitzer Stadtellen und X Lehen gleich 7 Lachtern. Dann
folgt die Festsetzung, daß der Königliche Richter und der Rat der
Stadt gemeinschaftlich einen geschworenen Bergmeister einsetzen sollen,
der seinen Sold aus der Kammer des Königs haben soll, sowie auch
einen geschworenen Teiler. Alle Bergwerke, es seien Schächte oder
Stollen, die jemand durch die Geschworenen der Stadt und den Berg-
1 Nach Wenzel S. 73.
2 Nicht bis mit 1275, wie Wenzel und Klostermann anführen, s. nämlich:
Geschichte von Oestreich von Johann, Grafen Mailath, Hamburg 1834 (in der
Heeren und Ukertschen Sammlung Teil I S. 26).
3 Vgl. hierüber noch Graf Sternberg II 38 und Achenbach, Deutsches Berg
recht S. 18, 19.
4 Nachstehendes ist meist wörtlich aus Karstens Ursprung des Bergregals
S. 22 ff. übernommen, weil der schwer verständliche Inhalt sich kaum klarer
wiedergeben läßt, als dies von Karsten in seiner Schrift geschehen ist, die er am
28. März und 18. April 1844 in der Königlichen Akademie der Wissenschaften
zu Berlin vorgetragen hat.